Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
Stadt Lüneburg ist gem. § 52 Nds. Straßengesetz zur Reinigung der öffentlichen
Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der
Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen verpflichtet. Diese
Reinigungspflicht ist nach Maßgabe der §§ 3 und 4 der Straßenreinigungssatzung
der Stadt Lüneburg teilweise auf die Anlieger übertragen worden. Art,
Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Reinigung hingegen werden
durch die Straßenreinigungsverordnung der Stadt in der zur Zeit gültigen
Fassung der 12. Änderungsverordnung vom 01.08.2005 bestimmt. Diese Verordnung
teilt u. a. in ihrer Anlage die Straßen nach dem Verschmutzungsgrad in
Reinigungsklassen ein und ist laufend durch zwischenzeitlich hergestellte und
gewidmete Straßen zu ergänzen. Reinigungsklasse IIIDie
nachstehend sowie im Verordnungsentwurf aufgeführten Straßen werden zur
Einordnung in die Reinigungsklasse III (Reinigung einmal innerhalb von 2
Wochen) vorgeschlagen. Sie sind mittlerweile fertiggestellt und sollen gewidmet
werden. Sie sind daher in die Straßenreinigungsverordnung aufzunehmen. Die mit
* gekennzeichneten Straßen dürfen erst nach bestandskräftiger Widmung veranlagt
werden. Horst-Nickel-Straße Hamburger
Straße Lise-Meitner-Straße* Reinigungsklasse I aDurch
Festlegung der Reinigungsklasse I a wird die Reinigung der Fahrbahnen den
Anliegern übertragen. Hier werden Straßen aufgenommen, in denen durch ihre
Bauweise (z. B. Art der Pflasterung, geringe Breite, nicht asphaltiert) eine
maschinelle Reinigung nicht möglich war und ist und eine manuelle Reinigung
unwirtschaftlich wäre. Folgende Straßen werden für die Reinigungsklasse I a
vorgeschlagen: Rettmers Höhe Gebrüder-Heyn-Straße
(Gemarkung Lüneburg, Flur 47, Flurstück4/373 tlw.) Am
Schierbrunnen (Gemarkung Lüneburg, Flur 24, Flurstück 13/137) Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
€ b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche Einnahmen: Straßenreinigungsgebühren Anlagen: 13.
Änderungsverordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung der Stadt
Lüneburg
Beschlussvorschlag: Die
anliegende 13. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt
Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung
(Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung vom 01.10.2006 erlassen. Die
Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage. |
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