Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Mit
dem Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) und des Kinder- und
Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) zum 01.01.2005 bzw. 01.10.2006
sind weite Teile des Sozialgesetzbuches Teil VIII (SGB VIII) verändert worden.
Wesentliche Änderungen beziehen sich dabei auf den Bereich der
Kindertagesbetreuung, dessen Stellenwert durch die besondere Betonung und
Profilierung des Erziehungs- und Bildungsauftrages nochmals deutlich angehoben
wurde. Nicht
nur die institutionelle Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, sondern
auch die individuelle Betreuung in Familien und Kindertagespflegestellen wurde
vom Gesetzgeber neu gefasst. Im Bereich der Kleinkindbetreuung bis zur
Vollenendung des 3 . Lebensjahres steht das Angebot der Tagespflege nunmehr
gleichrangig neben der Betreuung in Krippen. Im Elementarbereich (3 - <6
Jahre) ergänzt und ersetzt die
Tagespflege ggf. das vorhandene Kita-Angebot bei nicht ausreichenden
Öffnungszeiten, ebenso wie in der Altersgruppe der schulpflichtigen Kinder. Da
das SGB VIII die Jugendhilfeträger verpflichtet, auch für den Kleinkindbereich
und die nachschulische Betreuung ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wird
die Zahl der Tagespflegen gerade in diesen Altersgruppen deutlich ansteigen.
Allein die in der JHA-Sitzung beschlossene Stufenplanung im Krippenbereich wird
nicht ausreichen, um diesen steigenden Bedarf zu befriedigen. Vor diesem
Hintergrund waren auch Überlegungen anzustellen, wie ein entsprechend höheres
quantitatives Angebot an Tagespflegestellen gesichert werden kann. Mit
der deutlichen Aufwertung der Tagespflege gehen aber auch erhöhte qualitative
Anforderungen an die Tagespflegepersonen einher. Nach dem veränderten § 23 SGB
VIII sollen Tagespflegepersonen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz
und Kooperationsbereitschaft auszeichnen, sowie über vertiefte Kenntnisse
hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen die sie in
qualifizierten Lehrgängen erworben oder
in anderer Weise nachgewiesen haben. Darüber hinaus haben die
Tagespflegpersonen einen Anspruch auf Beratung und Begleitung während ihrer
Tätigkeit. Die
veränderte Rechtssituation überträgt den örtlichen Jugendhilfeträgern somit
zusätzliche Aufgaben, die einen erheblichen Arbeits-, Organisations- und
Kostenaufwand bedeuten. Um vorhandene Ressourcen gemeinsam und damit effektiver
nutzen zu können, wurden zwischen den in Lüneburg mit dem Thema Tagespflege
befassten Institutionen ( Landkreis u. Stadt als jeweils selbständiger
Jugendhilfeträger sowie Tagesmütterverein) bereits im letzten Jahr
Verhandlungen aufgenommen. Ergebnis
der Verhandlungen ist der Vertragsentwurf vom 20.04.2006, der von den beiden
anderen Beteiligten bereits unterzeichnet wurde. Inhalt des Vertrages ist im
Wesentlichen, dass dem Tagesmütterverein von beiden Jugendhilfeträgern der
gesamte Bereich der Qualifizierung und ggf. Nachqualifizierung der Tagespflegpersonen durch Organisation
und Durchführung eigener Lehrgänge übertragen wird. Weiterhin wird der Verein
Tagespflegeplätze suchen und in eigener Verantwortung vermitteln. Die
Begleitung und Beratung bei von ihm vermittelten Plätzen wird er ebenfalls
eigenständig wahrnehmen. Der
Verein erhält für seine Tätigkeiten, die er im Auftrage der beiden
Jugendhilfeträger wahrnimmt, einen jährlichen Zuschuss von je 15.000 €. Da der
Verein bis jetzt bereits einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 4.600 € erhielt, bedeutet dies für die Stadt Lüneburg
eine Mehrbelastung von 10.400 € und liegt umgerechnet bei einem Arbeitsvolumen
von ca. 8 Wochenstunden einer qualifizierten
Fachkraft. Die eigene Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgaben durch die Stadt
Lüneburg allein für ihren Trägerbereich hätte erheblich höhere Kosten
verursacht. Die
vertraglich vorgesehene Regelung auf dem Gebiet der Tagespflege muss für alle Beteiligten
als eine vorteilhafte Lösung durch Bündelung und gemeinsame Nutzung der
Ressourcen angesehen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 80 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: 15.000 € c) an Folgekosten: jährlich 15.000 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle:
4540-77140 Haushaltsjahr: 2006 e) mögliche
Einnahmen: - Anlagen: Vereinbarung
über die Ausgestaltung der Tagespflege gem. § 23 SGB VIII
Beschlussvorschlag: Der
JHA nimmt das Verhandlungsergebnis zwischen dem Landkreis Lüneburg, der Stadt
Lüneburg und dem Tagesmütterverein e. V. anlässlich der Rechtsänderungen im SGB
VIII zustimmend zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt, den gemeinsamen Vertrag in der vorliegenden Form
abzuschließen. |
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