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Vorlage - VO/1851/06  

 
 
Betreff: Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg in 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau BauerAktenzeichen:15/ Controlling
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
04.05.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im März 2005 wurden folgende Verwaltungsrichtlinien hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg (3-3) erlassen:

 

1.      Gutachten sind nur dann extern zu vergeben, wenn in der Verwaltung Wissen oder Kapazitäten nicht ausreichend vorhanden sind.

      Ergebnisse von Gutachten dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.

 

2.      Gutachten sind in einem transparenten Verfahren zu vergeben.

      Dabei sind folgende Festlegungen zu beachten:

 

-     Gutachten sind Entscheidungshilfen und kein Entscheidungsersatz. Daran hat sich die Fragstellung an den Gutachter auszurichten.

-     Vorbereitung von Gutachten und späterer Auftrag sind strikt zu trennen. Deshalb sollen grundsätzlich keine Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die im Vorfeld der Auftragserteilung bei der Erstellung der Vergabegrundlagen mitgewirkt haben.

 

3.      Gutachten dürfen nur bis zu einem Auftragsvolumen von 15.000 € frei vergeben werden. Bei der freihändigen Vergabe sind grundsätzlich Angebote von mindestens 3 Anbietern einzuholen.

 

4.      Gutachten ab 15.000 € sind öffentlich auszuschreiben.

 

5.      Alle Gutachtenvergaben werden zentral der Controllingstelle – Büro des Oberbürgermeisters – gemeldet.

 

      Die Controllingstelle führt eine Übersicht über alle Gutachtervergaben und unterrichtet den Rat bis spätestens zum 01.03. des Folgejahres.

 

6.   Den städtischen Gesellschaften wird empfohlen, die Richtlinien hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg entsprechend anzuwenden.

 

 

 

Der Ziff. 5 der o.g. Richtlinien entsprechend wird dem Rat der Stadt Lüneburg eine Übersicht über die seit dem Inkrafttreten der Richtlinien in 2005 vergebenen Gutachten und Beratungsleistungen vorgelegt. Die Vergaben sind der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil dieser Sitzungsvorlage ist. Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen in einer Höhe von 112.170,25 € vergeben. Die Controllingstelle ist inzwischen dem Bereich 15 "Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling" zugeordnet, so dass die Unterrichtung von hieraus erfolgt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                25,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

  • Übersicht über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen in 2005
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 06_04_06 Übersicht über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg 2005 (64 KB) PDF-Dokument (42 KB)