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Sachverhalt: In
der nächsten Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft
Lüneburg mbH wird der Nachtragsinvestitionsplan 2005 behandelt. Hierzu ist es
erforderlich, die städtischen Vertreter mit Weisungen zu versehen. Um
den Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und der 30.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (30. BImSchV)
zu entsprechen, werden zusätzliche Investitionen bei der
mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage (MBV) notwendig (Umbau der
Rottenhallen, etc.). Die Kosten zur Umsetzung werden sich auf rd. 800.000 €
belaufen. Darüber
hinaus erscheint es sinnvoll, Gewerbeabfälle die einer externen
Verwertung/Beseitigung zugeführt werden, zunächst zu größeren Kontingenten
zusammenzufassen um sie dann kostengünstiger weiterleiten zu können. Hierfür
wird eine Lager- und Umladehalle benötigt, die einen Investitionsbedarf von rd.
700.000 € erfordert. Um
für die Investitionen Darlehenskonditionen auf Kommunalkreditniveau zu erlangen
ist die Finanzierung durch Ausfallbürgschaften der Gesellschafter abzusichern. Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft empfiehlt der Gesellschafterversammlung, dem
zusätzlichen Investitionsbedarf in Höhe von 800.000 € für Maßnahmen zur
Umsetzung der AbfAblV und der 30. BImSchV zuzustimmen. Vorbehaltlich, dass zur
Gesellschafterversammlung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt wird,
wird der Gesellschafterversammlung weiter empfohlen, dem Investitionsbedarf in
Höhe von 700.000 € für die Lager- und Umladehalle von Gewerbeabfällen zuzustimmen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 35 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Die
Beteiligungsvertreter der Stadt werden angewiesen, in der
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft, dem
zusätzlichen Investitionsbedarf in Höhe von 800.000 € für Maßnahmen zur
Umsetzung der AbfAblV und der 30. BImSchV zuzustimmen und vorbehaltlich, dass
zur Gesellschafterversammlung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt
wird, dem Investitionsbedarf in Höhe von 700.000 € für die Lager- und
Umladehalle von Gewerbeabfällen ebenfalls zuzustimmen. |
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