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Vorlage - VO/1435/05  

 
 
Betreff: Anhörung und Beratung zu einer möglichen Veränderung des Ausländerbeirates zu einem Integrationsausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Hoferichter
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Anhörung
23.03.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses gemeinsam mit Ausländerbeirat zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg arbeitet bislang auf der Grundlage vom Rat beschlossener „Wahlordnung“ und „Geschäftsordnung“ für den Ausländerbeirat je vom 24.10.1996. Die Wahl zum Ausländerbeirat wird dabei als sogenannte Urwahl geregelt; wahlberechtigt sind dabei auch EU-Ausländer (die oft zugleich auch ohnehin zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind) sowie (in den Grenzen von § 5 Abs. 2 der Wahlordnung für den Ausländerbeirat) auch Migrantinnen und Migranten mit deutscher Staatsangehörigkeit, z. B. Aussiedler oder eingebürgerte Mitbürger, bei denen noch ein fortdauerndes Integrationsinteresse anzunehmen war. Sowohl die Geschäfts- als auch die Wahlordnung sind zum besseren Verständnis als Anlage beigefügt.

Leider machten in der Vergangenheit lediglich rund 10 % der Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Diese relativ geringe Wahlbeteiligung ist kein Lüneburger Phänomen, sondern bundesweit festzustellen. Insoweit stellt sich die Frage, ob das in dieser Form praktizierte Wahlverfahren noch zeitgemäß ist. Zudem sind im Zuge der weiteren Umsetzung der Verwaltungsreform dem Verwaltungsausschuss (zur Sitzung am 16.02.2005) vom Oberbürgermeister Vorschläge zur Zusammenfassung oder Umstrukturierung von Ratsausschüssen vorgelegt worden, die auch den Ausländerbeirat einbeziehen. Weiterhin ist zu beachten, das durch die Änderung des Ausländerrechts (Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes) die Geschäftsordnung – zumindest terminologisch - ebenfalls anzupassen ist.

 

Zum 01.01.2005 ist ein neues Ausländerrecht in Kraft getreten. Die maßgeblichen Rechtsnormen finden sich nun im Aufenthaltsgesetz, das dass bisher geltende Ausländergesetz abgelöst hat. "Zuwanderungsgesetz" ist lediglich der Name des Artikel-Gesetzes, mit dem diverse Rechtsvorschriften geändert wurden. Ca. 90 % des Ausländergesetzes wurden inhaltlich unverändert in das Aufenthaltsgesetz übernommen.

Folgendes ist neu:

Die Bezeichnungen der Aufenthaltstitel: Es heißen jetzt alle befristeten Aufenthaltstitel "Aufenthaltserlaubnis". Es gibt nur noch einen unbefristeten Aufenthaltstitel, die "Niederlassungserlaubnis". Die Duldung und die Gestattung gibt es weiterhin, wobei dies aber keine Aufenthaltstitel sind. Die Duldung ist die Bescheinigung über die zeitweise Aussetzung der Abschiebung. Die Gestattung erhalten Personen, die sich im laufenden Asylverfahren befinden.

Die Integrationskurse: Erstmals werden größtenteils vom Bund finanzierte Integrationskurse angeboten, die hauptsächlich Sprachkompetenz vermitteln sollen, aber auch etwas über Kultur, Geschichte und Politik Deutschlands. Ausländer, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und noch nicht die deutsche Sprache beherrschen, erhalten eine Teilnahmeberechtigung und teilweise eine Teilnahmeverpflichtung von der Ausländerbehörde.

Die Arbeitserlaubnis: Die Arbeitserlaubnis wird jetzt gleichzeitig mit dem Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde erteilt. Die inhaltliche Prüfung übernimmt teilweise weiterhin die Bundesanstalt für Arbeit. Diese wird dann in einem internen Beteiligungsverfahren von der Ausländerbehörde um Prüfung und Zustimmung gebeten.

Wegen der gesetzliche Änderungen ist angedacht worden die bisherige Bezeichnung „Ausländerbeirat“ in „Integrationsausschuss“, vielleicht auch „Migrationsbeirat“, zu ändern.

 

Aufgrund der oben beschriebenen Sachlage hält die Verwaltung es für angebracht, in einem offenen Forum im Sozial- und Gesundheitsausschuss (unter Einbeziehung des Ausländerbeirats) hierüber mit weiteren Gästen zu diskutieren, die Beispiele für Fragen der Organisation und Arbeitsweisen von Ausländerbeiräten in anderen niedersächsischen Kommunen geben können.

Im Einzelnen sind eingeladen worden:

·       Frau Ingrid Lange, Bürgermeisterin und Ratsmitglied in Hannover sowie Mitglied des Migrationsausschusses Hannover,

·       Herr Günter Rossbach, seit längerem Geschäftsführer des Integrationsausschusses/­Ausländerbeirates der Stadt Salzgitter und

·       Herr Önder Sancarbarlaz, Mitglied des Beirates für Migration Osnabrück.

 

Von den Gästen werden die verschiedenen Strukturen und Inhalte ihrer Arbeit in den Gremien vorgestellt.

 

·       Herr Sabelhaus (Stadt Osnabrück) als Referent des niedersächsischen (Landes-) Integrationsrates (NIR) und langjähriger Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländervertretungen in Niedersachsen verfügt über einen Gesamtüberblick über die Arbeit und Organisationsformen niedersächsischer Ausländerbeiräte.

 

Dieser Vorlage ist das Ergebnis einer von der Stadt Lüneburg initiierten und vom Niedersächsischen Städtetag durchgeführten Erhebung mit den Organisationsformen von Ausländerbeiräten in niedersächsischen Städten beigefügt, in der auch zahlreiche mit Lüneburg vergleichbare Städte aufgeführt sind.

 

Ein Beschlussvorschlag für VA und Rat wird nach Auswertung von Beratungsverlauf und eingebrachten Beispielen von der Verwaltung bis zum Sommer erarbeitet.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 60

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Umfrageergebnis Ausländer- bzw. Migrationsbeiräte des Nds. Städtetages vom 30.01.04

Geschäftsordnung und Wahlordnung des Ausländerbeirates der Stadt Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umfrageergebnis Ausländer- bzw. Migrationsbeiräte des Nds. Städtetages vom 30.01.04 (42 KB)      
Anlage 2 2 Geschäftsordnung Ausländerbeirat (34 KB) PDF-Dokument (20 KB)    
Anlage 3 3 Wahlordnung Ausländerbeirat (37 KB) PDF-Dokument (20 KB)