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Sachverhalt: Die
Regierungsvertretung Lüneburg hat die am 18.02.2005 vom Rat der Stadt Lüneburg
beschlossene 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
"Auekamp" gemäß Erlass vom 06.06.2005 - 52.4-R 1.82-21101-2 - LG/3/05
- LG - 35 mit nachstehenden Maßgaben genehmigt: "1. Die
ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung der 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB darf erst dann erfolgen, wenn die
Planänderung nicht mehr höherrangigem Recht widerspricht, hier dem
Landschaftsschutzgebiet "Südliches Ilmenautal und Tiergarten. Begründung: Das
Verfahren zur Entlassung des Geltungsbereiches der 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes aus dem Landschaftsschutzgebiet wird zwar vom Landkreis
Lüneburg als Untere Naturschutzbehörde durchgeführt und ein positiver Ausgang des
Verfahrens ist auch zu erwarten, es fehlt jedoch noch an der formellen
Entlassung aus dem LSG. 2. Der
Text des Erläuterungsberichtes ist entsprechend der Anhörung und den
nachfolgenden Textänderungsvorschlägen bzw. Textergänzungen der Stadt Lüneburg
vom 03.06.2005 zu vervollständigen. Dieser ergänzten Fassung des
Erläuterungsberichtes ist durch Ratsbeschluss beizutreten. Begründung: Dies
dient der Eindeutigkeit und Bestimmtheit hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit
des im Erläuterungsbericht bisher dargestellten Abwägungsvorganges." Seitens
der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Erlass vom 06.06.2005 mit
entsprechendem Ratsbeschluss beizutreten und die o. a. Maßgaben zu erfüllen,
zumal insbesondere das Verfahren zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet
mit positivem Ausgang abgeschlossen ist. Die Verordnung des Landkreises
Lüneburg zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsbestandteilen
im Stadtgebiet Lüneburg vom 14.09.1971, bezogen auf das Landschaftsschutzgebiet
"Südliches Ilmenautal und Tiergarten", wurde im Amtsblatt des
Landkreises Nr. 9/2005 vom 14.06.2005 bekannt gemacht. Diese Verordnung ist
somit am 15.06.2005 in Kraft getreten. Zwar wurde ein schmaler Streifen im
Randbereich von der Entlassung ausgenommen, dieses wirkt sich auf die
Flächennutzungsplanänderung jedoch materiell nicht aus. Dort stellt die 35.
Änderung des Flächennutzungsplanes ohnehin Grünflächen sowie Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dar, so dass eine
Änderung dieser Darstellung nicht erforderlich ist. Der von der Entlassung
ausgenommene Streifen wird lediglich nachrichtlich als Landschaftsschutzgebiet
im Flächennutzungsplan gekennzeichnet. Maßgabe
2 betrifft den Flächennutzungsplan selbst nicht. Die verfügten Ergänzungen des
Erläuterungsberichtes sind mit der Regierungsvertretung vorab abgestimmt worden
und haben auf den materiellen Inhalt bzw. die Darstellungen des
Flächennutzungsplanes ebenfalls keine Auswirkungen. Siehe im einzelnen den
nachstehenden Beschlussvorschlag sowie die diesbezügliche Anlage zur
Sitzungsvorlage. Die in den Erläuterungsbericht eingearbeiteten Änderungen
wurden durch Unterstreichungen gekennzeichnet. Der erfolgte Abwägungsvorgang
wurde zudem insofern verdeutlicht, als das vom Rat am 18.02.2005 beschlossene
Prüfungsergebnis der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Anregungen dem Erläuterungsbericht nunmehr als Anlage beiliegt. Nach
Erfüllung dieser Maßgaben gilt die ergänzte Fassung der 35.
Flächennutzungsplanänderung als genehmigt. Eine erneute Auslegung der
Planunterlagen ist nicht erforderlich, da, wie bereits ausgeführt, der
materielle Inhalt der 35. Änderung unberührt bleibt. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 200,00 € a) für
die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Erläuterungsbericht mit Anlagen, Flächennutzungsplan Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt: 1.
Die
35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Auekamp"
nebst Erläuterungsbericht einschließlich Anlagen wird unter Beitritt zu den
Maßgaben des Erlasses der Regierungsvertretung Lüneburg vom 06.06.2005 - 52.4-R
1.82-21101-2 - LG/3/05 - LG - 35 beschlossen. 2.
Die
Maßgaben betreffen im wesentlichen: -
Positiver
Ausgang des Verfahrens zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet. -
Nachstehende
textliche Ergänzungen des Erläuterungsberichtes: -
Benennung ergänzender Anlagen im Inhaltsverzeichnis -
Klarstellung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung -
Anmerkungen zur Grundstückssituation -
Ökologische Beurteilung der Sportflächen gegenüber Wohngebiet -
Aktualisierung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes -
Ergänzungen zur Überschwemmungsgrenze -
Ergänzungen zu Bodenauffüllungen -
Anlagenergänzungen
zum Erläuterungsbericht: - Anlage 1 Lageplan
mit Kennzeichnung einer Bodenauffüllung - Anlage 2 Abwägungsvorgang
zur Behandlung der in der öffentlichen Auslegung vor- gebrachten Anregungen |
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