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Vorlage - VO/1796/05  

 
 
Betreff: Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen zum 01.01.2008
Option auf Anwendung des bis zum 31.12.2005 geltenden Haushaltsrechts bis
zum 31.12.2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kipke
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Niedersächsische Landtag hat am 09.11.2005 das Gesetz über die Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften verabschiedet. Ein Schwerpunkt ist die Einführung des Neues Kommunalen Rechnungswesens (NKR). Das NKR ist ein kaufmännisch orientiertes Rechnungs- und Steuerungswesen (landläufig "Doppik")- genannt.) mit den drei Komponenten Vermögens-, Erfolgs- und Finanzrechnung. Die Komponenten der Finanz- und Ergebnisrechnung werden auf Budget- und Produktebene abgebildet und lösen den bisherigen kameralen Haushalt ab. Die neuen Regeln treten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt am 01.01.2006 in Kraft.

 

Der Rat der Stadt Lüneburg hat mit Beschluss vom 25.03.2004 die Verwaltung beauftragt, das NKR bei der Stadt Lüneburg zum 01.01.2008 einzuführen. Mit der Umsetzung wurde eine Projektgruppe beauftragt, die einen Zeitablauf- und Aktivitätenplan erstellt hat. Für die Stadt Lüneburg ist ein „weicher Umstieg“ auf das neue Rechnungswesen vorgesehen, wie in den niedersächsischen Modellkommunen Uelzen und Salzgitter. Der „weiche Umstieg“ sieht einen Parallelbetrieb ab dem 01.01.2007 vor d. h., das NKR wird bereits parallel im Hintergrund mitgeführt, bevor es zum Haushaltsjahr 2008 das kamerale Rechnungswesen ablösen soll.

 

Nach den Übergangsvorschriften zum NKR können durch Beschluss des Hauptorgans der Kommune die bisherigen Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und die zugehörigen Verordnungsregelungen, insbesondere der Gemeindehaushaltsverordnung, für bis zum Haushaltsjahr 2011 anwendbar erklärt werden, wenn ein Umstieg noch nicht beabsichtigt oder aus anderen Gründen noch nicht durchführbar ist. Anderenfalls sind per 01.01.2006 die neuen Regelungen zum Rechnungswesen zu beachten.

 

Die Verwaltung beabsichtigt einen Umstieg auf das NKR wie vom Rat beschlossen nach dem 01.01.2006. Um für die Zeit bis zum Umstieg auf das NKR am 01.01.2008 noch kameral nach derzeitigem Recht das Finanzwesen führen zu können, muss auch die Stadt Lüneburg die Option nutzen, für die Übergangsfrist, mindestens bis zum selbst bestimmten Umstellungszeitpunkt des 01.01.2008, nach altem Recht zu verfahren.

 

Hiervon werden nach Einschätzung der Verwaltung fast alle niedersächsischen Kommunen Gebrauch machen, da nur vereinzelt bei den Kommunen bereits zum 01.01.2006 auf das NKR umgestiegen werden kann.

 

Von dieser Option, welche die Anwendung des bisherigen Haushaltsrechts bis zum Jahr 2011 zulässt, sind nur die Regelungen betroffen, die sich auf die Einführung des kaufmännisch orientierten Rechnungswesens beziehen. Die übrigen Änderungen der NGO und dazugehörige Verordnungen sind hiervon nicht betroffen und treten zum 01.01.2006 in Kraft.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lüneburg nutzt die Optionsmöglichkeit des Artikels 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (Landtagsdrucksache 15/2324), und wendet bis zum Umstellungszeitpunkt auf das NKR am 01.01.2008 die im o. g. Artikel genannten Bestimmungen und zugehörige Verordnungsregelungen in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung an.