Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. hat nach Abstimmung mit den
örtlichen Taxenbetrieben am 02.09.2005 einen Antrag auf Anhebung der
Beförderungsentgelte gestellt. Nach den Vorstellungen des Gesamtverbandes
sollte -
der
Bereitstellungspreis für jede Fahrt von 2,00 € auf 2,20 € angehoben werden. In
diesem Preis ist eine Fahrleistung von 66,67 m oder eine Wartezeit von 20,7
Sekunden enthalten. -
das
Entgelt für jede weitere angefangene Fahrleistung von je 66,67 m besetzt
gefahrene Wegstrecke bis 4.000 m auf 0,10 € festgesetzt werden. Bisher wurden
bis 4.000 m für eine Fahrleistung von 71,43 m 0,10 € berechnet. -
das
Entgelt für jede weitere angefangene Fahrleistung von je 76,92 m besetzt
gefahrene Wegstrecke ab 4.000 m auf 0,10 € festgesetzt werden. Bisher wurden ab
4.000 m für eine Fahrleistung von 83,33 m 0,10 € berechnet. Die
Taxenverordnung wurde bereits zum 01.04.2005 des laufenden Jahres geändert. Als
Begründung für den erneuten Antrag führt der Gesamtverband an, dass aufgrund
der stark angestiegenen Benzinkosten die durch die Beförderung entstehenden
Kosten nicht aufgefangen werden können. Diese Begründung scheint
nachvollziehbar. Aus Statistiken (www.benzinpreis.de)
ergibt sich, dass der Liter Normalbenzin im April 2005 an den Tankstellen in
Deutschland mit durchschnittlich 1,164 € berechnet wurde. Derzeit sind für den
Liter trotz des leichten Rückganges durch die Freigabe der Erdölreserven immer
noch durchschnittlich 1,343 € zu zahlen. In Lüneburg liegt der Preis dabei noch
unter dem Bundesdurchschnitt. Hier sind z.Zt. ca. 1,30 € zu zahlen. Des
weiteren führt der Gesamtverband Kostenerhöhungen im Fahrzeugbereich an. Hier
sind insbesondere die gestiegenen Instandhaltungskosten erfasst. Eine
Stellungnahme der IHK liegt bisher nicht vor. Die IHK wird im Rahmen einer
Anhörung beteiligt. Die Direktion des Messe- und Eichwesens Niedersachsen wird
dahingehend beteiligt, ob die vorgesehene Änderung auch eichtechnisch möglich
ist. In der Regel scheitert es daran aber nicht. Der
Gesamtverkehrsverband hat bereits bei der letzten Änderung der Taxenverordnung
darauf hingewiesen, die Anpassung der Tarife künftig in deutlich kürzeren
Abständen vornehmen zu wollen. Vor dem 01.04.2005 wurde die Taxenverordnung
fünf Jahre lang nicht geändert. In anderen
Kommunen, wie z.B. im Landkreis Harburg, in welchen die Taxenverordnung seit
fünf Jahren nicht geändert wurde, ist lt. der Anlage ersichtlich, dass hier
schon seit mehreren Jahren ein Tarif besteht, der über dem in Lüneburg liegt.
Somit war eine Änderung auch nicht erforderlich. Eine Ausnahme davon ist die
Stadt Wolfsburg. Dort besteht seit Jahren ein recht günstiger Tarif. Nach
Auskunft der Stadt Wolfsburg hat der dortige Gesamtverband inzwischen ebenfalls
eine Erhöhung der Tarife beantragt, so dass auch hier von einer Anpassung
auszugehen ist. Ein
Tarifvergleich mit weiteren Städten und Landkreisen ist als Anlage beigefügt.
Der Antragsteller ist zur bevorstehenden Sitzung des Verkehrsausschusses
ebenfalls eingeladen und wird ergänzend vortragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: -
Antrag
des Gesamtverbandes vom 2. 9. 2005 -
Gegenüberstellung
der bisherigen und zukünftigen Kilometerkosten -
Vergleiche
zu anderen Kommunen
Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, das
vorgeschriebene Beteiligungsverfahren einzuleiten und einen entsprechenden
Entwurf der Änderungsverordnung zur weiteren Behandlung im Verwaltungsausschuss
und zur Beschlussfassung im Rat vorzubereiten. |
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