Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 18.11.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 55 "Hude" im Rahmen eines
3. Änderungsverfahrens zu ändern. Die dortige und in der Anlage zeichnerisch
beschriebene Fläche wurde bisher von einem zwischenzeitlich verlagerten
Autohaus genutzt. Der
Bebauungsplan Nr. 55 setzt in dem angesprochenen Bereich ein Gewerbegebiet mit
der Beschränkung "nur Autoreparaturwerkstatt zulässig" fest. Der
Flächennutzungsplan stellt die Fläche als gewerbliche Baufläche dar. Im Rahmen
der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Hude" soll das
Gewerbegebiet nunmehr insbesondere in ein Sondergebiet "Einzelhandel"
mit einer Geschossflächenbegrenzung umgewandelt werden. Parallel ist ebenso
eine entsprechende 50. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. In
dem bisherigen Verfahren zur Bebauungsplanänderung sind die gesetzlich
vorgesehenen Verfahrensschritte -
frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB, -
Beteiligungen
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie -
öffentliche
Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes der Begründung im Sinne von § 3
Abs. 2 BauGB durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr noch auf der Grundlage der bis zum
19.07.2004 geltenden Fassung des BauGB durch Satzungsbeschluss beschlossen
werden kann. Die anliegende Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) ist ebenfalls zu
beschließen. Nach dem Auslegungsbeschluss wurde die Begründung um eine Anlage
über die allgemeine Vorprüfung nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ergänzt. Diese Anlage hat auch bereits an
den förmlichen Bürger- und Trägerbeteiligungen teilgenommen. Eine erneute
Auslegung ist aufgrund dieser Ergänzung der Planungsunterlagen nicht
erforderlich. Auch die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung hat
sich nicht ergeben. Siehe die o. a. Vorprüfungen zur UVP-Pflicht. Die
Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
07.10.2004 bis einschließlich 24.11.2004 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 08.10.2004 in der Landeszeitung
für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt
gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 25.10.2004 bis 24.11.2004
von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger
öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 13.10.2004 über die
Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Der
durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des
Bebauungsplanes wurde aufgrund der eingegangenen Anregungen geringfügig
geändert, ohne die Grundzüge der Planung zu berühren. Eine erneute öffentliche
Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich, zumal die
Änderungen im wesentlichen nur die im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen
Festsetzungen über den Ausschluss innenstadtrelevanter Sortimente
konkretisieren (siehe anliegenden Vermerk). Ebenso wurde diesbezüglich die
Begründung im Sinne des anliegenden Vermerkes ergänzt und redaktionell
geringfügig geändert. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt; ebenso die verkehrstechnische
Untersuchung und das schalltechnische Gutachten. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Vermerk, Bebauungsplan, Begründung Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, 1.
die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Hude -
3. Änderung" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit
anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. 2.
Der
Bebauungsplan Nr. 55 "Hude - 3. Änderung" wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen und außerdem die Begründung hierzu. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |