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Sachverhalt: Der
Deutsche Bundestag hat am 29.06.2006 das Steueränderungsgesetz 2007
beschlossen. Danach soll die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf Fälle, in denen es den
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet,
beschränkt werden. Lehrkräfte können demnach eine steuerliche Abzugsfähigkeit
für häusliche Arbeitszimmer nicht mehr geltend machen. Aufgrund
dieser Gesetzesänderung, so teilte am 28.07.2006 die Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens mit, erreichen Forderungen von
Lehrkräften und aus den Schulen die kommunalen Schulträger, Arbeitsplätze für
Lehrerinnen und Lehrer mit entsprechenden Ausstattungen zur Verfügung zu
stellen. Auch
an das Niedersächsische Kultus- und Finanzministerium wurden entsprechende
Forderungen herangetragen. Der
Schulverwaltung liegen entsprechende Anträge der städtischen Gymnasien vor. So
haben die Personalräte der Gymnasien Anträge auf Einrichtung von Arbeitsplätzen
in jeweiliger Zahl der Mitglieder des Kollegiums gestellt. Die
Anträge sind der Vorlage als Anlagen 1-3 beigefügt. Die
kommunalen Schulträger sind nicht Dienstherr der Lehrkräfte. Daher hatte die
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände das Niedersächsische
Kultusministerium um Abstimmung gebeten. Diese konnte noch nicht abschließend
herbeigeführt werden. Dazu hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände am 28.07.2006 den Niedersächsischen Ministerpräsident Wulff
angeschrieben. Das Schreiben ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt. Grundsätzlich
ist den Ausführungen zu folgen, dass das Vorliegen eines tatsächlichen
Bedürfnisses nach den genannten Arbeitsplätzen nicht vorliegt, und dass
Änderungen des bundesrechtlichen Steuerrechts nicht zu Belastungen der
kommunalen Schulträger – zudem nicht Dienstherren der Lehrkräfte – führen
dürfen. Die
an den Ministerpräsidenten gestellte Forderung einer abgestimmten Position
steht noch aus. Die an die Stadt Lüneburg gerichteten Anträge der Personalräte
der Gymnasien sollten danach entsprechend ablehnend beantwortet werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 15,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: 1
–3) Anträge der städtischen Gymnasien 4) Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens an den Ministerpräsidenten Wulff vom
28.07.2006 Beschlussvorschlag: Der
Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. |
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