Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/2047/06  

 
 
Betreff: Arbeitsplätze für Lehrkräfte in den Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bergmann
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
12.10.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Deutsche Bundestag hat am 29.06.2006 das Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen. Danach soll die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf Fälle, in denen es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, beschränkt werden. Lehrkräfte können demnach eine steuerliche Abzugsfähigkeit für häusliche Arbeitszimmer nicht mehr geltend machen.

Aufgrund dieser Gesetzesänderung, so teilte am 28.07.2006 die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens mit, erreichen Forderungen von Lehrkräften und aus den Schulen die kommunalen Schulträger, Arbeitsplätze für Lehrerinnen und Lehrer mit entsprechenden Ausstattungen zur Verfügung zu stellen.

Auch an das Niedersächsische Kultus- und Finanzministerium wurden entsprechende Forderungen herangetragen.

 

Der Schulverwaltung liegen entsprechende Anträge der städtischen Gymnasien vor.

So haben die Personalräte der Gymnasien Anträge auf Einrichtung von Arbeitsplätzen in jeweiliger Zahl der Mitglieder des Kollegiums gestellt.

Die Anträge sind der Vorlage als Anlagen 1-3 beigefügt.

 

Die kommunalen Schulträger sind nicht Dienstherr der Lehrkräfte. Daher hatte die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände das Niedersächsische Kultusministerium um Abstimmung gebeten. Diese konnte noch nicht abschließend herbeigeführt werden. Dazu hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände am 28.07.2006 den Niedersächsischen Ministerpräsident Wulff angeschrieben. Das Schreiben ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

Grundsätzlich ist den Ausführungen zu folgen, dass das Vorliegen eines tatsächlichen Bedürfnisses nach den genannten Arbeitsplätzen nicht vorliegt, und dass Änderungen des bundesrechtlichen Steuerrechts nicht zu Belastungen der kommunalen Schulträger – zudem nicht Dienstherren der Lehrkräfte – führen dürfen.

 

Die an den Ministerpräsidenten gestellte Forderung einer abgestimmten Position steht noch aus. Die an die Stadt Lüneburg gerichteten Anträge der Personalräte der Gymnasien sollten danach entsprechend ablehnend beantwortet werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      15,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

1 –3) Anträge der städtischen Gymnasien

4)    Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens an den Ministerpräsidenten Wulff vom 28.07.2006

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_WRS_Seite 1 (21 KB)      
Anlage 2 2 Anlage1_WRS_Seite 2 (29 KB)      
Anlage 3 3 Anlage1_WRS_Seite 3 (29 KB)      
Anlage 4 4 Anlage2_HER (29 KB)      
Anlage 5 5 Anlage3_JOH (27 KB)      
Anlage 6 6 Anlage4_Seite 1 (39 KB)      
Anlage 7 7 Anlage4_Seite 2 (32 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.