Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im
März 2005 wurden folgende Verwaltungsrichtlinien hinsichtlich der Vergabe von
Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg (3-3) erlassen: 1.
Gutachten sind
nur dann extern zu vergeben, wenn in der Verwaltung Wissen oder Kapazitäten
nicht ausreichend vorhanden sind. Ergebnisse
von Gutachten dürfen nicht ungeprüft übernommen werden. 2.
Gutachten sind in
einem transparenten Verfahren zu vergeben. Dabei
sind folgende Festlegungen zu beachten: - Gutachten sind Entscheidungshilfen und kein
Entscheidungsersatz. Daran hat sich die Fragstellung an den Gutachter
auszurichten. - Vorbereitung von Gutachten und späterer Auftrag sind
strikt zu trennen. Deshalb sollen grundsätzlich keine Aufträge an Unternehmen
vergeben werden, die im Vorfeld der Auftragserteilung bei der Erstellung der
Vergabegrundlagen mitgewirkt haben. 3.
Gutachten dürfen
nur bis zu einem Auftragsvolumen von 15.000 € frei vergeben werden. Bei
der freihändigen Vergabe sind grundsätzlich Angebote von mindestens 3 Anbietern
einzuholen. 4.
Gutachten ab
15.000 € sind öffentlich auszuschreiben. 5.
Alle
Gutachtenvergaben werden zentral der Controllingstelle – Büro des
Oberbürgermeisters – gemeldet. Die
Controllingstelle führt eine Übersicht über alle Gutachtervergaben und
unterrichtet den Rat bis spätestens zum 01.03. des Folgejahres. 6. Den
städtischen Gesellschaften wird empfohlen, die Richtlinien hinsichtlich der
Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg entsprechend
anzuwenden. Der
Ziff. 5 der o.g. Richtlinien entsprechend wird dem Rat der Stadt Lüneburg eine
Übersicht über die seit dem Inkrafttreten der Richtlinien in 2005 vergebenen
Gutachten und Beratungsleistungen vorgelegt. Die Vergaben sind der Anlage
zu entnehmen, die Bestandteil dieser Sitzungsvorlage ist. Insgesamt wurden
Gutachten und Beratungsleistungen in einer Höhe von 112.170,25 €
vergeben. Die Controllingstelle ist inzwischen dem Bereich 15
"Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling"
zugeordnet, so dass die Unterrichtung von hieraus erfolgt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
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