Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Nach § 50 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) gibt
sich der Rat eine Geschäftsordnung, die insbesondere Bestimmungen über die
Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren
enthalten soll. Die Gültigkeit der Geschäftsordnung endet mit Ablauf der
Wahlperiode. Der neu gebildete Rat muss sich daher in seiner ersten
Sitzung eine Geschäftsordnung geben. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die
Geschäftsordnung der letzten Wahlperiode beizubehalten, darin jedoch eine
Wahlmöglichkeit für die Ratsmitglieder aufzunehmen, nach der zwischen dem
Versand der Sitzungsunterlagen in Papierform und dem ausschließlichen Zugriff
über das elektronische Ratsinformationssystem gewählt werden kann. Der Zugang
zum elektronischen Ratsinformationssystem wird wie bisher für jedes
Ratsmitglied auf dessen Antrag eingerichtet. Die Einrichtung dieser
Zugriffsmöglichkeit hat keine Auswirkungen auf die Versendung der Unterlagen.
Der Versand der Unterlagen in Papierform wird nur eingestellt, wenn von dem
Ratsmitglied ausdrücklich erklärt wird, ausschließlich das elektronische
Ratsinformationssystem nutzen zu wollen. Die Wahlmöglichkeit ist in der Geschäftsordnung durch
Aufnahme eines neuen Paragraphen zu regeln: § 24 Nutzung des
Ratsinformationssystems (1) Ratsmitglieder, die das Ratsinformationssystem der Stadt Lüneburg nutzen wollen, erhalten eine Zugriffsberechtigung, um alle öffentlichen und nichtöffentlichen Vorlagen und Niederschriften der Sitzungen des Rates, des Verwaltungsausschusses und der Fachausschüsse einsehen zu können. (2) Mit dem Erhalt der Zugriffsberechtigung ist zu erklären,
ob Vorlagen und Niederschriften weiterhin in Papierform an das Ratsmitglied
verschickt werden sollen oder ob ausschließlich das Ratsinformationssystem
genutzt wird. Die Absätze 3 bis 5 gelten nur bei ausschließlicher Nutzung des
Ratsinformationssystems. (3) Die Einladung zur Sitzung erfolgt an die von dem
Ratsmitglied angegebene eMail-Adresse. Es gelten die Fristen nach § 6 Abs. 2
und § 20 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung. Der Einladung wird die Tagesordnung
beigefügt. Die Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können über das
Ratsinformationssystem eingesehen und ausgedruckt werden. (4) Nach der Anfertigung der Niederschrift erhält das
Ratsmitglied eine Benachrichtigung per eMail, sobald die Niederschrift im
Ratsinformationssystem eingesehen werden kann. (5) Als Entschädigung für die Ihnen durch die Nutzung des
Ratsinformationssystems entstehenden Kosten erhalten die teilnehmenden
Ratsmitglieder einen jährlichen Pauschalbetrag von 100 Euro. Die Zahlung
erfolgt jeweils im voraus zum 01.11. eines Jahres. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Dem
Rat der Stadt Lüneburg wird empfohlen, die in der Anlage beigefügte
Geschäftsordnung zu beschließen. |
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