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Vorlage - VO/1947/06  

 
 
Betreff: Sprachförderung in den Kitas
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-GünterAktenzeichen:56 b
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
14.06.2006 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In den letzten Sitzungen des  Jugendhilfeauschusses ist wiederholt zum Stand der Sprachförderung im Elementarbereich vorgetragen worden. Dabei war bis Anfang dieses Jahres von 3 unterschiedlichen Projekten auszugehen:

 

a)      Förderprogramm des Landes im letzten halben Jahr vor der Einschulung,

b)      Förderprogramm des Landes vornehmlich für Kinder mit Migrationshintergrund,

c)      Kommunales Programm der Stadt Lüneburg.

 

Geplant war, Mitte diesen Jahres mit dem eigenen Kommunalen Förderprogramm zu beginnen, damit dieses unmittelbar dem „Schulprogramm“ des Landes hätte vorgeschaltet werden können und den Kindern keine unproduktiven Unterbrechungen in der Förderung entstehen. Von dem Landesprogramm zu b) waren in Lüneburg wegen der hoch gesteckten Zulassungsquote ( zuletzt mussten mindestens 60 % aller Kinder die Migrationsvoraussetzungen erfüllen )  ohnehin nur 2 Kitas betroffen.

 

Das  Land hat nunmehr seine Sprachförderprojekte seit dem 01.03.2006 verändert, was auch Auswirkungen auf das geplante System des eigenen städtischen Programm hat.

 

a)      Das „Schulprogramm“ ist zeitlich auf ein ganzes Jahr gestreckt worden. Der Förderumfang wurde zwar erhöht, jedoch nicht verdoppelt. Die Förderung erfolgt also weniger intensiv. In der Zeit der „Schulförderung“ ist für die betroffenen Kinder kein Raum mehr für andere Programme.

 

b)      Die Zulassungsbedingungen für das Förderprogramm mit Migrationshintergrund sind vollständig verändert worden. Anstelle eines „Rankings“, nach dem nur die Kitas mit dem höchsten Migrantenanteil gefördert wurden, erhält jetzt der örtliche  Jugendhilfeträger Fördermittel für alle Kitas in seinem Bereich, die mindestens 5 Kinder bei max. 2 Gruppen-Kitas oder 10 Kinder mit entsprechendem Hintergrund bei größeren Einrichtungen betreuen. Diese Voraussetzungen werden von erheblich mehr Kitas erfüllt (in der Stadt Lüneburg 16 statt bisher 2  Kitas). Zwar hat das Land die Fördermittel auf 6 Mio. € aufgestockt, durch die ungleich höhere Zahl der zu berücksichtigenden Kitas verbleibt es in der Stadt aber nahezu genau bei dem Förderbetrag, den sich bisher 2 Kitas teilten (ca. 70.000 €). Eine Förderung auf dieser Grundlage kann jedoch nur wenig effektiv ein.

 

c)      Aus diesen Veränderungen des Landes folgt zwangsläufig, dass das von der Stadt Lüneburg entwickelte eigene Modell  modifiziert werden muss.

 

 

Ein Vorteil der Neuregelung des Landes ist, dass mit Ausnahme von allgemeinen Rahmenbedingungen, die jeweiligen örtlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen der bewilligten Mittel selbst entscheiden können, wie sie inhaltlich und organisatorisch fördern wollen. Hierzu ist mit den beteiligten Kita-Trägern ein regionales Konzept zu erarbeiten, das das Land zur Grundlage für die Entscheidung über die Zuschussgewährung macht. Ein solches Konzept wird zur Zeit von der Stadt Lüneburg und den betroffenen Freien Trägern erarbeitet.

 

Bei der Erarbeitung des Konzeptes wird die Stadt ihre Vorstellungen zu dem ursprünglich eigenen kommunalen Förderprogramm verstärkt einbringen. Wenn dann die Mittel aus dem Landesprogramm mit den zusätzlich vorgesehenen Mitteln für das Programm der Stadt  gebündelt werden, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 140.000 €, mit dem eine qualifizierte Sprachförderung für den jetzt auf 16 Kitas erweiterten Kreis durchgeführt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass dann die Intensität der Förderung, wie sie jetzt in den beiden Kitas in Kaltenmoor stattfindet, nahezu beibehalten werden kann.

 

Die Sprachförderung soll für die beiden kombinierten Programme mit Erzieherinnen aus den Kitas durchgeführt werden, die derzeit an der VHS die Qualifikation einer Fachkraft für Sprachförderung absolvieren und unmittelbar vor dem Abschluss stehen. Sichergestellt werden kann durch die Kombination von Landes- und städtischem Programm auch, dass die Sprachförderung personengleich vorgenommen wird und nicht nochmals ein Wechsel der Bezugspersonen und Fördermethoden bei den  Kindern eintritt.

 

Haushaltsrechtlich ist das Programm gesichert. Im Haushalt für 2006 wurden insgesamt 100.000 € für Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung gestellt. Kosten in Höhe von 20.000 € entstehen für die beiden Qualifizierungskurse für die Fachkräfte. Damit können die avisierten  Fördermittel des Landes in Höhe von ca. 70.000 € um Komplementärmittel der Stadt in gleicher Höhe verstärkt werden.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:  80,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:  70.000 €

c)  an Folgekosten:   70.000 € jährlich           

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja     X

            Nein    

            Haushaltsstelle:            4660-60030

            Haushaltsjahr:            2006

 

e)   mögliche Einnahmen: --

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt das Vorhaben der Verwaltung, das Landesprogramm zur Sprachförderung mit dem Kommunalen Sprachförderprogramm der Stadt Lüneburg finanziell und personell miteinander zu verknüpfen, um eine möglichst effektive Nutzung der Ressourcen und damit eine intensive Förderung der Kinder im Elementarbereich zu erreichen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim Land zu stellen und das erforderliche regionale Konzept zur Sprachförderung mit den übrigen betroffenen Trägern von Kindertagesstätten  in der Stadt Lüneburg zu entwickeln.