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Vorlage - VO/1813/06  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:60 50 20
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
30.01.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 15.11.2005 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 64 "Sportpark Kreideberg" zunächst lediglich für einen Teilbereich der vorgesehenen Wohnbaufläche unter der Bezeichnung Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich fortzuführen.

 

In der Zeit vom 16.11.2005 bis zum 21.12.2005 wurden sodann die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) förmlich beteiligt und außerdem die Verbände zum Entwurf des Grünordnungsplanes gehört. Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen sind insbesondere nachstehende Änderungen der Festsetzungen vorgenommen worden:

 

-          Erhöhung der Mindestdachneigung von 25° auf 30°,

-          Begrenzung der Wuchshöhe im Bereich der Freileitung,

-          Festsetzung von Parkstreifen im Bereich der Ringstraße,

-          Überarbeitung grünordnerischer Festsetzungen,

-          Wegfall der Mindestgrundstücksgröße,

-          Überarbeitung der Begründung.

 

Als nächster Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden über die Auslegung unterrichtet. Das Bauleitplanverfahren wird im übrigen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung fortgeführt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Der erforderliche Grünordnungsplan ist Anlage der Begründung.

 

Gemäß § 55 g Abs. 3 Ziff. 2 NGO ist der Ortsrat Ochtmissen bei der Aufstellung von Satzungen nach dem BauGB rechtzeitig zu hören. Der Ortsrat Ochtmissen hat daher anlässlich seiner o. a. Sitzung Gelegenheit, ggf. eine Beschlussempfehlung i. S. des nachstehenden Beschlussvorschlages zu geben.

 

Die Entwurfsplanungen sind Bestandteile der Beschlussvorlage bzw. im Sitzungsraum ausgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plan Weißer Berg-Ost (286 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Weißer Berg-Ost (352 KB)      
Anlage 3 3 B-Plan Weißer Berg-Ost-Begründung (100 KB)      
Anlage 4 4 B-Plan 64-I Weißer Berg (323 KB)      
Anlage 5 5 Begründung Weißer Berg - Seite 1 (244 KB)      
Anlage 6 6 Begründung Weißer Berg - Seite 2 (291 KB)      
Anlage 7 7 Begründung Weißer Berg - Seite 3 (286 KB)      
Anlage 8 8 Begründung Weißer Berg - Seite 4 (273 KB)      
Anlage 9 9 Begründung Weißer Berg - Seite 5 (288 KB)      
Anlage 10 10 Begründung Weißer Berg - Seite 6 (204 KB)      
Anlage 11 11 Begründung Weißer Berg - Seite 7 (252 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:

 

Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Begründung wird zugestimmt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.