Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg arbeitet bislang auf der Grundlage vom Rat
beschlossener „Wahlordnung“ und „Geschäftsordnung“ für den Ausländerbeirat je
vom 24.10.1996. Die Wahl zum Ausländerbeirat wird dabei als sogenannte Urwahl
geregelt; wahlberechtigt sind dabei auch EU-Ausländer (die oft zugleich auch
ohnehin zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind) sowie (in den Grenzen von §
5 Abs. 2 der Wahlordnung für den Ausländerbeirat) auch Migrantinnen und
Migranten mit deutscher Staatsangehörigkeit, z. B. Aussiedler oder eingebürgerte
Mitbürger, bei denen noch ein fortdauerndes Integrationsinteresse anzunehmen
war. Sowohl die Geschäfts- als auch die Wahlordnung sind zum besseren
Verständnis als Anlage beigefügt. Leider machten in der Vergangenheit lediglich rund 10 % der
Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Diese relativ geringe
Wahlbeteiligung ist kein Lüneburger Phänomen, sondern bundesweit festzustellen.
Insoweit stellt sich die Frage, ob das in dieser Form praktizierte
Wahlverfahren noch zeitgemäß ist. Zudem sind im Zuge der weiteren Umsetzung der
Verwaltungsreform dem Verwaltungsausschuss (zur Sitzung am 16.02.2005) vom
Oberbürgermeister Vorschläge zur Zusammenfassung oder Umstrukturierung von
Ratsausschüssen vorgelegt worden, die auch den Ausländerbeirat einbeziehen. Weiterhin
ist zu beachten, das durch die Änderung des Ausländerrechts (Inkrafttreten des
Zuwanderungsgesetzes) die Geschäftsordnung – zumindest terminologisch -
ebenfalls anzupassen ist. Zum
01.01.2005 ist ein neues Ausländerrecht in Kraft getreten. Die maßgeblichen
Rechtsnormen finden sich nun im Aufenthaltsgesetz, das dass bisher geltende
Ausländergesetz abgelöst hat. "Zuwanderungsgesetz" ist lediglich der
Name des Artikel-Gesetzes, mit dem diverse Rechtsvorschriften geändert wurden.
Ca. 90 % des Ausländergesetzes wurden inhaltlich unverändert in das
Aufenthaltsgesetz übernommen. Folgendes
ist neu: Die
Bezeichnungen der Aufenthaltstitel: Es heißen jetzt alle befristeten Aufenthaltstitel
"Aufenthaltserlaubnis". Es gibt nur noch einen unbefristeten
Aufenthaltstitel, die "Niederlassungserlaubnis". Die Duldung und die
Gestattung gibt es weiterhin, wobei dies aber keine Aufenthaltstitel
sind. Die Duldung ist die Bescheinigung über die zeitweise Aussetzung der
Abschiebung. Die Gestattung erhalten Personen, die sich im laufenden
Asylverfahren befinden. Die
Integrationskurse:
Erstmals werden größtenteils vom Bund finanzierte Integrationskurse angeboten,
die hauptsächlich Sprachkompetenz vermitteln sollen, aber auch etwas über
Kultur, Geschichte und Politik Deutschlands. Ausländer, die erstmals eine
Aufenthaltserlaubnis erhalten und noch nicht die deutsche Sprache beherrschen,
erhalten eine Teilnahmeberechtigung und teilweise eine Teilnahmeverpflichtung
von der Ausländerbehörde. Die Arbeitserlaubnis: Die Arbeitserlaubnis wird jetzt gleichzeitig mit dem
Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde erteilt. Die inhaltliche Prüfung
übernimmt teilweise weiterhin die Bundesanstalt für Arbeit. Diese wird dann in
einem internen Beteiligungsverfahren von der Ausländerbehörde um Prüfung und
Zustimmung gebeten. Wegen der gesetzliche Änderungen ist angedacht worden die
bisherige Bezeichnung „Ausländerbeirat“ in „Integrationsausschuss“, vielleicht
auch „Migrationsbeirat“, zu ändern. Aufgrund der oben beschriebenen Sachlage hält die Verwaltung
es für angebracht, in einem offenen Forum im Sozial- und Gesundheitsausschuss
(unter Einbeziehung des Ausländerbeirats) hierüber mit weiteren Gästen zu
diskutieren, die Beispiele für Fragen der Organisation und Arbeitsweisen von
Ausländerbeiräten in anderen niedersächsischen Kommunen geben können. Im Einzelnen sind eingeladen worden: ·
Frau Ingrid
Lange, Bürgermeisterin und Ratsmitglied in Hannover sowie Mitglied des
Migrationsausschusses Hannover, ·
Herr Günter
Rossbach, seit längerem Geschäftsführer des Integrationsausschusses/Ausländerbeirates
der Stadt Salzgitter und ·
Herr Önder
Sancarbarlaz, Mitglied des Beirates für Migration Osnabrück. Von den Gästen werden die verschiedenen Strukturen und Inhalte ihrer Arbeit in den Gremien vorgestellt. · Herr Sabelhaus (Stadt Osnabrück) als Referent des niedersächsischen (Landes-) Integrationsrates (NIR) und langjähriger Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländervertretungen in Niedersachsen verfügt über einen Gesamtüberblick über die Arbeit und Organisationsformen niedersächsischer Ausländerbeiräte. Dieser Vorlage ist das Ergebnis einer von der Stadt Lüneburg initiierten und vom Niedersächsischen Städtetag durchgeführten Erhebung mit den Organisationsformen von Ausländerbeiräten in niedersächsischen Städten beigefügt, in der auch zahlreiche mit Lüneburg vergleichbare Städte aufgeführt sind. Ein Beschlussvorschlag für VA und Rat wird nach Auswertung von Beratungsverlauf und eingebrachten Beispielen von der Verwaltung bis zum Sommer erarbeitet. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 60 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Umfrageergebnis
Ausländer- bzw. Migrationsbeiräte des Nds. Städtetages vom 30.01.04 Geschäftsordnung
und Wahlordnung des Ausländerbeirates der Stadt Lüneburg |
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