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Sachverhalt: Am 06.06.2005 hat die Landesnahverkehrsgesellschaft der KVG
die Konzession für den Stadtverkehr Lüneburg für weitere 8 Jahre erteilt. Mit
dem Auslaufen der alten Konzession für den Stadtverkehr am 30.11.2005 endete
auch der Betriebsleistungsvertrag mit der KVG. Hierüber wurde im
Verkehrsausschuß bereits berichtet. Bedingungen der Stadt für eine Neuerteilung
der Genehmigung für weitere acht Jahre waren die Fortführung der 1994 im Zuge
des VEP ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung des Angebotes im Stadtverkehr
auf Basis des Jahresfahrplanes 2005, die Schaffung eines bedarfsorientierten
ganztägigen Angebotes an Sonn- und Feiertagen sowie eine Optimierung der
Verbindungen von und nach Adendorf unter Einbeziehung des LüneParks. Ebenso
sollte der Zuschussbedarfes von z.Zt. rund 140.000,- € pro Jahr gegen Null zum
Ende der Laufzeit der Genehmigung im Jahre 2013 zurückgefahren werden. Über diese Punkte konnte mit der Geschäftsführung der KVG eine generelle Einigung erzielt werden. Daraus wurde ein Kooperationsvertrag entwickelt, in dem in Ergänzung zu den mit dem HVV-Beitritt übernommenen Qualitätsmerkmalen, noch weitere für die Stadt wichtige Standards einflossen. Hierzu zählen insbesondere die Verpflichtung zur Nachrüstung von 19 im Stadtverkehr eingesetzten Dieselbussen mit EURO II und EURO III Motoren mit Abgasnachbehandlungssystemen, sowie die Sicherung des Fortbestandes des Kundenzentrums am Sande. Der Vertragsentwurf befindet sich z.Zt. in der Abstimmung und wird insbesondere im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit den europarechtlichen Vorgaben bei der Gewährung von Zuschüssen im ÖPNV überprüft. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35;- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 140.000,- c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Haushaltsstelle:
7920.71610 Haushaltsjahr: 2006 e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Fortführung der Verhandlungen mit der KVG und zum Abschluss eines Kooperationsvertrages unter den oben aufgeführten Konditionen. |
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