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Vorlage - VO/1945/06  

 
 
Betreff: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Tagesmütterverein e. V., Landkreis und Stadt Lüneburg zur Neugestaltung der Tagespflege nach dem TAG und KICK
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-GünterAktenzeichen:56 b
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
14.06.2006 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit dem Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) und des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) zum 01.01.2005 bzw. 01.10.2006 sind weite Teile des Sozialgesetzbuches Teil VIII (SGB VIII) verändert worden. Wesentliche Änderungen beziehen sich dabei auf den Bereich der Kindertagesbetreuung, dessen Stellenwert durch die besondere Betonung und Profilierung des Erziehungs- und Bildungsauftrages nochmals deutlich angehoben wurde.

 

Nicht nur die institutionelle Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, sondern auch die individuelle Betreuung in Familien und Kindertagespflegestellen wurde vom Gesetzgeber neu gefasst. Im Bereich der Kleinkindbetreuung bis zur Vollenendung des 3 . Lebensjahres steht das Angebot der Tagespflege nunmehr gleichrangig neben der Betreuung in Krippen. Im Elementarbereich (3 - <6 Jahre)  ergänzt und ersetzt die Tagespflege ggf. das vorhandene Kita-Angebot bei nicht ausreichenden Öffnungszeiten, ebenso wie in der Altersgruppe der schulpflichtigen Kinder.

 

Da das SGB VIII die Jugendhilfeträger verpflichtet, auch für den Kleinkindbereich und die nachschulische Betreuung ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wird die Zahl der Tagespflegen gerade in diesen Altersgruppen deutlich ansteigen. Allein die in der JHA-Sitzung beschlossene Stufenplanung im Krippenbereich wird nicht ausreichen, um diesen steigenden Bedarf zu befriedigen. Vor diesem Hintergrund waren auch Überlegungen anzustellen, wie ein entsprechend höheres quantitatives Angebot an Tagespflegestellen gesichert werden kann.

 

Mit der deutlichen Aufwertung der Tagespflege gehen aber auch erhöhte qualitative Anforderungen an die Tagespflegepersonen einher. Nach dem veränderten § 23 SGB VIII sollen Tagespflegepersonen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft auszeichnen, sowie über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen die sie in qualifizierten Lehrgängen  erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. Darüber hinaus haben die Tagespflegpersonen einen Anspruch auf Beratung und Begleitung während ihrer Tätigkeit.

 

Die veränderte Rechtssituation überträgt den örtlichen Jugendhilfeträgern somit zusätzliche Aufgaben, die einen erheblichen Arbeits-, Organisations- und Kostenaufwand bedeuten. Um vorhandene Ressourcen gemeinsam und damit effektiver nutzen zu können, wurden zwischen den in Lüneburg mit dem Thema Tagespflege befassten Institutionen ( Landkreis u. Stadt als jeweils selbständiger Jugendhilfeträger sowie Tagesmütterverein) bereits im letzten Jahr Verhandlungen aufgenommen.

 

Ergebnis der Verhandlungen ist der Vertragsentwurf vom 20.04.2006, der von den beiden anderen Beteiligten bereits unterzeichnet wurde. Inhalt des Vertrages ist im Wesentlichen, dass dem Tagesmütterverein von beiden Jugendhilfeträgern der gesamte Bereich der Qualifizierung und ggf. Nachqualifizierung  der Tagespflegpersonen durch Organisation und Durchführung eigener Lehrgänge übertragen wird. Weiterhin wird der Verein Tagespflegeplätze suchen und in eigener Verantwortung vermitteln. Die Begleitung und Beratung bei von ihm vermittelten Plätzen wird er ebenfalls eigenständig wahrnehmen.

 

Der Verein erhält für seine Tätigkeiten, die er im Auftrage der beiden Jugendhilfeträger wahrnimmt, einen jährlichen Zuschuss von je 15.000 €. Da der Verein bis jetzt bereits einen jährlichen Zuschuss  in Höhe von 4.600 € erhielt, bedeutet dies für die Stadt Lüneburg eine Mehrbelastung von 10.400 € und liegt umgerechnet bei einem Arbeitsvolumen von  ca. 8 Wochenstunden einer qualifizierten Fachkraft. Die eigene Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgaben durch die Stadt Lüneburg allein für ihren Trägerbereich hätte erheblich höhere Kosten verursacht.

 

Die vertraglich vorgesehene Regelung auf dem Gebiet der Tagespflege muss für alle Beteiligten als eine vorteilhafte Lösung durch Bündelung und gemeinsame Nutzung der Ressourcen angesehen werden. 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:  80 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:   15.000 €

c)  an Folgekosten:  jährlich 15.000 €   

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja    X

            Nein    

            Haushaltsstelle:         4540-77140

            Haushaltsjahr:            2006

 

e)   mögliche Einnahmen:  -

 

Anlagen:

Anlagen:

Vereinbarung über die Ausgestaltung der Tagespflege gem. § 23 SGB VIII

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Tagespflege Seite 1 (481 KB)      
Anlage 2 2 Vereinbarung Tagespflege Seite 2 (854 KB)      
Anlage 3 3 Vereinbarung Tagespflege Seite 3 (402 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA nimmt das Verhandlungsergebnis zwischen dem Landkreis Lüneburg, der Stadt Lüneburg und dem Tagesmütterverein e. V. anlässlich der Rechtsänderungen im SGB VIII zustimmend zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, den gemeinsamen Vertrag in der vorliegenden Form abzuschließen.