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Vorlage - VO/1445/05  

 
 
Betreff: Zusätzliche Aufgaben der Heimaufsicht der Stadt Lüneburg nach der Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Kowalik, Helmut
Federführend:Alter Bereich 54 - Zentrale Dienste in besonderen Lebenslagen Bearbeiter/-in: Kowalik, Helmut
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
23.03.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses gemeinsam mit Ausländerbeirat zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen wurde am 14. Dezember 2004 die Allgemeine Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom) neu gefasst.

 

Danach ist die Stadt Lüneburg als große selbständige Stadt gem. § 2 Nr. 3 der AllgZustVO-Kom zuständig für die Durchführung des Heimgesetzes in der Fassung vom 5. November 2001, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetztes vom 27. Dezember 2003, jedoch nicht für stationäre Einrichtungen zur medizinischen Vorsorge (Krankenhäuser).

 

Dazu hat die Landesregierung am 16.11.204 mit Wirkung vom 01.01.2005 eine Ergänzung/ Abgrenzung durch folgenden Beschluss gefasst: das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird zuständige Behörde nach § 23 Abs. 1 HeimG für

·         Heime oder Teile von Heimen für volljährige Menschen, mit denen keine Verträge nach § 72 Abs. 1 SGB XI bestehen;

  • Teile der Einrichtungen zur Rehabilitation nach § 1 Abs. 6 Satz 2 HeimG

 

Durch diese Ergänzung/Abgrenzung der Landesregierung wurden zum 01.01.2005 die Aufgaben der Heimaufsicht von drei Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag haben und vorher der Heimaufsicht des Landessozialamtes und der Bezirksregierung Lüneburg unterstanden, der Stadt übertragen. Dies sind folgende Einrichtungen:

1.      Anna-Vogeley-Seniorenzentrum, Wichernstr. 34, 21335 Lüneburg, in kommunaler Trägerschaft und mit einer Bettenkapazität von 187 Plätzen,

2.      Pflege- und Förderzentrum für Schwerst-Schädel-Hirngeschädigte, Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg, in privater Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 40 Plätzen,

  1. Spezialpflegezentrum Lüneburg (Phase F = Menschen mit neurologischen Schädigungen), Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg, in privater Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 45 Plätzen,

 

Weiterhin unterliegen noch folgende Einrichtungen der Heimaufsicht der Stadt Lüneburg:

1.      Posener Alten- und Pflegeheim im Johanniter-Orden, Bernhard-Riemann-Str. 30, in 21335 Lüneburg, in gemeinnütziger Trägerschaft mit einer Bettenkapazität von 89 Betten

2.      Seniorenheim Lüner Hof, Auf dem Kauf 9, 21335 Lüneburg, in gemeinnütziger Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 44 Betten,

3.      Pflege- und Altenheim „Am Werder“ GmbH, Schießgrabenstr. 4, 21335 Lüneburg, in privater Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 45 Plätzen,

4.      Seniorenresidenz Kurpark Lüneburg, Uelzener Str. 73b, 21335 Lüneburg, in privater Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 23 Betten,

5.      GBS Senioren Residenz Lüneburg, Neue Sülze 25/26, 21335 Lüneburg, in privater Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 74 Betten,

6.      Alten- und Pflegeheim DRK-Augusta-Schwesternschaft e.V., Heinrich-Heine-Str. 48, 21335 Lüneburg, in gemeinnütziger Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 43 Betten,

7.      Alten- und Pflegeheim (in Auflösung) im Zentrum für Gesundheit, Pflege und Therapie, Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg, in privater Trägerschaft und einer (noch) Bettenkapazität von 6 Betten,

8.      Kurz und Überleitungspflege im Zentrum für Gesundheit, Pflege und Therapie, Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg, in privater Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 15 Betten,

9.      Alten- und Pflegezentrum „Am Lambertiplatz“, Vor der Sülze 4, 21335 Lüneburg, in privater Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 36 Betten,

10.  Sozialkonzept Christinenhof GmbH, Auf der Hufe 60, 21335 Lüneburg, in privater Trägerschaft und einer Bettenkapazität von 140 Betten,

  1. ASB Tagespflege, Moldenweg 10 - 14, 21339 Lüneburg, in gemeinnütziger Trägerschaft und einer Kapazität von 13 Plätzen.

 

Nach der Verwaltungsmodernisierung

hat die Heimaufsicht der Stadt Lüneburg nunmehr die Aufsicht über 800 Plätze. Durch Erweiterungen/Neubauten im Laufe des Jahres werde weitere Plätze hinzu kommen.

 

Weiterer Vortrag erfolgt mündlich während der Sitzung.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €                      

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen: