Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Zum aktuellen Sachstand: Im
Land Niedersachsen gibt es laut Internetseite und Presseinformation des
Kultusministeriums derzeit 315 Ganztagsschulen. Zum
Beginn des Schuljahres 2004/5 haben 100 neue Ganztagsschulen den Betrieb
aufgenommen, unter ihnen 46, die Nachmittagsangebote im Rahmen ihrer
Unterrichtsorganisation und in Kooperation mit außerschulischen Partnern
einrichten und für ihren Ganztagsbetrieb KEINE zusätzlichen Lehrerstunden
erhalten (Ziffer 8.2 des Ganztagserlasses). Für
die Stadt Lüneburg wurde am 21.12.2004 der Antrag zur Einrichtung eines
Ganztagsangebotes für die Hauptschule Kreideberg gestellt. Im Zuge einer ersten Rückmeldung des Kultusministeriums zu dem Antrag wurde unmissverständlich deutlich gemacht, dass zukünftig nur noch Anträge auf Einrichtung einer sog. „offenen“ Ganztagsschule bewilligt werden können (Ziffer 2.4.1 und 8.2 des Ganztagserlasses). Auf
Anfrage der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens
hat der Kultusminister Ende März 2005 angekündigt, dass Genehmigungen zur
Errichtung neuer Ganztagsschulen nicht vor Ende Mai 2005 erteilt werden können.
Die Vielzahl der eingegangenen Anträge ließe vermutlich nur Genehmigungen nach
Ziffer 8.2 des Erlasses zu. Die Hauptschule Kreideberg wie auch das Johanneum
haben ihre Anträge daraufhin erweitert, dass für o.g. Fall ein Antrag auf
offene Ganztagsarbeit gestellt wird. Dieser (neue) Beschluss bedurfte nach dem
Erlass einer besonderen qualifizierten Mehrheit. Auch
auf die enge Verzahnung der Genehmigung neuer Ganztagsschulen und Zuwendungsanträgen
nach dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung 2003 – 2007
(IZBB)“ weist der Kultusminister hin. So beinhalte die Genehmigung einer Schule
als Ganztagsschule noch nicht die automatische Zuweisung von Mitteln nach dem
IZBB, andererseits werde eine Mittelzuweisung nach dem IZBB nur für genehmigte
Ganztagsschulen möglich sein. Dies stellt die Schulträger selbstredend vor die
Problematik einer entsprechenden Planungsunsicherheit. Der Schulausschuss hat
sich in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, innerhalb der Schulen
fertig beratene und beschlossene Anträge von Schulen auf Einrichtung eines
Ganztagsangebotes durchaus nach wie vor an die Schulbehörde weiterzuleiten,
gleichzeitig (d.h. „zuvor“) jedoch ist ein entsprechendes Raumprogramm
aufzustellen und sind die damit verbundenen voraussichtlichen Kosten zu
ermitteln. Dem
Schulausschuss wird dazu heute der Antrag des Gymnasiums Johanneum auf
Einrichtung eines Ganztagsangebotes vorgelegt. Johanneum Lüneburg 1. Antrag auf Genehmigung einer neuen Ganztagsschule
Grundlage
für die Genehmigung neuer Ganztagsschulen ist § 23 Abs. 1 des Nds.
Schulgesetzes in Verbindung mit dem
Erlass „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ (Erl. MK
16.03.2004). Erforderlich
ist ein Antrag des Schulträgers oder der Schule oder des Schulelternrates (in
den letzten beiden Fällen jeweils im Einvernehmen mit dem Schulträger) sowie
die Sicherstellung der organisatorischen, personellen und sächlichen
Voraussetzungen. Bereits
am 29.08.2002 war ein Antrag für ein künftiges Ganztagszentrum
Kaltenmoor, beginnend zum 01.08.2003 mit der Anne-Frank-Schule, gestellt
worden. Am 24.09.2002 hat der Verwaltungsausschuss (nach vorangegangener
Beratung im Schulausschuss) bereits grundsätzlich die Einrichtung der
Ganztagszentren Kreideberg und Kaltenmoor beschlossen. Das MK genehmigte dieses
Konzept (und den konkreten Antrag der Anne-Frank-Schule) am 10.02.2003.
Insofern liegt ein grundsätzlicher Antrag für ein Ganztagszentrum Kaltenmoor
dem MK bereits vor. Der spezifische Antrag für weitere Schulen – in diesem Fall
für das Johanneum mit dem dazugehörigen pädagogischen Konzept - ist jedoch noch
zu stellen und soll Gegenstand der Beratung des Schulausschusses sein. Die
aktuelle Antragsfassung (Antrag des Johanneums mit pädagogischem Konzept ) ist
der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Sowohl
die Gesamtkonferenz als auch der Schulelternrat und die Schülervertretung des
Johanneums haben der Einführung des Ganztagsangebotes bereits im
November/Dezember 2004 zugestimmt, die Zustimmung wurde durch Beschluss der
Gesamtkonferenz im März 2005 (erweiternd und ersatzweise) auf einen Antrag auf
Genehmigung einer offenen Ganztagsschule nach den Ziffer 2.4.1 und 8.2 des
Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ ausgeweitet. Parallel
zum Antrag auf Genehmigung der Ganztagsschule Johanneum soll die Antragstellung
für eine Zuwendung aus dem (Bund-Länder-)Investitionsprogramm „Zukunft Bildung
und Betreuung“ vorbereitet werden. Zu
der Konzeption der Ganztagsschule Johanneum wird die Schulleiterin, Frau Dr.
