Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Fischaufstiege an der Ratsmühle und Abts- und Lüner Mühle Die Ilmenau ist ein Nebengewässer der Elbe und das
bedeutendste Gewässer in der Lüneburger Heide. Hinsichtlich der Bedeutung für
Fauna und Flora ist die Ilmenau von weit überregionaler, teils europäischer
Bedeutung. Stark gefährdete Arten wie z.B. die Kleine Flussmuschel und die
Grüne Keiljungfer kommen häufig vor. Auch für den Fischotter ist die Ilmenau,
mit ihrem über weite Strecken noch in natürlich schwingenden Mäandern
durchflossenen Tal, ein idealer Lebensraum. Die Fischfauna ist von großem Artenreichtum
geprägt und neben stark gefährdeten Arten wie Groppe, Bitterling und Äsche
gehört auch der Lachs, als einer der populärsten Vertreter der Familie, dazu.
Insgesamt finden sich rund 40 Fischarten in der Ilmenau. Der hohe Schutzwert dieses Fließgewässersystems spiegelt
sich auch in der Anerkennung der
Ilmenau und ihrer wichtigsten Nebengewässer als FFH-Gebiet (FFH-Gebiet Nr. 71
„Ilmenau und Nebengewässer“) wieder. Im Niedersächsischen
Fließgewässerschutzsystem wird die Ilmenau als Hauptgewässer 1. Priorität
geführt. Einige der Nebengewässer, südlich Lüneburgs, sind von
herausragender Bedeutung, wie z.B. der Barnstedt-Melbecker Bach, in dem sich
eine Vielzahl von Rote-Liste-Arten finden oder
der Vierenbach, der als Referenzgewässer der kiesgeprägten Fließgewässer des
Tieflandes gilt. Seit Mitte 2004 existiert ein Gewässerentwicklungsplan
(GEPL) für die Ilmenau. Dieser enthält Maßnahmen, mit denen die Ilmenau und
ihre Aue von der Quelle bis zur Mündung, orientiert an einer natürlichen,
naturraumtypischen Gewässerentwicklung, in einen guten ökologischen Zustand
versetzt werden soll. Eine Umsetzung des GEPL entspricht somit auch den
Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), die für alle
relevanten Gewässer der EU das Erreichen des guten ökologischen und chemischen
Zustandes bis zum Jahr 2015 vorschreibt. Gleichzeitig
dient sie der Verwirklichung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes. In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen des
Niedersächsischen Fließgewässerprogramms bereits viele Maßnahmen zur
Verbesserung der Gewässerstruktur sowie der ökologischen Durchgängigkeit im
Einzugsgebiet der Ilmenau erfolgreich durchgeführt. Von Bedeutung für die Verbesserung des ökologischen
Zustandes und damit auch der Vernetzung der aquatischen Lebensräume in der
Ilmenau ist die Herstellung der Durchgängigkeit an den beiden Stadtmühlen
Lüneburgs, der Abts- und Lüner Mühle sowie der Ratsmühle. Diese beiden Mühlen
stellen mit die letzten Aufstiegshindernisse für die Fischfauna in der Ilmenau
dar. An Abts- und Lüner Mühle sowie an der Ratsmühle wurden 1989
Denil-Fischpässe installiert, die mittlerweile stark abgängig sind. Diese
Bauart von Fischaufstiegen entspricht heute nicht mehr dem Stand der Technik,
weil die Aufstiegsmöglichkeiten nur für eine geringe Anzahl von Fischenarten
möglich ist. Die Verwaltung beabsichtigt entsprechende Fördermittel für einen Neubau der Fischaufstiege nach dem Stand der Technik für 2007 zu beantragen, die erforderlichen Eigenmittel in den Haushalt einzubringen und weitere Drittmittel einzuwerben, da nach Rücksprache mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für 2005 und 2006 eine Finanzierung durch die EU auszuschließen ist. Die Kosten für einen Neubau betragen nach erster Schätzung
ca. 200.000 bis 300.000 €. Der Eigenanteil würde voraussichtlich 20 % (40.000 –
60.000 €) betragen. Der Eigenanteil der Stadt kann durch noch einzuwerbende
Zuschüsse über Hotel Bergström, Angelvereine, Lebendige Ilmenau etc. reduziert
werden. Eine Umsetzung der Maßnahme ist
ohne Förder- und Drittmittel nicht realisierbar. Die Funktionsfähigkeit der abgängigen Denil-Fischpässe ist bis zum Neubau der Fischaufstiege nach dem Stand der Technik nicht mehr vollständig gewährleistet. Bis dahin wird, soweit möglich, durch notdürftige Reparaturarbeiten die Funktionsfähigkeit gewährleistet bleiben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Die
Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |