Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: a) Nach
Gründung der Bildungs- und Kulturgesellschaft gGmbH sind die Mitglieder des Aufsichtsrates
zu benennen. Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages gehören dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft neben dem Oberbürgermeister § sechs vom Rat der Stadt Lüneburg
entsandte Mitglieder § zwei bei der Bildungsgesellschaft
tätige Mitarbeiter/innen § zwei externe Fachleute an. Von den von der Gesellschafterin zu entsendenden Mitgliedern des Aufsichtsrates müssen mindestens jeweils 2/3 dem Rat der Stadt Lüneburg angehören. Nach dem gültigen
Auszählungsverfahren sind vier Mitglieder von der Gruppe SPD/FDP und zwei
Mitglieder von der Fraktion der CDU sowie deren Vertreter/innen zu benennen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
ist, da auf sie nach dem gültigen Auszählungsverfahren kein Sitz entfällt, gem.
§ 11 (1) Satz 6 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, ein zusätzliches
Mitglied ohne Stimmrecht in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Fraktionen haben bereits im
Vorwege bekannt gegeben, welche Mitglieder von Ihnen in den Aufsichtsrat
entsandt werden sollen. Diese sind im Beschlussvorschlag aufgeführt. Vom Oberbürgermeister werden als externe Fachleute vorgeschlagen: a) Frau Abteilungsdirektorin Christiane Scholl,
Landesschulbehörde, Abteilung Lüneburg b) Herr
Prof. Dr. Hartwig Donner, Präsident Universität Lüneburg b) Nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrages aufgrund des Beschlusses des Rates vom 24.11.2005 werden Existenz, Funktion, Bildungsauftrag und Gremienzusammensetzung der Volkshochschule der Stadt Lüneburg durch den Ratsbeschluss und den Gesellschaftsvertrag gewährleistet und umrissen. Weiterhin ist den Organen der Gesellschaft (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat, Geschäftsführung) auch die Meinungsbildung über die jeweilige Entgeltstruktur einschließlich weiterhin erforderlicher Ermäßigungsregelungen für sozial schwächere Bevölkerungskreise zugeordnet. Weitere Einzelheiten werden hierzu in einem Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Lüneburg und der Bildungs- und Kulturgesellschaft gGmbH noch zu regeln sein. Hierzu wird zu gegebener Zeit im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen und/oder dem Aufsichtsrat der Bildungs- und Kulturgesellschaft gGmbH vorgetragen. Damit ist die Grundlage für die Weitergeltung von aa) Satzung der Stadt Lüneburg für die Volkshochschule vom 24.09.1970 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 30.01.1997 (Beschluss des Rates der Stadt Lüneburg vom 30.01.1997) sowie bb) Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Lüneburg (Beschluss des Rates vom 30.11.2000) gegenstandslos geworden. Sie sind aus Gründen der Rechtsklarheit ausdrücklich aufzuheben; die Beschlüsse sind in gleicher Weise wie beim seinerzeitigen Inkrafttreten bekannt zu machen. Anlagen: Beschlussvorschlag: a) Dem Aufsichtsrat der Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg gGmbH gehören nachstehende Mitglieder an: 1)
Vertreter des Oberbürgermeisters: Herr Stadtkämmerer Sauer 2)
Die durch Urwahl ermittelten 2 Vertretungen der Mitarbeiter/innen: a. Frau Dr. Heike Molitor gemeinsamer
Vertreter: b. Herr Dr. Andreas Liebert Herr
Sven Eeddehage 3)
Vom Rat der Stadt Lüneburg werden berufen: Auf Vorschlag der Gruppe SPD/FDP: Vertreter/in: a. Ratsherr Otto Böschen ______________ b. Ratsherr Klaus Gade ______________ c. Ratsherr Erich Schäfer ______________ d. Ratsherr Frank Soldan ______________ Auf Vorschlag der CDU: a. Ratsherr Linus Hornig ______________ b. Ratsfrau Renate Meins ______________ Ohne Stimmrecht auf Vorschlag
Bündnis 90/Die Grünen: a. Beigeordneter Ulrich Löb ______________ 4) Durch
Wahl des Rates auf Vorschlag des Oberbürgermeisters: a. Frau Abteilungsdirektorin Christiane Scholl, Landesschulbehörde, Abteilung Lüneburg b. Herr Prof. Dr. Hartwig Donner, Präsident Universität Lüneburg b) Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt: aa) die
Satzung der Stadt Lüneburg für die Volkshochschule vom 24.09.1970 in der
Fassung der 3. Änderungssatzung vom 30.01.1997 (Beschluss des Rates der Stadt
Lüneburg vom 30.01.1997) bb) die Entgeltordnung für die Volkshochschule der
Stadt Lüneburg (Beschluss des Rates vom 30.11.2000) aufzuheben. Satzung und Entgeltordnung treten mit dem Tag der Bekanntmachung außer Kraft. |
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