Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Auszüge des Verwaltungsentwurfes zum Haushaltsplan 2006,
die Aufgabenbereiche der Sozialhilfe betreffend, werden hiermit zur Beratung
vorgelegt. Bedingt durch den Umfang der den
Fachbereich Jugend und Soziales betreffenden Ansätze des Haushaltsplanes wird
von einer Beifügung weiterer Kopien abgesehen. Den Ratsmitgliedern liegt der
Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2006 bereits vor. Es wird gebeten,
den zugesandten Haushaltsplanentwurf 2006 zur Sitzung mitzubringen. Für die beratenden Mitglieder wird in
der Sitzung ein vollständiges Exemplar bereitgehalten. Die Unterlagen
entsprechen dem derzeitigen Stand des Verwaltungsentwurfes. Von einer vollständigen Erläuterung der Veränderungen im
Haushaltsplanentwurf wird abgesehen. Es wird auf folgende Veränderungen in
der Haushaltssystematik hingewiesen, die durch gesetzliche Veränderungen
– Einbeziehung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in
das neue SGB XII – entstanden sind. Es bleibt bei den bisherigen Ansätzen, die sich nunmehr auf
mehrere Haushaltsstellen aufsplitten. Neue
Haushaltsstellen sind somit bisher erforderlich für :
Diese Haushaltsstellen sind nicht abschließend aufgeführt
und können sich durch Anforderungen des Niedersächsischen Landesamtes für
Statistik ändern bzw. weiter entwickeln. Deutliche Veränderungen zum Haushalt 2005 zeigen sich z.B.
in der Hhst. 41010.73000. Die Ausgaben für laufende Leistungen der Sozialhilfe
a.v. E. reduzieren sich aufgrund der Zuordnung des überwiegenden Teils der
BSHG-Leistungsbezieher und -bezieherinnen zum SGB II von knapp 16 Mio.€ auf nunmehr 4,7
Mio.€ im SGB XII. Neu im Haushalt ist unter der Hhst. 48300.78100 Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung a.v.E. zu finden. Dieses Aufgabengebiet ist
in §§ 44 ff. in das Sozialgesetzbuch XII integriert. Der Haushaltsansatz
umfasst 3,25 Mio. €, die vorher überwiegend in den Kosten der allgemeinen
Sozialhilfe a.v.E. enthalten waren. Innerhalb von Einrichtungen fallen für
diese Leistungsart ö.Tr. und ü.ö.Tr. voraussichtlich 0,95 Mio. € an, die
bei der Eingliederungshilfe ( Hhst. 41290.74010) bzw. den Heimkosten (Hhst. 41160.74209 und
41190.74250) gegen zurechnen sind. Zusammenfassend ergibt sich als Prognose für 2006 eine
Reduzierung der Brutto-Sozialhilfeausgaben für die Unterabschnitte 410 -414 ö.
Tr. um 12,8 Mio € von 22,8 Mio. € in 2004 und 10,0 Mio.€ in
2005 und 2006. Dieser Vorlage ist ebenfalls eine Liste der Zuschussanträge
und Budgetvereinbarungen für das Haushaltsjahr 2006. Es wird darauf hingewiesen, dass die Liste im Hinblick auf
eine Einzelbezuschussung als nicht endgültig zu betrachten ist, da
möglicherweise bis zum Ende des kommenden Jahres Anträge eingehen können. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30.-€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die
Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den Verwaltungsentwurf
zum Haushalt 2006 zustimmend zur Kenntnis. |
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