Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die unmittelbaren Folgen der weltweiten Klimaveränderungen machen sich zunehmend bemerkbar. In vielen Teilen der Erde sind extreme Wetterphänomene zu beobachten und auch Deutschland bleibt davon nicht verschont. Deutschland hat sich deshalb 1997 mit der Unterzeichung des Kyoto-Protokolls völkerrechtlich verpflichtet, die Treibhausemissionen bis 2012 um insgesamt 21 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Darüber hinaus werden auf europäischer und nationaler Ebene weitere Ziele diskutiert. Auch wenn der Klimaschutz keine kommunale Pflichtaufgabe ist,
hat sich Lüneburg bereits Anfang der 90er-Jahre durch seinen Beitritt zum
Klimabündnis weiter gehende Ziele gesetzt. Um dies zu erreichen wurden in den
wesentliche Handlungsfeldern, wie z.B. Verkehr, Kommunaler
Energiebedarf und Energieversorgung vielfältige Maßnahmen
durchgeführt. Gleichwohl bedarf es weiterer Anstrengungen, damit Lüneburg
seinen erfolgreichen Weg im Klimaschutz fortsetzen und seinen Beitrag zur
Einhaltung des Kyoto-Protokolls leisten kann. Bereits
in der Sitzung vom 29.03.2006 wurde deshalb ein Handlungskonzept für das Jahr
2012 vorgelegt, welches in den Handlungsfeldern Energieversorgung und
kommunaler Energiebedarf neue Schwerpunkte setzt und hierfür Ziele, Maßnahmen
und Indikatoren zur Erfolgskontrolle formuliert. Übergeordnetes Ziel ist es,
eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine deutliche Erhöhung des Anteils
der erneuerbaren Energie zu erreichen. Das Handlungskonzept (s. Anhang) wurde
vom Umweltausschuss am 29.03.2006 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die
Verwaltung wurde jedoch beauftragt, die konkreten Zielsetzungen nochmals zu
überprüfen. Nunmehr
wird vorgeschlagen: Handlungsschwerpunkt "Erneuerbare Energien" Ziele: a)
Die
Erhöhung der installierten Leistungskapazität von Photovoltaik-, Biomasse-,
Biogas-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen in der Stadt Lüneburg (bisher 80 %)
um 100 % bis zum Jahr 2012. b)
Die
Erhöhung der installierten Fläche solarthermischer Anlagen in der Stadt
Lüneburg (bisher 250 %) um 280 % bis zum Jahr 2012. Als Referenzjahr gilt das Jahr 2004. Vor
dem Hintergrund, dass der Förderfonds von 50.000,-- € auf 100.000,-- €
aufgestockt werden soll, erscheint die Erhöhung der Zielzahl auf 100 % bzw. auf
280 % möglich. Nach
Beschluss des Rates vom 28.06.05 stellt die Stadt Lüneburg
bereits öffentliche Dachflächen zur Verfügung. Bislang konnten 2
Bürgersolaranlagen errichtet werden. Eine befindet sich auf der
Kindertagesstätte Häcklingen und eine auf der Sporthalle Häcklingen. Ein
Investor für die Feuerwehr wird noch gesucht. Aufgrund
der Nachfragen liegen im Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft bereits Informationen
zu den einzelnen Flächen vor. Bei Bedarf erfolgt eine eingehende Beratung, da
die Eignung der Dachfläche stark von den konkreten Vorstellungen des Investors
abhängt. Der
Einsatz von erneuerbaren Energien in städtischen Gebäuden wird vom Eigenbetrieb
Gebäudewirtschaft bei jedem entsprechenden Bauvorhaben geprüft. Handlungsschwerpunkt "Effizienter Energieeinsatz" Das
Handlungskonzept sieht vor, den Stromverbrauch der privaten Haushalte (einschl.
Kleingewerbe und Dienstleistungsunternehmen) und der
städtischen Liegenschaften (einschl. der Straßenbeleuchtung) in kwh pro
Einwohner und Jahr zu erfassen. Eine
erste Bilanzierung für 2006 soll in den nächsten Monaten erfolgen. Eine
Evaluation ist für 2008 vorgesehen. Die Maßnahmenvorschläge
zur Reduzierung des Verbrauchs erstrecken sich zunächst jedoch
auf die öffentlichen Liegenschaften. Die
Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger erfolgt zum Einen durch die
Verbraucherzentrale, zum Anderen durch gezielte Veranstaltungen innerhalb der
Stadt Lüneburg wie z. B. Umweltmesse, aufgestellten Energiemobil etc. Zum
Vorgehen ist wie beantragt beplant, eine regelmäßige Evaluation der Ziele und
Maßnahmen durchzuführen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 20,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: 1. Handlungskonzept 2. Änderungs-/
Ergänzungsantrag zum TOP 4 „Nachhaltigkeit in der Energieversorgung –
Handlungskonzept 2012“ der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und
Verbraucherschutz am 29.03.06
Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz nimmt das vorgelegte
Handlungskonzept und die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. |
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