Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: 1. Die "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" ist am
17.02.2005 mit einem Stammkapital von 25.000 € gegründet worden. Der
Eintrag in das Handelsregister ist am 14.03.2005 erfolgt. In einem nächsten Schritt wird der Regiebetrieb Städtisches Klinikum Lüneburg zum 01.01.2005 sowie das Anna-Vogeley-Seniorenzentrum zum 01.01.2006 aus dem Vermögen der Stadt Lüneburg gemäß Umwandlungsgesetz zum Zwecke der Einbringung in die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgegliedert. Der beigefügte Entwurf des Ausgliederungsvertrages, Stand 01.06.2005, enthält die für die Ausgliederung des Städtischen Klinikums notwendigen detaillierten Regelungen. Eine rückwirkende Übertragung des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums in die gGmbH zum 01.01.2005 ist gemäß § 12 Heimgesetz nicht möglich. Aus diesem Grunde soll das Anna-Vogeley-Seniorenzentrum zum 01.01.2006 in die gGmbH eingebracht werden. Der genaue Umfang der rückwirkend zum
01.01.2005 zu übertragenden Vermögensteile ergibt sich aus der Schlussbilanz des Städtischen Klinikums zum
31.12.2004. Aufgrund der Ausgliederung geht automatisch auch der Erbbaurechtvertrag, der von der Stadt Lüneburg für 99 Jahre im Jahr 1960 für das Städtische Klinikum abgeschlossen worden ist, auf die gGmbH über. Dadurch, sowie durch die Übertragung der eigenfinanzierten Gebäudeteile, wird eine Grunderwerbsteuerzahlung ausgelöst 2. Die Schlussbilanz des Städtischen Klinikums Lüneburg ergibt - unter Berücksichtigung der am 26.05.2005 vom Rat der Stadt Lüneburg beschlossenen Eigenkapitalausstattung - die Eröffnungsbilanz der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" zum 01.01.2005. Danach wird die Gesellschaft mit einem Eigenkapital in Höhe von 29,183 Mio. € (Sonderposten 22,737 Mio. €, Kapitalrücklage 4,446 Mio. €, Stammkapital 2,0 Mio. €) ausgestattet. Um die beschlossene
Kapitalausstattung auszuweisen, werden zwischen der Schlussbilanz zum
31.12.2004 und der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 auf der Passivseite
entsprechende Umgruppierungen vorgenommen. 3. Nach § 8 a Altersteilzeitgesetz hat
der Arbeitgeber ein sich aus Anwendung des Altersteilzeitgesetzes in Form des
sogenannten Blockmodells ergebenes Wertguthaben gegen das Risiko einer
Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) abzusichern. Der Arbeitgeber hat dem
Arbeitnehmer die zur Sicherung des Wertguthabens ergriffenen Maßnahmen
nachzuweisen. Diese Verpflichtung gilt nach § 15 g des Altersteilzeitgesetzes
für solche Verpflichtungen, bei denen mit der Altersteilzeit seit dem 01.07.2004
begonnen wurde. Die Wertguthaben können durch eine Bürgschaft der Stadt Lüneburg den gesetzlichen Forderungen entsprechend abgesichert werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 6.000 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Entwurf
des Ausgliederungsvertrages
Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt die Ausgliederung des Vermögens des Städtischen Klinikums Lüneburg in die "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" gemäß dem beigefügten Entwurf des Ausgliederungsvertrag zum 01.01.2005 sowie des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums zum 01.01.2006. Gleichzeitig werden die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" angewiesen, den Ausgliederungsvertrag für das Städtische Klinikum Lüneburg abzuschließen. 2. Die aus der Schlussbilanz zum 31.12.2004 des Städtischen Klinikums Lüneburg überzuleitende Eröffnungsbilanz der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" zum 01.01.2005 wird festgestellt und beschlossen. Gleichzeitig werden die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" angewiesen, die übergeleitete Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 festzustellen und zu beschließen. 3. Die Stadt Lüneburg bürgt für die
Altersteilzeitrückstellungen gemäß Altersteilzeitgesetz der "Städtisches
Klinikum Lüneburg gGmbH" in der jeweils notwendigen Höhe. |
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