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Vorlage - VO/1705/05  

 
 
Betreff: Fischaufstiege an der Ratsmühle und Abts- und Lüner Mühle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Blumensaat, Gisela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
08.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Fischaufstiege an der Ratsmühle und Abts- und Lüner Mühle

 

Die Ilmenau ist ein Nebengewässer der Elbe und das bedeutendste Gewässer in der Lüneburger Heide. Hinsichtlich der Bedeutung für Fauna und Flora ist die Ilmenau von weit überregionaler, teils europäischer Bedeutung. Stark gefährdete Arten wie z.B. die Kleine Flussmuschel und die Grüne Keiljungfer kommen häufig vor. Auch für den Fischotter ist die Ilmenau, mit ihrem über weite Strecken noch in natürlich schwingenden Mäandern durchflossenen Tal, ein idealer Lebensraum. Die Fischfauna ist von großem Artenreichtum geprägt und neben stark gefährdeten Arten wie Groppe, Bitterling und Äsche gehört auch der Lachs, als einer der populärsten Vertreter der Familie, dazu. Insgesamt finden sich rund 40 Fischarten in der Ilmenau.

 

Der hohe Schutzwert dieses Fließgewässersystems spiegelt sich auch in der  Anerkennung der Ilmenau und ihrer wichtigsten Nebengewässer als FFH-Gebiet (FFH-Gebiet Nr. 71 „Ilmenau und Nebengewässer“) wieder. Im Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem wird die Ilmenau als Hauptgewässer 1. Priorität geführt.

 

Einige der Nebengewässer, südlich Lüneburgs, sind von herausragender Bedeutung, wie z.B. der Barnstedt-Melbecker Bach, in dem sich eine Vielzahl von Rote-Liste-Arten finden oder der Vierenbach, der als Referenzgewässer der kiesgeprägten Fließgewässer des Tieflandes gilt.

 

Seit Mitte 2004 existiert ein Gewässerentwicklungsplan (GEPL) für die Ilmenau. Dieser enthält Maßnahmen, mit denen die Ilmenau und ihre Aue von der Quelle bis zur Mündung, orientiert an einer natürlichen, naturraumtypischen Gewässerentwicklung, in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden soll. Eine Umsetzung des GEPL entspricht somit auch den Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), die für alle relevanten Gewässer der EU das Erreichen des guten ökologischen und chemischen Zustandes bis zum Jahr 2015 vorschreibt. Gleichzeitig dient sie der Verwirklichung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes.

 

In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen des Niedersächsischen Fließgewässerprogramms bereits viele Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur sowie der ökologischen Durchgängigkeit im Einzugsgebiet der Ilmenau erfolgreich durchgeführt.

 

Von Bedeutung für die Verbesserung des ökologischen Zustandes und damit auch der Vernetzung der aquatischen Lebensräume in der Ilmenau ist die Herstellung der Durchgängigkeit an den beiden Stadtmühlen Lüneburgs, der Abts- und Lüner Mühle sowie der Ratsmühle. Diese beiden Mühlen stellen mit die letzten Aufstiegshindernisse für die Fischfauna in der Ilmenau dar.

 

An Abts- und Lüner Mühle sowie an der Ratsmühle wurden 1989 Denil-Fischpässe installiert, die mittlerweile stark abgängig sind. Diese Bauart von Fischaufstiegen entspricht heute nicht mehr dem Stand der Technik, weil die Aufstiegsmöglichkeiten nur für eine geringe Anzahl von Fischenarten möglich ist.

 

 

Die Verwaltung beabsichtigt entsprechende Fördermittel für einen Neubau der Fischaufstiege nach dem Stand der Technik für 2007 zu beantragen, die erforderlichen Eigenmittel in den Haushalt einzubringen und weitere Drittmittel einzuwerben, da nach Rücksprache mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für 2005 und 2006 eine Finanzierung durch die EU auszuschließen ist.

 

Die Kosten für einen Neubau betragen nach erster Schätzung ca. 200.000 bis 300.000 €. Der Eigenanteil würde voraussichtlich 20 % (40.000 – 60.000 €) betragen. Der Eigenanteil der Stadt kann durch noch einzuwerbende Zuschüsse über Hotel Bergström, Angelvereine, Lebendige Ilmenau etc. reduziert werden. Eine Umsetzung der Maßnahme  ist ohne Förder- und Drittmittel nicht realisierbar.

 

Die Funktionsfähigkeit der abgängigen Denil-Fischpässe ist bis zum Neubau der Fischaufstiege nach dem Stand der Technik nicht mehr vollständig gewährleistet. Bis dahin wird, soweit möglich, durch notdürftige Reparaturarbeiten die Funktionsfähigkeit gewährleistet bleiben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:  

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.