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Sachverhalt: Die
Grundschule Im Roten Felde hat unter dem Datum vom 27.05.2005 einen Antrag auf
Einrichtung eines Ganztagsangebotes im Rahmen der Bildungsoffensive für
Niedersachsen 2002 – 2006, geregelt durch Erlass des MK vom 16.03.2004
„Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ gestellt. Gesamtkonferenz
und Schulelternrat haben dem Konzept zugestimmt. Der
Antrag der Schule mit dem dazugehörigen Pädagogischen Konzept ist dieser Vorlage
als Anlage 1 beigefügt. Die
Schulleiterin der Schule im Roten Felde, Frau Thielbörger, wird in der Sitzung
dazu vortragen. Zum
Konzept der Schule wurde ein Raumprogramm erstellt, das als Anlage 2
beigefügt ist. Aus diesem Raumprogramm zum Ausbau zur Ganztagsschule ergibt
sich ein zusätzlicher Flächenbedarf von 375 m². D.h., die Umsetzung des
Pädagogischen Konzeptes der Schule würde Um- und Erweiterungsbauten
erforderlich machen. Parallel zur Antragsstellung auf Einrichtung einer neuen
Ganztagsschule wäre daher auch ein Antrag auf Förderung nach dem
Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung 2003 –
2007“ (IZBB) vorzubereiten. Der
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft hat sich mit einer ersten Entwurfsplanung
beschäftigt und eine grobe Kostenschätzung abgegeben. Aufgrund dieser
Kostenschätzung wären für Umbaumaßnahmen im vorhandenen Schulgebäude und
zusätzliche Ausstattungen für den Küchenbetrieb ca. 80.000,00 €
anzusetzen, für einen Erweiterungsbau ca. 1.514.500,00 €, insgesamt
beläuft sich eine erste grobe Kostenschätzung mithin auf 1.594.500,00 €. Das
bis zum Jahr 2007 begrenzte Investitionsprogramm IZBB ist bekanntermaßen
überzeichnet. Anträge für 2006 und 2007 liegen vor, die die vorhandenen Mittel
übersteigen. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen einer Prioritätensetzung, die
vorrangig bereits als Ganztagsschulen genehmigte Hauptschulen an erster Stelle
berücksichtigt. Bereits im Rahmen dieser Kategorie können nicht alle
vorliegenden Anträge bewilligt werden, so dass die Chancen für die Bewilligung
eines IZBB-Antrages derzeit als gering bezeichnet werden müssen. Ergänzung
der Vorlage zur Behandlung im Schulausschuss 12.10.06: In der Aussprache in der Sitzung am 16.05.2006 war
insbesondere die beabsichtigte Einführung eines teilweise verpflichtenden
Angebotes im Gegensatz zu einem rein freiwilligen Angebot diskutiert
worden. Fraglich war, welche Auswirkungen diese pädagogische Form der Ganztagsschulführung auf die Genehmigungsverfahren hat. Zu unterscheiden ist zwischen dem Antrag auf
Einführung der Ganztagsschule an sich (Erlass des MK vom 16.03.04
„Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“) und dem Antrag
auf Fördermittel nach dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und
Betreuung“ (IZBB). Die Bewilligung von IZBB-Mitteln ist nicht
abhängig von der Organisationsform der Ganztagsschule als gebundene oder offene
bzw. teilweise offene Ganztagsschule. Dies wurde von der Landesschulbehörde
bestätigt. Wenn eine Schule als Ganztagsschule (egal welcher
Form) genehmigt ist, können IZBB Mittel gewährt werden und dann nach der
Prioritätenliste: a)
genehmigte
Hauptschulen oder Förderschulen b)
übrige
genehmigte Ganztagsschulen. Die Ganztagsschule Im Roten Felde wäre also Priorität
b. Eine Unterscheidung je nach Organisationsform der
Ganztagsschule gibt es für die Prioritäten nicht. Hinsichtlich der Genehmigung der Ganztagsschule an
sich werden zur Zeit nur offene, nicht verpflichtende Ganztagsschulen
genehmigt, da für diese keine zusätzlichen Lehrerstunden genehmigt werden (bis
wieder entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen...). Dies wurde hier
mit der ersatzweisen Antragstellung gelöst. Erstmals wurde ein Antrag so
für die HS Kreideberg, aber auch für das Johanneum gestellt. D.h. die Schule
beantragt ersatzweise/hilfsweise die Genehmigung nach 2.4.1 des Erlasses vom
16.03.04 als Ganztagsschule mit offenem Angebot. Nur wenn die eigentliche Antragsform die teilweise
gebundene Form für die Ganztagsschule vorsieht, können zusätzliche
Lehrerstunden gewährt werden, wenn diese irgendwann überhaupt einmal wieder
gewährt werden. D.h. nur Schulen, die die o.g. „hilfsweise“
Formulierung gewählt haben können theoretisch noch mal zusätzliche
Lehrerstunden erhalten. Das neue Gesetz zur Einführung der
Eigenverantwortlichen Schule vom 17.07.2006 beinhaltet auch eine Änderung des
„Ganztagsparagraphen“ des NSchG, des § 23 Abs. 1. Dort wurde die
bisherige Formulierung des Satz 2: „Eine Ganztagsschule ergänzt den
Unterricht an mindestens vier Tagen der Woche um ein Förder- und
Freizeitangebot.“ geändert auf: „Eine Ganztagsschule ergänzt den
Unterricht an mindestens vier Tagen der Woche zu einem ganztägigen
Unterrichts-, Förder- und Freizeitangebot; es können auch Ganztagsschulen
mit einem ganztägigen Unterrichts-, Förder- und Freizeitangebot an drei
Tagen der Woche zugelassen werden.“ Damit, so heißt es in der Analyse des NST, soll eine
Abstimmung zwischen gesetzlicher Regelung und Erlasslage erfolgen. Ein
dreitägiges Ganztagsangebot war vorher nur für offene Ganztagsschulen nach 8.2
des Ganztagserlasses vorgesehen. Da nach derzeitiger Genehmigungspraxis zu erwarten
ist, dass eine Genehmigung als Ganztagsschule nur in der vorgelegten
Antragsform erfolgen wird, stellt sich die Frage einer anderen Formulierung des
Antrags insoweit nicht. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 1.594.500,00
€ c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein X Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: 1)
Antrag
der GS Im Roten Felde auf Einrichtung eines Ganztagsangebotes 2)
Raumprogramm
Beschlussvorschlag: Der
Schulausschuss nimmt den Antrag der Grundschule Im Roten Felde auf Einführung
eines Ganztagsangebotes zur Kenntnis. |
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