Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen
wurde am 14. Dezember 2004 die Allgemeine Zuständigkeitsverordnung für die
Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom) neu
gefasst. Danach ist die Stadt Lüneburg als große selbständige Stadt
gem. § 2 Nr. 3 der AllgZustVO-Kom zuständig für die Durchführung des
Heimgesetzes in der Fassung vom 5. November 2001, zuletzt geändert durch
Artikel 17 des Gesetztes vom 27. Dezember 2003, jedoch nicht für stationäre
Einrichtungen zur medizinischen Vorsorge (Krankenhäuser). Dazu hat die Landesregierung am 16.11.204 mit Wirkung vom 01.01.2005 eine Ergänzung/ Abgrenzung durch folgenden Beschluss gefasst: das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird zuständige Behörde nach § 23 Abs. 1 HeimG für ·
Heime
oder Teile von Heimen für volljährige Menschen, mit denen keine Verträge nach §
72 Abs. 1 SGB XI bestehen;
Durch diese Ergänzung/Abgrenzung der Landesregierung wurden zum 01.01.2005 die Aufgaben der Heimaufsicht von drei Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag haben und vorher der Heimaufsicht des Landessozialamtes und der Bezirksregierung Lüneburg unterstanden, der Stadt übertragen. Dies sind folgende Einrichtungen: 1.
Anna-Vogeley-Seniorenzentrum, Wichernstr. 34, 21335 Lüneburg, in
kommunaler Trägerschaft und mit einer Bettenkapazität von 187 Plätzen, 2.
Pflege-
und Förderzentrum
für Schwerst-Schädel-Hirngeschädigte, Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg, in
privater Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 40 Plätzen,
Weiterhin unterliegen noch folgende Einrichtungen der Heimaufsicht
der Stadt Lüneburg: 1.
Posener
Alten- und Pflegeheim im Johanniter-Orden, Bernhard-Riemann-Str. 30, in 21335
Lüneburg, in gemeinnütziger Trägerschaft mit einer Bettenkapazität von 89
Betten 2.
Seniorenheim
Lüner Hof, Auf dem Kauf 9, 21335 Lüneburg, in gemeinnütziger Trägerschaft und
einer Bettenkapazität von 44 Betten, 3.
Pflege-
und Altenheim „Am Werder“ GmbH, Schießgrabenstr. 4, 21335 Lüneburg, in privater
Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 45 Plätzen, 4.
Seniorenresidenz
Kurpark Lüneburg, Uelzener Str. 73b, 21335 Lüneburg, in privater Trägerschaft
und einer Bettenkapazität von 23 Betten, 5.
GBS
Senioren Residenz Lüneburg, Neue Sülze 25/26, 21335 Lüneburg, in privater
Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 74 Betten, 6.
Alten-
und Pflegeheim DRK-Augusta-Schwesternschaft e.V., Heinrich-Heine-Str. 48, 21335
Lüneburg, in gemeinnütziger Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 43 Betten, 7.
Alten-
und Pflegeheim (in Auflösung) im Zentrum für Gesundheit, Pflege und Therapie,
Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg, in privater Trägerschaft und einer (noch)
Bettenkapazität von 6 Betten, 8.
Kurz
und Überleitungspflege im Zentrum für Gesundheit, Pflege und Therapie, Gut
Wienebüttel, 21339 Lüneburg, in privater Trägerschaft und einer Bettenkapazität
von 15 Betten, 9.
Alten-
und Pflegezentrum „Am Lambertiplatz“, Vor der Sülze 4, 21335 Lüneburg, in
privater Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 36 Betten, 10. Sozialkonzept Christinenhof GmbH,
Auf der Hufe 60, 21335 Lüneburg, in privater Trägerschaft und einer
Bettenkapazität von 140 Betten,
Nach der Verwaltungsmodernisierunghat die Heimaufsicht der Stadt Lüneburg nunmehr die Aufsicht
über 800 Plätze. Durch Erweiterungen/Neubauten im Laufe des Jahres werde
weitere Plätze hinzu kommen. Weiterer Vortrag erfolgt mündlich während der Sitzung. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: |
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