Krämer, vortragen. 2. Antrag auf Zuwendungen aus dem Bundesprogramm IZBB für die Ganztagsschule Johanneum: Raumprogramm und Kostenschätzung Das Johanneum hat mit Datum vom 16.12.2004 seinen Antrag auf
Einführung der Ganztagsschule (GTS) zum 01.08.2006 vorgelegt. Es besteht die Absicht der Verwaltung, diesen Antrag mit
einem abgestimmten Raumprogramm und einem dem entsprechenden Antrag auf
Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung
2003-2007“ (IZBB) zeitgleich beim Kultusministerium einzureichen. Antragsfrist dafür ist der 30.04.2006; ein vorsorglicher
Orientierungsantrag ist zum 31.01.2006 zu stellen. Für diesen Antrag ist das pädagogische Konzept der Schule in
Verbindung zu bringen mit einem Raumprogramm, welches in Anlehnung an die
Schulbauhandreichungen zu entwickeln ist. Im Ergebnis wird ein Raumprogramm (Anlage
2) formuliert, das sowohl die Mindestanforderungen der seit geraumer Zeit
nicht mehr gültigen Schulbauhandreichungen (die analog zur Planung anzuwenden
sind), als auch die Entwicklung der anderen Schulen im Bereich des
Ganztagszentrum Kaltenmoor berücksichtigt. Wie bereits in der Vorlage zur Raumsituation im Bereich der
Schulen in Kaltenmoor ausgeführt, besteht eine grundsätzliche Abhängigkeit zur
konkreten GTS-Entwicklung im Bereich des Schulzentrums (Hauptschule und
Kopernikus-Schule), da zumindest mittelfristig eine Raumnutzung durch das
Johanneum dort vorgesehen ist. Dies ist Grund dafür, dass der Antrag erst jetzt
und im Zusammenhang mit den Beratungen über die weitere Nutzung des
Schulzentrums insgesamt zur Beratung gestellt werden kann. Beide Schulen (HS und RS) haben allerdings ihre Überlegungen
zur Einführung der GTS noch nicht abgeschlossen. Ausgehend von der Tatsache, dass Räume für eine Außenstelle
des Johanneums im Schulzentrum zur Verfügung stünden, schlägt die Verwaltung
vor, für einen Übergangszeitraum dort eine kleine Außenstelle zu bilden,
die aller Voraussicht nach mit Fortfall des 13. Jahrgangs ab Schuljahrsbeginn
2011/2012 (und der dann mutmaßlich verwirklichten Errichtung eines neuen oder
zusätzlichen gymnasiale Angebotes im östlichen Landkreis aufgelöst werden
könnte. Zugleich könnte (wie stets von der Verwaltung zugesagt) mit Abschluss
der Sanierungsarbeiten im Schulzentrum auch die bisherige Außenstelle am
Standort der GS Lüne aufgegeben werden. Nicht nur die konkrete Situation in einem möglichen Ganztagszentrum
Kaltenmoor beeinflusst das Raumprogramm für das Johanneum. Es ist, wie auch in der o.g. Vorlage ausgeführt, zudem die
Diskussion um eine Erweiterung des gymnasialen Angebots im östlichen Landkreis
Lüneburg, möglicherweise am Standort Bleckede, zu beachten. Auch wenn diese Diskussion noch nicht abgeschlossen ist,
lässt sich schon einschätzen, dass die 5-Zügigkeit des Johanneums dadurch nicht
gefährdet wird, da bei einem „Freiwerden“ von Plätzen am Johanneum zu erwarten
ist, dass Schüler, die sonst die Wilhelm-Raabe-Schule besuchen würden, nun in
Richtung Johanneum gelenkt werden. Die an der Wilhelm-Raabe-Schule
freigewordenen Plätze würden dann von (städtischen) Schülern aufgefüllt, die
ansonsten das Gymnasium Oedeme besuchten. Dieses würde unterm Strich eine wirksame Entlastung der drei
Gymnasien der Stadt und besonders am heute bereits kaum noch aufnahmefähigen
Gymnasium Oedeme bedeuten. Träte eine solche Entlastung wegen des scheinbar
besonders schwierigen Meinungsbildungsprozesses beim Landkreis NICHT ein, wäre
zwingend über eine ähnliche Finanzierungskonstruktion nachzudenken, wie sie
bereits bei der Erweiterung der Herderschule erreicht wurde: Landkreis und ggf.
