Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Das
Schulbiologie- und Umweltbildungszentrum (SchuBZ) bietet als einen wichtigen
Teil seiner Arbeit lebendige Tiere für Unterrichts- und andere pädagogische
Zwecke an. Den Schülerinnen und Schülern soll damit eine originäre Begegnung
mit Tieren ermöglicht werden. Die
Betreuung der Tiere und Materialien im SchuBZ wurde in früheren Jahren durch
einen nach den Bestimmungen des § 19 BSHG eingestellten Mitarbeiters
sichergestellt. Nach den Änderungen auf die HARTZ-Gesetzgebung war eine solche
kontinuierliche Tierpflege nicht mehr möglich. Es stellte sich bereits nach
kurzer Zeit heraus, dass durch die zeitlichen Beschränkungen der sog. „1,-
€-Kräfte“ eine zuverlässige Tierpflege nicht mehr gewährleistet werden konnte. Der
Förderverein des SchuBZ reagierte kurzfristig und erklärte sich bereit, zur
Erhaltung und Sicherung der Tierhaltung und Verwaltung der Materialien eine
Arbeitskraft einzustellen. In
Gesprächen, auch unter Beteiligung des Landkreises Lüneburg, war ein
Finanzierungsmodell für diese Stelle zu entwickeln. Ergebnis
war der als Anlage beigefügte Entwurf einer Zielvereinbarung zwischen dem
Förderverein und der Stadt Lüneburg als Träger des SchuBZ. Demnach
verpflichten sich Stadt und Landkreis, jeweils 8.000,- € jährlich als Zuschuss
an den Förderverein zu zahlen, der durch eigene Mittel einen Mitarbeiter für
die dargestellten Zwecke anstellt. Der
Kreisausschuss des Landkreises Lüneburg hat im Laufe des Jahres 2006 bereits
den Beschluss gefasst, seine anteiligen Mittel nunmehr jährlich bereit zu stellen. Der
Schulausschuss wird in der heutigen Sitzung gebeten zu beschließen, dass im
Vorgriff auf das Schulbudget im Haushaltsjahr 2007 zur Sicherstellung der
Tierpflege-Stelle dieser Betrag bereitgestellt wird. Soweit
es der Verwaltung gelingt, diese Mittel von Dritter Seite einzuwerben, sind
Haushaltsmittel dann nachrangig einzusetzen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 15€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlage: Zielvereinbarung
Beschlussvorschlag: Der
Schulausschuss stimmt dem Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Förderverein
des SchuBZ e.V. zu. Der
Schulausschuss empfiehlt entsprechend dieser Vereinbarung jährlich 8.000,- €
Zuschuss an den Förderverein für die Erhaltung und Sicherung der Tierpflege und
Ausleihe von Materialien im SchuBZ bereit zu stellen. Zur
Sicherstellung der Tierpflege für das Haushaltsjahr 2007 wird beschlossen, im
Vorgriff auf das Schulbudget den Betrag von 8.000,- € bereit zu stellen. Soweit
es der Verwaltung gelingt, diese Mittel von Dritter Seite einzuwerben, sind
Haushaltsmittel der Stadt Lüneburg nachrangig einzusetzen. |
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