Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Seit mehreren
Jahren betreibt die Stadt Lüneburg zusammen mit freien Trägern verschiedene
Stadtteiltreffs und Bürgerhäuser (SalinO, Geschwister-Scholl-Haus usw.),
zusammen mit Albatros e. V. auch den Stadtteilladen ELM
(Ebensberg-Lüne-Moorfeld). Die jeweils bezirklich zuständigen Sozialarbeiter
sind mit ihren Aufgaben im Bereich „Allgemeiner Sozialdienst“ in den Stadtteil
gezogen. Mit dieser Aufgabe sind sie voll ausgelastet. Dennoch ist es durch
ideellen Einsatz und viele Überstunden gelungen, diese Stadtteiltreffs
erfolgreich zu etablieren. Wegen der hohen
Belastung der Mitarbeiter ist es nunmehr erforderlich anzuordnen, dass
ausschließlich konkrete Jugendhilfe-Fallarbeit aus dem Bereich des Allgemeinen
Sozialdienstes zu leisten ist. Eine Kompensation der wegfallenden
Stadtteilarbeit und der Angebote in den Stadtteiltreffs durch freie Träger
konnte erst ansatzweise entwickelt werden. Zur Wahrung des Organisations- und
Mitbestimmungsrechts sind dem seitens der Stadt eigene Stundenkontingente
gegenüber zu stellen. Für die
Durchführung der stadtteilorientierten Arbeit, insbesondere das Vorhalten von
Angeboten, Treffpunkten usw. auch für die älteren Menschen aus den Stadtteilen
hält die Stadt geeignete Räumlichkeiten in den Regionalbereichen vor und
verwirklicht in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Ratsgremien den
Auftrag, die Kooperationsarbeit in den Stadtteilen entsprechend der jeweiligen
Konzeption umzusetzen. Eine Umsetzung
des von allen Fraktionen gewollten Auftrags wie oben dargestellt ist jedoch nur
möglich, wenn hierfür eine zusätzliche ½ Stelle für eine
Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter, speziell zur Stärkung von Seniorenarbeit
und zur Stärkung ehrenamtlicher Arbeit, vorgehalten wird. Der (anteilige)
Einsatz des Mitarbeiters in den drei Regionalbereichen wird bedarfsabhängig und
unter Berücksichtigung der aktuellen Situation organisiert. Für Frühjahr 2006
ist ferner eine ausführliche Konzeption zur künftigen Seniorenarbeit zur
Beratung im Sozial- und Gesundheitsausschuss in Vorbereitung. Die
Voraussetzungen in den Stellenplänen von Stadt (und ggf. Hospital zum Großen
Heiligen Geist) sind vorsorglich jedoch bereits jetzt zu schaffen. Zur Deckung der
hierfür anfallenden Personalkosten in Höhe von 21.000 €/Jahr stehen Mittel der
Stiftung des Hospitals zum Großen Heiligen Geist, Hhst. 43002.40002 zur
Verfügung. Die Verwendung der Mittel entspricht dem Stiftungszweck gem. § 3 der
Satzung der Stiftung. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 20 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: 21.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Haushaltsstelle: 43002.40002 Haushaltsjahr: 2006 e) mögliche
Einnahmen: |
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