Herkunftsgemeinden der Schüler sollten sich dann (über die „Pflichtbeträge“ der
Kreisschulbaukasse hinaus) an der Verwirklichung des nötigen Raumprogramms zu
beteiligen haben. Dies vorausgeschickt kann das Raumprogramm des
Johanneums als GTS bei voller 5-Zügigkeit mit einer Außenstelle bis 2011 wie
folgt geplant werden: Teil 1 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) Laut Raumprogramm besteht ein Bedarf von 12 zusätzlichen
AUR. Im Zuge einer vollständigen GTS-Planung sollte die
Möglichkeit, den Raumbedarf der Schule am Hauptgebäude zu befriedigen,
weiterverfolgt werden. Unter Beachtung des Fortfalls des 13. Jahrgangs zum
Sommer 2011 könnten allerdings bis dahin 5 AUR im Schulzentrum vorgehalten
werden, so dass daher im Zuge des GTS-Ausbaus lediglich 7 AUR neu zu errichten
wären. Teil 2 Fachunterrichtsräume (FUR) Es besteht ein Bedarf für zwei zusätzliche Naturwissenschaftliche
Räume und je einen „halben“ Musik
bzw. Kunstraum. Da der ursprüngliche Werkraum derzeit als AUR genutzt wird,
sollte auch dieser Fachraum der Schule wieder zur Verfügung gestellt werden. Von daher wird vorgeschlagen, 2 NW-FUR, einen kombinierten
FUR für Werken / Kunst und einen
FUR Musik neu zu schaffen. Ob für die Einrichtung eines vom Johanneum gewünschten
Langzeitexperimentierraumes ( 25 m²) Fördermittel fließen, bleibt abzuwarten. Die Schule ist derzeit mit 2 PC-Räumen ausgestattet; ein
weiterer mit bis zu 33 Arbeitsplätzen wird von der Schule gewünscht. Die
Verwaltung schlägt vor, hier eine moderne Variante, z.B. über mobile PC,
vorzusehen. Dies muss nicht zwingend in einem geschlossenen Raum sein. Teil 3 Gruppenarbeitsräume
Für offene Unterrichtsphasen wünscht das Johanneum insgesamt
7 Gruppenarbeitsräume ( einer pro Jahrgangsstufe ). Inwiefern diese Räume noch
im vorhandene Schulgebäude einzurichten sind, wird von der Verwaltung noch
geprüft. Ggfs. kann ein Teil dieser Räume auch im neu zu errichtenden Gebäude
vorzusehen sein. Teil 4 Mensa / Freizeit / Schülerbibliothek
/ Lehrerarbeitsplätze
Die Schule geht von bis zu 200 Mensa-Nutzern aus. Diese
Größe und die dazugehörende Einrichtung einer Ausgabe-Küche ist im vorhandenen
Gebäude nicht mehr darstellbar. Daher ist ein Neubau südlich dem Hauptgebäude
vorgesehen, in dem die Mensa, die Freizeiteinrichtungen, eine Schülerbibliothek
sowie Gruppenarbeitsräume und Lehrerarbeitsplätze eingerichtet werden können. Alternativ wird die Verwaltung noch prüfen, ob für diese
Funktionen ein unmittelbarer Anbau an das Schulgebäude möglich ist. Diese
Lösung würde eine Verbesserung der Aufenthaltsflächen bedeuten, da es bereits
jetzt die Flure bei Regenpausen recht voll ist. Zu allen räumlichen Ausbau-Gedanken (die wegen ihrer
Aktualität auch noch nicht im Detail mit der Schule abgestimmt werden konnten)
wird in der Sitzung noch anhand von Plänen näher erläutert. Kosten- und Finanzierungsplan
Der Vorlage ist als Anlage 3 eine Kostenschätzung des Bereichs Gebäudewirtschaft zu dem oben beschriebenen Raumprogramm beigefügt (Kostenschätzung Variante 1). Außerdem ist in einer Variante 2 eine Kostenschätzung nur
für einen separaten Mensabereich erfolgt. Planskizzen dazu werden in der
Sitzung vorgestellt. Für die beiden Varianten würden sich nach dem IZBB folgende
maximale Zuwendungsbeträge errechnen:
Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,-
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen:
Variante 1:
6.130.000,- € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen:
Variante 1:
5.517.000,- € Anlagen: 1.)
Ganztagsschulantrag
des Johanneums mit pädagogischem Konzept 2.)
Raumprogramm 3.)
Kostenschätzung
Beschlussvorschlag: Zu
1.) Der Schulausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, der Einrichtung der
Ganztagsschule Johanneum zuzustimmen. Der
Antrag auf Einrichtung der Ganztagsschule ist schnellstmöglich zu stellen. Zu 2.) Die Ausführungen zum Raumprogramm werden zustimmend
zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit
der Schule die notwendigen Schritte zur Verfeinerung von Bauplanung und
Umsetzung einzuleiten. Der Antrag auf IZBB-Mittel ist zeitgleich mit dem GTS-Antrag
zu stellen. |
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