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Vorlage - VO/1608/05  

 
 
Betreff: Nachhaltigkeit der Energieversorgung "Energiefonds"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Blumensaat, Gisela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
20.07.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg hat es sich zum Ziel gesetzt, entsprechend den weltweiten Maßnahmen zum Schutz des Klimas, zur Reduzierung des CO2 - Ausstoßes beizutragen.

Die CO2  Emissionen sind vor allem auf die Verbrennung fossiler Energieträger zurückzuführen. Um nachhaltig auf die Energieversorgung einzuwirken, ergeben sich im wesentlichen zwei Handlungsfelder.

Ein Handlungsfeld ist die "erneuerbare Energie", welches sich mit der Art und Erzeugung von Energie befasst.

Das zweite Handlungsfeld ist der "niedrige Energieeinsatz", wobei es um möglichst geringe Energieverbräuche geht.

 

Zum Handlungsfeld "erneuerbare Energie" gehören nachfolgende Formen der Energiegewinnung:

-          die Wasserkraft, welche in Lüneburg schon voll genutzt wird.

-          die Sonnenenergie, deren verstärkte Nutzung in Form des Sonnenstroms durch die Kampagne "SolarLokal" vorangetrieben wird, sowie die Bereitstellung von Bürgersolardächern. Daneben soll die verstärkte Nutzung der Sonneheizung, Solarthermie unterstützt werden.

-          die Geothermie, für die es in Lüneburg erste Ansätze gibt, z. B. die Nutzung der Erdwärme durch die VGH.

-          die Biomasse, für die sich Heizwerke auf dem Gelände der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA) und bei der neuen Feuerwehr in Planung befinden.

-          das Biogas, welches von der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) für Heizzwecke und Stromerzeugung verwendet wird.

 

Um dieses Handlungsfeld zu unterstützen und die Förderung des privaten Engagements voranzutreiben, soll der Aufbau und Ausbau eines Fonds erfolgen, im welchem neben der Stadt Lüneburg auch andere Investoren einzahlen können und sollten. Insbesondere bei der Planung neuer Baugebiete sollen für diese Bereiche besondere Schwerpunkte gesetzt werden. Im Rahmen des Bebauungsplans Schlieffen-Park sind Regelungen im städtebaulichen Vertrag in Vorbereitung. Welche Maßnahmen daraus gefördert werden sollen, ergibt sich aus den anliegenden Förderrichtlinien.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja                                25.000,--

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:                      

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Förderrichtlinien der Stadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderrichtlinie Lüneburg (33 KB) PDF-Dokument (20 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, dass als Beitrag zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes neben den bisherigen vielfältigen kommunalen Maßnahmen das private Engagement mit dem Aufbau eines Fonds unterstützt wird.

Die Förderrichtlinien sind als Entwurf in der Anlage beigefügt.