Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: 1. Allgemeines Die Städtisches Klinikum Lüneburg
gGmbH ist am 17.02.2005 mit einem Stammkapital von 25.000 € gegründet
worden. Zum Interimsgeschäftsführer wurde der Verwaltungsdirektor des
Klinikums, Herr Jürgen Clavien, bestellt. Der Eintrag in das
Handelsregister ist am 14.03.2005 erfolgt. Eine vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes Lüneburg zur Gemeinnützigkeit liegt vor. 2. Besetzung der
Gesellschaftsorgane und des Bilanz- und Finanzausschusses 2.1 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht nach § 10 Abs. 1
des Gesellschaftsvertrages aus 13 Mitgliedern, und zwar -
dem
Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin bzw. ein von ihr/ihm benannte(r)
Vertreter(in) als Mitglied gemäß § 111 NGO, -
6
vom Rat der Stadt Lüneburg entsandten Mitgliedern, -
3
im Klinikbereich erfahrenen Persönlichkeiten, die nicht dem Rat der Stadt
Lüneburg angehören und auf Vorschlag des Oberbürgermeisters/der
Oberbürgermeisterin mit einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder
des Rates der Stadt von diesem entsandt werden. -
3
von der Belegschaft entsandte Vertreter, die von der Belegschaft der
Gesellschaft direkt zu wählen sind, wobei ein Belegschaftsvertreter / eine
Belegschaftsvertreterin im Anna-Vogeley-Seniorenzentrum beschäftigt sein muss.
Die Wahl der Belegschaftsvertreter ist in einer gesonderten Wahlordnung
geregelt, die durch die Gesellschafterversammlung zu beschließen ist. Die
9 vom Rat zu entsendenden Mitglieder sind bereits benannt worden. Die Belegschaften des Klinikums und des AVS haben am 27.04.2004 nachstehende 3 Vertretungen gewählt: -
Herr
Oberarzt Dr. Wolfgang Schmitz, Klinik für Anästhesiologie -
Frau
Susanne Strathus, Vorsitzende des Personalrates im Klinikum -
Herr
Klaus Spanger, Altenpfleger im AVS. 2.2. Bilanz- und Finanzausschusses Der Bilanz- und Finanzausschuss
besteht nach § 17 Abs. 1 aus a) dem/der Aufsichtsratsvorsitzenden b) dem/der stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden c) 2 der in den Aufsichtsrat von der
Belegschaft entsandten Vertretern d) dem/der stellvertretenden
ärztlichen Direktor/in e) einer vom Betriebsrat zu
benennenden Persönlichkeit. Seitens der Belegschaft werden gemäß der Wahlordnung die beiden gewählten Aufsichtsratsmitglieder, auf die die meisten Stimmen entfallen sind - Herr Dr. Wolfgang Schmitz und Frau Susanne Strathus -, entsandt. Die vom
Personalrat / Betriebsrat zu benennende Persönlichkeit wird noch benannt. 2.3. Gesellschafterversammlung Nach § 7 (1) des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus dem Oberbürgermeister und einer weiteren vom Rat benannten Vertretung. Es wird vorgeschlagen, Herrn Stadtkämmerer Rolf Sauer zu benennen. 2.4 Geschäftsführung Das
Auswahlverfahren wird nach Konstituierung des Aufsichtsrates durch diesen
festgelegt. 3. Eigenkapitalausstattung Die Gesellschaft wird mit einem
Eigenkapital in Höhe von 29,183 Mio
€ (Sonderposten 22,737 Mio €, Kapitalrücklage 4,446 Mio €,
Stammkapital 2,0 Mio €) ausgestattet. Die Vermögens- und Geldwerte im
Klinikum und dem AVS werden aus dem Bestand der Stadt Lüneburg ausgegliedert
und der Gesellschaft nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes zur Verfügung
gestellt. Unter Berücksichtigung einer
Bilanzsumme von 98,0 Mio € zum 31.12.2004 und bei einem erwarteten Umsatz
des Klinikums von 67,6 Mio € im Jahre 2005 verfügt die Städtisches
Klinikum Lüneburg gGmbH über eine ausreichende und angemessene
Kapitalausstattung. Insbesondere durch die vorgenommene Zuführung zur Kapitalrücklage,
zum Stammkapital und des zusätzlich vom Klinikträger im Wirtschaftsjahr 2005
zur Verfügung gestellten Budgetdeckelungausgleichs in Höhe von 1,03 Mio €
(Defizit in 2003) ist die Liquidität der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH
auf Dauer gegeben. 4. Bürgschaften der Stadt Lüneburg Der Stadt Lüneburg sind vom Land
Niedersachsen für Investitionsmaßnahmen des Städtischen Klinikums Lüneburg
Fördermittel zur Verfügung gestellten worden. Bei Übertragung der
Vermögenswerte an die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH sind die Fördermittel
dem Land gegenüber durch eine Bürgschaftserklärung der Stadt Lüneburg abzusichern. Zum 31.12.2004 beläuft sich der
Restwert der gezahlten Fördermittel des Landes auf 53.532.261,59 €. In
dieser Höhe ist eine Bürgschaft durch die Stadt Lüneburg zu übernehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Zu 2. Die Besetzungen der Gesellschaftsorgane und des Bilanz- und
Finanzausschusses werden zur Kenntnis genommen. Zu 3. Die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH wird von der Stadt Lüneburg
mit einem Eigenkapital in Höhe von 29,183 Mio € ausgestattet. Die
Vermögens- und Geldwerte des Städtischen Klinikums Lüneburg und des AVS werden
der Gesellschaft gemäß Ausgliederungsplan übertragen. Zu 4. Der Übernahme einer Bürgschaft gegenüber dem Land Niedersachsen in
Höhe des Restwertes von 53.532.261,59 € für erhaltene Fördermittel nach
dem Nds. KHG zur Durchführung von Investitionen im Städtischen Klinikum wird
zugestimmt. |
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