Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die derzeitige Abfallbeseitigungsgebühr gilt seit 2002 und wurde zuletzt im Jahr 2003 durch eine 3jährige Gebührenkalkulation auf der Basis des BAB 2002 für die Jahre 2004 – 2006 bestätigt. Die nunmehr vorliegende Betriebsabrechnung für 2004 (Anlage 1) gibt die Gelegenheit einer Überprüfung an Hand von aktualisierten Zahlen. Die Kontrollrechnung aus heutiger Sicht (Anlage 2) enthält nunmehr die Ist-Ergebnisse der Jahre 2003 und 2004 sowie aktualisierte Plandaten für 2005 und 2006. Es ergibt sich folgende Entwicklung:
Das Kalkulationsergebnis von rd. 68,8 T€ ist maßvoll positiv und erfordert daher keine Gebührenveränderung. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die
Betriebsabrechnung 2004 für die Abfallbeseitigung sowie die zu Kontrollzwecken
erstellte Gebührenbedarfsberechnung bis 2006
werden zur Kenntnis genommen. Die bestehenden Abfallbeseitigungsgebühren
werden nicht geändert. |
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