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Vorlage - VO/0144/02  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien für die Aufnahme und Betreuung von Kindern in der hortähnlichen Einrichtung der Hermann-Löns-Schule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:40 13 03
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
14.10.2002 
öffentliche Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.10.2002 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg geändert beschlossen     

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Grundschule Hermann-Löns-Schule gibt es seit 1991 eine hortähnliche Einrichtung, in der Kinder, die die Grundschulklassen 1-4 der Hermann-Löns-Schule besuchen, aufgenommen werden.

Die hortähnliche Einrichtung bietet eine Betreuung Montags bis freitags von 8-16:00 Uhr und Früh- und Spätdienste (7-8:00 Uhr und 16-17:00 Uhr)

 

Zunächst wurde eine Gruppe von 2 Erzieherinnen im Rahmen einer ABM betreut; ab 1996 wurden 2 Stellen im Stellenplan ausgewiesen. 1998 wurden 2 Gruppen eingerichtet, ab 2001   3 Gruppen. Neben den Festanstellungen wurde im letzten Jahr eine Stelle im Rahmen einer Strukturanpassungsmaßnahme unter Übernahme von ca. 40% der Personalkosten durch das Arbeitsamt (“SAM-Stelle”) eingerichtet, außerdem unterstützen 2 Kräfte nach §19 BSHG (Hilfe zur Arbeit) die Erzieherinnen.

Seit Einführung der Verlässlichen Grundschule an der Hermann-Löns-Schule zum 01.08.2001 leisten die Betreuerinnen der hortähnlichen Einrichtung außerdem im Auftrag der Schule Betreuungsarbeit im Rahmen der verlässlichen Grundschule.

 

Wurden Anfang der 90-iger Jahre ca. 20 Kinder in der Einrichtung betreut, sind es heute ca 37 – 38 Kinder. Die Betreuung wurde in den letzten Jahren regelmäßig mit Kräften des ersten und zweiten Arbeitsmarktes verstärkt. Die Ergebnisse konnten letztlich nicht befriedigen, weshalb sich im 1. Quartal die Elternvertretung an die Verwaltung wandte mit dem Ziel, eine weitere Kraft einzustellen. Die Verwaltung hat die folgenden Monate dazu verwendet, konzeptionell eine Verbesserung der Personalsituation sicherzustellen. Von Anfang an wurde den Eltern gegenüber jedoch deutlich gemacht, dass eine Erhöhung des jetzigen städtischen Zuschusses nicht möglich ist.

So bald wie möglich soll eine weitere qualitative Verbesserung der Betreuung erfolgen.

Um diese zu gewährleisten, sollen zukünftig 3 Erzieherinnen in der hortähnlichen Einrichtung tätig sein.

Neben den bereits bestehenden festen Kräften (38.5 Stunden und 27 Stunden) wird eine weitere Stelle eingerichtet (23,5 Stunden).

Die  Qualität der Einrichtung  wird dadurch deutlich verbessert, insbesondere die Kontinuität ist gewährleistet. Die künftige Beschäftigung einer SAM-Kraft ist auf ein Jahr begrenzt und neben der Tätigkeit in der Einrichtung wären zudem Praktika abzuleisten. Zudem wird den Ansprüchen der Erziehungsberechtigten wie auch der Bediensteten der Einrichtung entgegen gekommen.

 

Eine Kostenanalyse hat ergeben, dass bei Berücksichtigung der Landesmittel für die verlässliche Grundschule, eine Anhebung der Entgelte notwendig wird, um den bisherigen Kostendeckungsgrad (67%) zu halten.

Das Entgelt für die hortähnliche Einrichtung beträgt zur Zeit 143,10 Euro. Das Entgelt wurde zuletzt zum 01.08.1997 erhöht; damit hat es also 5 Jahre lang keine Anhebung des Entgeltes gegeben – auch nicht im Zuge der Euro-Umstellung Anfang diesen Jahres. Seit 1997 ist der Lebenshaltungskostenindex um mehr als 6 % gestiegen. All dies sollte berücksichtigt werden.

 

Vorgeschlagen wird deshalb eine stufenweise Erhöhung des Entgeltes über 3-jährigen Zeitraum

 

-          ab 01.01.2003 auf 155,-- €,

-          ab 01.08.2004 auf 160,-- € und

-          ab 01.08.2006 auf 170,-- €.

 

Zum Vergleich: der einkommensabhängige Elternbeitrag für die städtischen Horte liegt z.Zt. bei einem mittleren Einkommen von ca. 30.500,00 EUR bei 172,31 EUR monatlich, zuzüglich Mittagsverpflegung und Kosten für Sonderdienste (Früh- und Spätdienst).

 

Gleichzeitig sollte die Kapazität der Einrichtung auf maximal 40 Kinder begrenzt werden, damit es in absehbarer Zeit nicht zu erneuten Personaldiskussionen kkommt

 

In der Anlage ist die vorgeschlagene Neufassung der “Richtlinien für die Aufnahme und Betreuung von Kindern in der hortähnlichen Einrichtung der Hermann-Löns-Schule” beigefügt. Änderungen bestehen neben denen redaktioneller Art in Ziff. 4 Betreuungsentgelt und Ziff. 13 Inkrafttreten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      15,00 EUR

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:


Anlagen:

 

Änderungsrichtlinie

Kostendarstellung

Kostenvergleichsberechnung

Änderungsantrag der SPD vom 31.10.02

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hort Hermann Löns Änderungsrichtlinie.doc (29 KB) PDF-Dokument (62 KB)    
Anlage 2 2 Hort Hermann Löns Kostendarstellung.doc (19 KB) PDF-Dokument (30 KB)    
Anlage 3 3 hortähnliche Einrichtung Kostenvergleich231002.doc (27 KB) PDF-Dokument (67 KB)    
Anlage 4 4 Hort HLS Kostenentwicklung241002.htm (13 KB) PDF-Dokument (0 KB)    
Anlage 5 5 ÄnderungsantragHort.JPG (73 KB) PDF-Dokument (453 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Neuregelung der “Richtlinien für die Aufnahme und Betreuung von Kindern in der hortähnlichen Einrichtung der Hermann-Löns-Schule” wird beschlossen.