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Vorlage - VO/1556/05  

 
 
Betreff: Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Klöpper
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
23.05.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.05.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.  Allgemeines

Die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH ist am 17.02.2005 mit einem Stammkapital von 25.000 € gegründet worden. Zum Interimsgeschäftsführer wurde der Verwaltungsdirektor des Klinikums, Herr Jürgen Clavien, bestellt.

     Der Eintrag in das Handelsregister ist am 14.03.2005 erfolgt.

     Eine vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes Lüneburg zur Gemeinnützigkeit liegt vor.  

 

2.  Besetzung der Gesellschaftsorgane und des Bilanz- und Finanzausschusses

     2.1 Aufsichtsrat

       Der Aufsichtsrat besteht nach § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus 13 Mitgliedern, und zwar

-          dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin bzw. ein von ihr/ihm benannte(r) Vertreter(in) als Mitglied gemäß § 111 NGO,

-          6 vom Rat der Stadt Lüneburg entsandten Mitgliedern,

-          3 im Klinikbereich erfahrenen Persönlichkeiten, die nicht dem Rat der Stadt Lüneburg angehören und auf Vorschlag des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin mit einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Rates der Stadt von diesem entsandt werden.

-          3 von der Belegschaft entsandte Vertreter, die von der Belegschaft der Gesellschaft direkt zu wählen sind, wobei ein Belegschaftsvertreter / eine Belegschaftsvertreterin im Anna-Vogeley-Seniorenzentrum beschäftigt sein muss. Die Wahl der Belegschaftsvertreter ist in einer gesonderten Wahlordnung geregelt, die durch die Gesellschafterversammlung zu beschließen ist.

 

          Die 9 vom Rat zu entsendenden Mitglieder sind bereits benannt worden.

Die Belegschaften des Klinikums und des AVS haben am 27.04.2004 nachstehende 3 Vertretungen gewählt:

-          Herr Oberarzt Dr. Wolfgang Schmitz, Klinik für Anästhesiologie

-          Frau Susanne Strathus, Vorsitzende des Personalrates im Klinikum

-          Herr Klaus Spanger, Altenpfleger im AVS.

     2.2. Bilanz- und Finanzausschusses

          Der Bilanz- und Finanzausschuss besteht nach § 17 Abs. 1 aus

          a) dem/der Aufsichtsratsvorsitzenden

          b) dem/der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden

          c) 2 der in den Aufsichtsrat von der Belegschaft entsandten Vertretern

          d) dem/der stellvertretenden ärztlichen Direktor/in

          e) einer vom Betriebsrat zu benennenden Persönlichkeit.

 

Seitens der Belegschaft werden gemäß der Wahlordnung die beiden gewählten Aufsichtsratsmitglieder, auf die die meisten Stimmen entfallen sind -  Herr Dr. Wolfgang Schmitz und Frau Susanne Strathus -,  entsandt.

          Die vom Personalrat / Betriebsrat zu benennende Persönlichkeit wird  noch benannt.

 

     2.3. Gesellschafterversammlung

Nach § 7 (1) des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus dem Oberbürgermeister und einer weiteren vom Rat benannten Vertretung. Es wird vorgeschlagen, Herrn Stadtkämmerer Rolf Sauer zu benennen.

 

     2.4 Geschäftsführung

Das Auswahlverfahren wird nach Konstituierung des Aufsichtsrates durch diesen festgelegt.

 

3.  Eigenkapitalausstattung

Die Gesellschaft wird mit einem Eigenkapital in Höhe von  29,183 Mio € (Sonderposten 22,737 Mio €, Kapitalrücklage 4,446 Mio €, Stammkapital 2,0 Mio €) ausgestattet. Die Vermögens- und Geldwerte im Klinikum und dem AVS werden aus dem Bestand der Stadt Lüneburg ausgegliedert und der Gesellschaft nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes zur Verfügung gestellt.

Unter Berücksichtigung einer Bilanzsumme von 98,0 Mio € zum 31.12.2004 und bei einem erwarteten Umsatz des Klinikums von 67,6 Mio € im Jahre 2005 verfügt die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH über eine ausreichende und angemessene Kapitalausstattung. Insbesondere durch die vorgenommene Zuführung zur Kapitalrücklage, zum Stammkapital und des zusätzlich vom Klinikträger im Wirtschaftsjahr 2005 zur Verfügung gestellten Budgetdeckelungausgleichs in Höhe von 1,03 Mio € (Defizit in 2003) ist die Liquidität der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH auf Dauer gegeben. 

 

4.  Bürgschaften der Stadt Lüneburg

Der Stadt Lüneburg sind vom Land Niedersachsen für Investitionsmaßnahmen des Städtischen Klinikums Lüneburg Fördermittel zur Verfügung gestellten worden. Bei Übertragung der Vermögenswerte an die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH sind die Fördermittel dem Land gegenüber durch eine Bürgschaftserklärung der Stadt  Lüneburg abzusichern.

Zum 31.12.2004 beläuft sich der Restwert der gezahlten Fördermittel des Landes auf 53.532.261,59 €. In dieser Höhe ist eine Bürgschaft durch die Stadt Lüneburg zu übernehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                     25,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 


 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zu 2. Die Besetzungen der Gesellschaftsorgane und des Bilanz- und Finanzausschusses werden zur Kenntnis genommen.

 

Zu 3.  Die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH wird von der Stadt Lüneburg mit einem Eigenkapital in Höhe von 29,183 Mio € ausgestattet. Die Vermögens- und Geldwerte des Städtischen Klinikums Lüneburg und des AVS werden der Gesellschaft gemäß Ausgliederungsplan übertragen.

 

Zu 4. Der Übernahme einer Bürgschaft gegenüber dem Land Niedersachsen in Höhe des Restwertes von 53.532.261,59 € für erhaltene Fördermittel nach dem Nds. KHG zur Durchführung von Investitionen im Städtischen Klinikum wird zugestimmt.