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Sachverhalt: Der Antrag der CDU-Fraktion vom 14. 4.
2001 beinhaltete u. a. auch die Öffnung der Sülztorstraße in Richtung St.
Lambertiplatz. Im Rahmen der Beratung dieses Antrages am 14. 5. 2001 im Rat der
Stadt Lüneburg wurde der Antrag zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss
verwiesen. Zwischenzeitlich wurde die Aufhebung
des bestehenden Durchfahrtverbotes in der Sülztorstraße in Süd-Nord-Richtung,
verbunden mit der Aufhebung aller Fahrtrichtungsrestriktionen am Knoten
Wallstraße, sowie die Öffnung des Lambertiplatzes von der Post aus bei
gleichzeitigem Rechtsabbiegeverbot in Richtung Salzbrückerstraße geprüft. Gegenüber dem Ist-Zustand würde sich
bis zum Jahr 2015 unter den genannten Vorgaben die Verkehrsbelastung inkl. der
zulassungsbedingten Steigerungen auf dem südlichen Teil der Sülztorstraße von
jetzt 7.300 auf 9.600 Kfz/Tag erhöhen, wobei hiervon ein erheblicher Teil auf
zufließenden Verkehr aus Richtung Stern-Kreuzung entfiele, der sich in Richtung
Wallstraße / Lambertiplatz weiterverteilen und in der Wallstraße zu einen
Zuwachs von derzeit 2.540 auf 3.170 Kfz/Tag bewirken würde, was in Anbetracht
des dort bereits existierenden starken Busverkehrs eine weitere unerwünschte
zusätzliche Lärmbelästigung der dortigen Bewohner bedeuten würde. Ebenso wäre
die Zunahme der Belastung der Straße Bei der St. Lambertikirche zu beurteilen,
die sich auf 3.740 Kfz/Tag verdoppeln würde. Da auch ein Rechtsabbiegen der
“Umgehungsverkehre” Lambertiplatz in die Salzbrückerstraße selbst mit
baulich-flankierenden Maßnahmen nicht zu verhindern wäre, ergäben sich
zusätzlichen Belastung von Teilen der westlichen Altstadt. Nach allem wird eine
Öffnung des Lambertiplatzes aus Richtung Stern / Post in Anbetracht der zu
erwartenden negativen verkehrlichen Auswirkungen auf das angrenzende
Straßennetz nicht vorgeschlagen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. ca.
11.000,-- b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Antrag auf Öffnung der Sülztorstraße in Richtung St. Lambertiplatz wird im
Hinblick auf die dargestellten straßenverkehrlichen Auswirkungen abelehnt. |
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