Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Gemäß § 101 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) beschließt der Rat über die Jahresrechnungen bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Anlagen zur Jahresrechnung sind der Vorlage beigefügt. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lüneburg hat einen
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2004
erstellt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Der Schlussbericht ist
dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den
Prüfungshinweisen und Prüfungsbeanstandungen ist in Form einer synoptischen
Übersicht erstellt worden. Diese Übersicht ist ebenfalls beigefügt. Gemäß § 101 Abs. 1 NGO entscheidet der Rat über die
Entlastung des Oberbürgermeisters. Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht – datiert vom 16.08.2005 - empfohlen, dass der Rat der Stadt Lüneburg dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt; siehe TZ. 20.2 auf Seite 64 des Schlussberichts. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: 1. Haushaltsrechnung
der Stadt Lüneburg 2. Haushaltsrechnung
des Hospitals zum Graal 3. Haushaltsrechnung
des Hospitals zum Großen Heiligen Geist 4. Haushaltsrechnung
des Hospitals ST. Nikolaihof 5. Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes 6. Stellungnahme
der Verwaltung zum Schlussbericht 7. Synopse
zwischen Prüfungsbemerkungen und Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt, dass
die Jahresrechnungen 2004 der Stadt Lüneburg und der von ihr verwalteten
Hospitäler zum Graal, zum Großen Heiligen Geist und St. Nikolaihof wie folgt
feststellt sind. 1. Haushaltsrechnung
der Stadt Lüneburg 1.1 Verwaltungshaushalt Einnahmen 176.832.498,20
€ Ausgaben 209.403.578,25 € 32.571.080,05
€ 1.2 Vermögenshaushalt Einnahmen 28.067.035,35 € Ausgaben 28.067.035,35 € 0,00 € Sollfehlbetrag 32.571.080,65 € 2. Haushaltsrechnung
des Hospitals zum Graal 2.1 Verwaltungshaushalt Einnahmen 341.309,54 € Ausgaben 341.309,54 € 0,00 € 2.2 Vermögenshaushalt Einnahmen 95.589,60 € Ausgaben 95.589,60 €
0,00 € Sollergebnis
0,00 € 3. Haushaltsrechnung
des Hospitals zum Großen Heiligen Geist 3.1 Verwaltungshaushalt Einnahmen 1.097.031,89 € Ausgaben 1.097.031,89 € 0,00 € 2.2 Vermögenshaushalt Einnahmen 380.552,91 € Ausgaben 380.552,91 €
0,00 € Sollergebnis
0,00 € 4. Haushaltsrechnung
des Hospitals St. Nikolaihof 4.1 Verwaltungshaushalt Einnahmen 499.240,30 € Ausgaben 499.240,30 €
0,00 € 4.2 Vermögenshaushalt Einnahmen 609.443,99 € Ausgaben 609.443,99 €
0,00 € Sollergebnis
00,0 € b) Der Rat der Stadt Lüneburg
nimmt Kenntnis von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt
Lüneburg über die Prüfung der Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2004 und der
dazu gefertigten Stellungnahme des Oberbürgermeisters. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 101 Abs. 1 NGO die Entlastung
für das Haushaltsjahr 2004. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |