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Sachverhalt:
Bereits mit dem Investitionsprogramm 2001 – 2004
wurden 5,11 Mio. EUR zur Schulbausanierung bereitgestellt. Ergänzt um Mittel
aus dem Bundesförderprogramm „IZBB“ für Ganztagsschulen und die notwendigen
Maßnahmen im Rahmen der PCB-Sanierung konnten an nahezu allen städtischen Schulen
erhebliche bauliche Verbesserungen verwirklicht und zugleich wichtige Impulse
für das Bauhandwerk gegeben werden. Leider konnten nicht alle seinerzeit geplanten
Maßnahmen in ursprünglich gedachter Weise durchgeführt werden, da auf
unvorhergesehenen Sanierungsbedarf eingegangen werden musste, wie die
dringliche Beseitigung der erheblichen Wasserschäden im Jahre 2002 und die
notwendige PCB-Sanierung. Insgesamt wurden bzw. werden 45 Mio. EUR investiert.
(Siehe Anlage 1 – die Übersicht des Gesamtinvestitionsvolumens umfasst
alle Investitionen 2001-2009)
a)
Christianischule = 3.133.956,86
Mio. EUR Ausgabe. Bewilligte Mittel aus dem IZBB-Programm des Bundes 2.313.000,00
Mio. EUR Einnahmen. b) Hauptschule Stadtmitte = 763.930,00 Mio. EUR Ausgabe. Bewilligte Mittel aus dem IZBB-Programm des Bundes 687.000,00 Mio. EUR Einnahmen. c) Grundschule Anne-Frank-Schule = 3.536.736,05
Mio. EUR Ausgabe. Bewilligte Mittel aus dem IZBB-Programm des Bundes 3.183.000,00
Mio. EUR Einnahmen. d)
Für
die Hauptschule Kreideberg wurde ein Antrag auf Genehmigung als Ganztagsschule
zum nächsten Schuljahr gestellt, über den bisher nicht entschieden wurde.
Außerdem soll ein Antrag auf eine Zuwendung aus dem IZBB gestellt werden, der eine
Gesamtinvestition von 9,9 Mio. EUR umfasst. Ein entsprechender Orientierungsantrag
wurde bereits gestellt. Die Übersicht zum Investitionsprogramm weist die mögliche
Einnahme aus dem IZBB für die Hauptschule Kreideberg aus. e)
Das
Johanneum hat den Entwurf eines Antrages auf Genehmigung als Ganztagsschule
vorgelegt. Inhaltlich wurde er durch einen Beschluss der Gesamtkonferenz am
16.03.05 dahingehend konkretisiert, dass die Schule auf Grundlage des aktuellen
Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ ersatzweise auch mit
der Genehmigung einer offenen GTS, d.h. ein GTS-Betrieb ohne verbindliches
Nachmittagsangebot, einverstanden wäre. Die mit der Aufnahme eines GTS Betriebes notwendig
werdenden baulichen Maßnahmen sind auch im Zusammenhang mit den Möglichkeiten,
ggf. freie Raumkapazitäten im Schulzentrum Kaltenmoor (Außenstelle) zu nutzen,
zu betrachten. Diese Thematik wird in der nächsten Schulausschusssitzung
erörtert. f)
Die Kopernikus-Schule
hat ebenso den Entwurf eines Antrags auf Genehmigung als Ganztagsschule
vorgelegt. Bisher gibt es nur das Votum der Gesamtkonferenz, mit verbindlichen
schulischen Angeboten an zwei Nachmittagen. Die akuelle Erlasslage ist der
Schule aber bekannt. Hinsichtlich der mit der Aufnahme eines GTS-Betriebes
notwendigen baulichen Maßnahmen wird im Gesamtzusammenhang zur Raumsituation
der Schulen im bereich Kaltenmoor in der nächsten Sitzung des Schulausschusses
berichtet. 4. Über einen vorliegenden Antrag der Rudolf-Steiner-Schule über einen Investitionszuschuss bedarf es einer Meinungsbildung im Schulausschuss/Verwaltungsausschuss, ob eine Bezuschussung generell und in welcher Höhe erfolgen soll. 5.
Wie
vor 4 Jahren wurden in 2004 Baubegehungen an den Schulen durch die Schul- und
Bauverwaltung durchgeführt, um den aktuellen Sanierungsbedarf zu ermitteln.
Außerdem wurden einzelne im vorigen Programm geplante aber aus den o. a.
Gründen nicht durchgeführte Maßnahmen einbezogen. Der Sanierungsbedarf beruht
auf eigene Kostenschätzungen. Insgesamt wurde ein Investitionsbedarf
von ca. 10 Mio. EUR (ohne
Kategorie 4) ermittelt. Der ermittelte Investitionsbedarf wurde in 4
Kategorien unterteilt: 1. baufachlich zwingend (Maßnahmen der
Substanzerhaltung oder der Gebäudesicherheit), 2. energiesparwirksam, 3. pädagogisch begründet, 4. Wünsche und Ideen der Schulen. Sowie nach den Prioritäten: 1.
unumgänglich, 2.
notwendig, 3.
wünschenswert. Nach dieser Einteilung ist in der Priorität 1.1 eine Investitionssumme von ca. 6,8 Mio. EUR bis 2009 erforderlich. Für diese Maßnahmen wurde ein Mehrjahres-Investitionsprogramm mit der Verteilung der Einzelmaßnahmen auf die Jahre 2005 – 2009 aufgestellt (siehe Anlage 2). Aus dem Mehrjahres-Investitionsprogramm gehen auch
die Maßnahmen der Kategorie 4 hervor. Im Vermögenshaushalt 2005 sind 500.000 EUR sowie eine
Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 500.000 EUR vom Rat beschlossen
worden. In der mittelfristigen Finanzplanung 2006 – 2009 sind
über Haushaltsansätze und VE’s noch brutto 5,8 Mio. EUR Ausgaben vorzusehen. D. h. 1,45 Mio.
EUR/Jahr bis 2009. Ebenfalls die Einnahmen gem. § 118 Nds. Schulgesetz
(NSchG) vom Landkreis Lüneburg und Mittel aus dem IZBB-Programm. Um eine optimale Flexibilität zu erzielen, werden
alle Haushaltsstellen des Einzelplans 2 im Vermögenshaushalt für gegenseitig
deckungsfähig erklärt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 500
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: 1) Übersichtsblatt
"Gesamtbeträge nach Kategorien" 2) Investitionsprogramm mit Beschreibung der
Einzelmaßnahmen und Verteilungsvorschlag auf die Haushaltsjahre 2005 - 2009 3) Maßnahmen, die zur Zeit noch nicht durchgeführt
werden können
Beschlussvorschlag: Schulausschuss
und der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmen dem mittelfristigen
Schulinvestitionsprogramm 2005 – 2009 gem. Anlage zu und empfehlen dem
Verwaltungsausschuss ihre Umsetzung. Die
Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung 2006 – 2009
(Haushaltssatzungen 2006 ff., mittelfristige Finanzplanung,
Investitionsprogramme 2006 – 2009) vorzubereiten und dem Rat mit dem
Haushaltsentwurf 2006 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die
Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Schulleitungen das Investitionsprogramm
umzusetzen. |
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