Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Von
Verkehrsteilnehmern, die die Stadtstraße zwischen der ehemaligen B4 und der
Brücke Rote Schleuse befahren, wurde der extrem schlechte Zustand der Straße
bemängelt. Bei einer Überprüfung der Verkehrssicherheit wurde festgestellt,
dass die Tragfähigkeit des gesamten Fahrbahnoberbaues der Verkehrsbelastung
nicht mehr standhält und sich flächendeckend Verdrückungen und Versackungen
gebildet haben. In diesen Versackungen sammelt sich bei entsprechender
Witterung das Niederschlagswasser. Die durch den überrollenden Verkehr
entstehenden dynamischen Kräfte sorgen in Verbindung mit diesem Niederschlagswasser
dafür, dass zunächst das Korngerüst des Fugenmaterials zerstört wird und dann
die Feinstanteile des Fugenmaterials gänzlich ausgewaschen werden. Dem gröberen
Fugenmaterial fehlt damit das Stützkorn, so dass der Auswaschungsprozess immer
weiter fortschreitet. Ohne das Kräfte übertragende Fugenmaterial werden in
aller nächster Zeit vermehrt einzelne Steine aus dem Belag herausgeschleudert
werden. Jetzt ist ein Zustand erreicht, in dem eine Ausbesserung im Zuge von
Unterhaltungsmaßnahmen unmöglich ist. Es ist daher erforderlich, den gesamten
Straßenabschnitt umgehend im Vollausbau zu erneuern. Anderenfalls muss dieser
Abschnitt der Straße “Am Tiergarten” aus Gründen der Verkehrssicherheit für den
Kfz-Verkehr gesperrt werden. Die Kosten für die Baumaßnahme betragen 420.000
Euro. In Verhandlungen mit der Bezirksregierung Lüneburg, der Samtgemeinde
Ilmenau und der Gemeinde Deutsch Evern wurde erreicht, dass für die
Finanzierung vom Land aus GVFG-Mitteln ein Betrag von 240.000 Euro sowie von
der Gemeinde Deutsch Evern ein Betrag von 25.000 Euro gezahlt werden. Zur
Deckung der nicht durch Einnahmen finanzierten Ausgaben sind vorläufig
Einsparungen bei den Haushaltsmitteln aus dem Bahnhofsprojekt vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Gemäß § 89 NGO
wird der Leistung außerplanmäßiger
Ausgaben bis zu einer Höhe von 420.000 Euro bei der neu einzurichtenden Hhst.
63016.95010 - Stadtstraße “Am Tiergarten” - zugestimmt. |
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