Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Seit fast
25 Jahren arbeitet das Stadtjugendamt Lüneburg mit der Jugendhilfeeinrichtung
G.I.S.A zusammen. Das Zusammenwirken war und ist durch ein hohes Maß an
Vertrauen und Offenheit geprägt. Die sozialpädagogisch-therapeutische Arbeit
der Einrichtung zeichnet sich durch eine hohe fachliche Kompetenz, Flexibilität
in den Leistungen sowie starkes soziales Engagement aus. Hervorzuheben sind
außerdem die Konsequenz und die Bereitschaft sich auf sehr schwierige,
belastende Familienkonstellationen einzulassen und der respektvolle Umgang mit
den in den Hilfeprozess involvierten Menschen. Die Ziele
und die Arbeitsweise der Einrichtung G.I.S.A wird der Leiter, Herr Neubauer;
vortragen. § 75
SGB (KJHG) lautet: (1) Als
Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen
anerkannt werden, wenn sie 1. auf
dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind, 2. gemeinnützige
Ziele verfolgen, 3. aufgrund der fachlichen und personellen
Voraussetzung erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, 4. die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. (2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist. (3) Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Unter diesen Voraussetzungen gibt es für die Anerkennung keinen Ermessensspielraum. Der Umfang der Beteiligung freier Träger der Jungenhilfe an öffentlichen Aufgaben ist indessen einzelfallbezogen zu beurteilen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 20 ,€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die
gem. Gesellschaft für integrative Sozial- und Jugendarbeit mbH wird als freier
Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt. |
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