Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Dem
Bereich 71/ Straßen- und Grünplanung ist aufgefallen, dass zwei kleine
Stichstraßen im Gebiet „Hamburger Straße“ / „Bei der Pferdehütte“ noch keinen
Namen haben. Beide
Straßen sind nur als Zuwegung angelegt worden und haben keine direkten
Anlieger, die auf einen Namen angewiesen wären. Die
genaue Lage der Straßen kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden. Zu Straße A: Die
Straße geht von der Hamburger Straße ab und dient als Zuwegung für die
Tankstelle an der Hamburger Straße. Sie soll in Zukunft auch als Zuwegung eines
weiteren Gewerbebetriebes an der Hamburger Straße dienen. Da
es keine direkten Anlieger dort gibt, ist es fraglich, ob die Straße überhaupt
einen eigenen Namen erhalten soll. Andererseits ist sie von Ihrer Größe und
eventuellen späteren Verwendung her schon namenswürdig. Folgende Möglichkeiten
sind denkbar: 1.
Sie
wird als Teilstück der Hamburger Straße ebenfalls so benannt. Dagegen spricht die Richtung der Straße und die
Trennung von der Hamburger Straße durch eine Ampelkreuzung. 2.
Sie
wird als Verlängerung der Straße „Bei der Pferdehütte“ gesehen und dadurch
ebenso benannt. Dagegen spricht die Trennung der beiden Straßenteile
durch die sehr breite Hamburger Straße. Eine direkte Verbindung der beiden
Straßenteile ist schwer zu erkennen. 3.
Sie
bekommt einen eigenständigen Namen; Vorschlag „An der Chaussee“. Wie aus dem Lageplan ersichtlich, heißt bereits das
Grundstück an der betroffenen Kreuzung „An der Chaussee“, so dass dieser
Gemarkungsname auch für diese Straße dienlich wäre. Dagegen spricht der Wunsch, die Anzahl der
Straßennamen so gering wie möglich zu halten. Zu
Straße B: Die
Stichstraße macht von ihrer Größe und dem ganzen Erscheinungsbild nur den
Eindruck einer Zuwegung für die dort liegenden Gewerbebetriebe. Ein eigener
Name erscheint aus diesem Grund hier nicht notwendig zu sein. 1.
Sie
wird als Verlängerung der „Boeckler Straße“ gesehen und ebenfalls so benannt. Da die durchlaufende Straße „Bei der Pferdehütte“
nicht sonderlich breit ist, spricht im Grunde nichts dagegen. 2.
Sie
wird völlig unberücksichtigt belassen und bekommt keinen Namen. Dagegen spricht, dass damit natürlich auch weiterhin
eine gewisse, wenn auch unbedeutende
Unklarheit bestehen bleibt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 25,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: 100,- c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan
Beschlussvorschlag: Zur
Benennung der Straße A wird folgende Alternative beschlossen: Zur Benennung der Straße B wird
folgende Alternative beschlossen:
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