Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die seit dem 01.07.2005 gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde im Jahr 2004 über eine 2jährige Gebührenkalkulation auf der Basis des BAB 2003 für die Jahre 2005 – 2006 ermittelt. Die nunmehr vorliegende Betriebsabrechnung für 2004 (Anlage 1) gibt die Gelegenheit einer Aktualisierung. Wenn man die Ist-Zahlen des Jahres 2004 und die aktualisierte Vorschau für 2005 und 2006 zusammenführt (Anlage 2), ergibt sich folgende Entwicklung:
Das summarische Ergebnis
hat sich gegenüber der Kalkulation des vergangenen Jahres um rd. 717,4 T€ von
+71,7 auf - 645,7 T€ verschlechtert.
Hierfür gibt es mehrere Gründe und auch gegenläufige Entwicklungen, von denen
folgende wesentlich sind: Das Ergebnis des Jahres 2004 blieb deutlich hinter
der letzten Vorschau zurück. Obwohl die Entwicklung der Kostenseite günstig verlief (rd. 581 T€
niedriger als die Vorschau, davon über 400 T€ Reduktion der berechneten AGL- Leistungen),
überwog der Fehlbetrag bei den Einnahmen. Das Gebührenaufkommen (nach der
„alten“ Gebühr) blieb um rd. 553 T€ hinter der Erwartung zurück, während sich
die Einnahmen von den Randgemeinden um rd. 349 T€ reduzierten. Saldiert war der
Fehlbetrag des jahresbezogenen Ergebnisses 2004, welcher zusätzlich vom Jahr
2006 zu übernehmen ist, um rd. 422 T€ größer, als ursprünglich veranschlagt.
Die auf dieser Basis neu überplanten jahresbezogenen Ergebnisse 2005+2006
verschlechterten sich in der Summe um rd. 215 T€ . Obwohl die AGL ihre
Kosten um ca. 230 T€ p.a. reduziert hat und sich auch für den Personalaufwand
in der Summe eine Kostensenkung von rd. 129 T€ ankündigt, wird diese
erfreuliche Entwicklung durch Einnahmerückgänge überlagert. Die erwarteten
Einnahmen von den Randgemeinden reduzieren sich um rd. 250 T€ p.a., und
zusätzlich bleibt speziell in 2005 der Öffentlichkeitsanteil um rd. 233 T€
hinter der ursprünglichen Prognose zurück, da die getrennte Gebühr erst im 2.
Halbjahr eingeführt wurde und somit – entgegen der Planung, welche die neue
Gebühr ab 01.01. vorsah, – die Erhöhung
des öffentlichen Anteils nur zur Hälfte zur Geltung kommt. Gleichzeitig
entfällt dieser Minus-Posten in den künftigen Jahren. Trotz dieser negativen
Einnahmeentwicklung in der Vergangenheit bleibt festzuhalten, dass die
aktualisierten jahresbezogenen Ergebnisse für 2005 und 2006 deutlich positiv
sind. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass bisher noch kein vollständiges
Gebührenjahr unter der getrennten Gebühr
abgerechnet wurde und somit noch gewisse Planungsunsicherheiten auf der
Einnahmeseite bestehen, welche in den nächsten beiden Jahren beseitigt werden
dürften. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die derzeitige Gebühr nicht zu
ändern. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2004 für die
Abwasserbeseitigung sowie die zu Kontrollzwecken erstellte
Gebührenbedarfsberechnung bis 2006
werden zur Kenntnis genommen. Die bestehenden
Abwasserbeseitigungsgebühren werden nicht geändert. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |