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Vorlage - VO/0161/02  

 
 
Betreff: Änderung des Wirtschaftsplanes 2002 für das Städtische Klinikum Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Alter Bereich 22 - Kämmerei, Steuern u. Betriebswirtschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
29.07.2002 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Bei der seinerzeitigen Erstellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2002 waren die Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern (Verbände der Krankenkassen) für das Wirtschaftsjahr 2002 noch nicht abgeschlossen. Insbesondere wegen der kurzfristigen Eingliederung der Neurologischen Abteilung des Landeskrankenhauses in das Städtische Klinikum Lüneburg konnten die Verhandlungen mit den Kassen erst jetzt, im Juli 2002, geführt werden.

 

Die aus dem Anschluss der Neurologischen Abteilung des Landeskrankenhauses an das Städtische Klinikum Lüneburg ab dem 01.07.2002 resultierenden Veränderungen sind in den geänderten Wirtschaftsplan 2002 eingeflossen. Hieraus ergibt sich keine Änderung des Jahresergebnisses.

 

In den Pflegesatzverhandlungen haben sich die Kassen allerdings nicht bereit erklärt, die zwischenzeitlich erheblich über der jährlich festgesetzten Veränderungs-Steigerungsrate des Budgets (1,84% für das Wirtschaftsjahr 2002) liegenden Tarifsteigerungsbeträge des BAT und BMTG budgeterhöhend anzuerkennen. Allein im Wirtschaftsjahr 2002 ergibt sich bei einer höchstmöglichen Anhebung des Budgets um 1,84% und einer jetzt bestehenden Tarifsteigerungsrate von 2,4% eine Differenz von ca. 0,6%, die nicht von den Kassen finanziell abgedeckt wird.

 

Zudem haben die Kassen es bundesweit abgelehnt, die in den öffentlich-rechtlichen Kliniken entstandenen Kosten durch die Anhebung des Zusatzversorgungsbeitrages (VBL-Versorgung) budgeterhöhend zu übernehmen. Durch die Anhebung des Beitragssatzes um 2% jährlich, werden die Kliniken wiederum mit ca. 0,6 Mio. € Personalausgaben zusätzlich belastet. Der ausgewiesene Fehlbetrag resultiert fast ausschließlich aus den nicht durch Krankenkassenleistungen abgedeckten Personalmehrausgaben.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

                       

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr: 2002 

 

e)   mögliche Einnahmen:


Anlagen:

 

1. Änderungswirtschaftsplan 2002

Stellenübersicht 2002

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2002

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Deckblatt Wirtschaftsplan Seite 1.doc (19 KB) PDF-Dokument (25 KB)    
Anlage 2 2 Erfolgsplan Wirtschaftsplan Seiten 2-5.htm (67 KB) PDF-Dokument (28 KB)    
Anlage 3 3 Erläuterungen Wirtschaftsplan Seiten 6-10.doc (37 KB) PDF-Dokument (67 KB)    
Anlage 4 4 Stellenübersicht Wirtschaftsplan Seite 11-13.htm (96 KB) PDF-Dokument (63 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

“Dem anliegenden 1. Änderungswirtschaftsplan des Städtischen Klinikums Lüneburg für das Wirtschaftsjahr 2002 wird zugestimmt.”

 

Der Wirtschaftsplan wird:

Im Erfolgsplan

bei den Erträgen auf                        72.284.560,00 €

bei den Aufwendungen auf                        73.282.332,00 €

 

Die Stellenübersicht weist ab 01.01.2002                        und ab 01.07.2002

707,4 Stellen für Angestellte                        792,0 Stellen für Angestellte

117,0 Stellen für Lohnempfänger                        118,5 Stellen für Lohnempfänger

  85,0 Stellen für Auszubildende                          85,0 Stellen für Auszubildende 

aus.                

5 Beamte sind nachrichtlich ausgewiesen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2002 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.669.000,00 € festgesetzt.