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Sachverhalt: In der Grundschule Hermann-Löns-Schule
gibt es seit 1991 eine hortähnliche Einrichtung, in der Kinder, die die
Grundschulklassen 1-4 der Hermann-Löns-Schule besuchen, aufgenommen werden. Die hortähnliche Einrichtung bietet
eine Betreuung Montags bis freitags von 8-16:00 Uhr und Früh- und Spätdienste
(7-8:00 Uhr und 16-17:00 Uhr) Zunächst wurde eine Gruppe von 2
Erzieherinnen im Rahmen einer ABM betreut; ab 1996 wurden 2 Stellen im Stellenplan
ausgewiesen. 1998 wurden 2 Gruppen eingerichtet, ab 2001 3 Gruppen. Neben den Festanstellungen wurde
im letzten Jahr eine Stelle im Rahmen einer Strukturanpassungsmaßnahme unter
Übernahme von ca. 40% der Personalkosten durch das Arbeitsamt (“SAM-Stelle”)
eingerichtet, außerdem unterstützen 2 Kräfte nach §19 BSHG (Hilfe zur Arbeit)
die Erzieherinnen. Seit Einführung der Verlässlichen
Grundschule an der Hermann-Löns-Schule zum 01.08.2001 leisten die Betreuerinnen
der hortähnlichen Einrichtung außerdem im Auftrag der Schule Betreuungsarbeit
im Rahmen der verlässlichen Grundschule. Wurden Anfang der 90-iger Jahre ca. 20
Kinder in der Einrichtung betreut, sind es heute ca 37 – 38 Kinder. Die
Betreuung wurde in den letzten Jahren regelmäßig mit Kräften des ersten und
zweiten Arbeitsmarktes verstärkt. Die Ergebnisse konnten letztlich nicht
befriedigen, weshalb sich im 1. Quartal die Elternvertretung an die Verwaltung
wandte mit dem Ziel, eine weitere Kraft einzustellen. Die Verwaltung hat die
folgenden Monate dazu verwendet, konzeptionell eine Verbesserung der
Personalsituation sicherzustellen. Von Anfang an wurde den Eltern gegenüber
jedoch deutlich gemacht, dass eine Erhöhung des jetzigen städtischen Zuschusses
nicht möglich ist. So bald wie möglich soll eine weitere
qualitative Verbesserung der Betreuung erfolgen. Um diese zu gewährleisten, sollen
zukünftig 3 Erzieherinnen in der hortähnlichen Einrichtung tätig sein. Neben den bereits bestehenden festen
Kräften (38.5 Stunden und 27 Stunden) wird eine weitere Stelle eingerichtet
(23,5 Stunden). Die
Qualität der Einrichtung wird
dadurch deutlich verbessert, insbesondere die Kontinuität ist gewährleistet.
Die künftige Beschäftigung einer SAM-Kraft ist auf ein Jahr begrenzt und neben
der Tätigkeit in der Einrichtung wären zudem Praktika abzuleisten. Zudem wird
den Ansprüchen der Erziehungsberechtigten wie auch der Bediensteten der
Einrichtung entgegen gekommen. Eine Kostenanalyse hat ergeben, dass
bei Berücksichtigung der Landesmittel für die verlässliche Grundschule, eine
Anhebung der Entgelte notwendig wird, um den bisherigen Kostendeckungsgrad
(67%) zu halten. Das Entgelt für die hortähnliche
Einrichtung beträgt zur Zeit 143,10 Euro. Das Entgelt wurde zuletzt zum 01.08.1997
erhöht; damit hat es also 5 Jahre lang keine Anhebung des Entgeltes gegeben –
auch nicht im Zuge der Euro-Umstellung Anfang diesen Jahres. Seit 1997 ist der
Lebenshaltungskostenindex um mehr als 6 % gestiegen. All dies sollte
berücksichtigt werden. Vorgeschlagen wird deshalb eine
stufenweise Erhöhung des Entgeltes über 3-jährigen Zeitraum -
ab 01.01.2003 auf 155,-- €, -
ab 01.08.2004 auf 160,-- € und -
ab 01.08.2006 auf 170,-- €. Zum Vergleich: der einkommensabhängige
Elternbeitrag für die städtischen Horte liegt z.Zt. bei einem mittleren
Einkommen von ca. 30.500,00 EUR bei 172,31 EUR monatlich, zuzüglich
Mittagsverpflegung und Kosten für Sonderdienste (Früh- und Spätdienst). Gleichzeitig sollte die Kapazität der
Einrichtung auf maximal 40 Kinder begrenzt werden, damit es in absehbarer Zeit
nicht zu erneuten Personaldiskussionen kkommt In der Anlage ist die vorgeschlagene
Neufassung der “Richtlinien für die Aufnahme und Betreuung von Kindern in der
hortähnlichen Einrichtung der Hermann-Löns-Schule” beigefügt. Änderungen
bestehen neben denen redaktioneller Art in Ziff. 4 Betreuungsentgelt und
Ziff. 13 Inkrafttreten. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15,00 EUR aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Änderungsrichtlinie Kostendarstellung Kostenvergleichsberechnung Änderungsantrag der SPD vom 31.10.02 Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zustimmend zur
Kenntnis genommen. Die Neuregelung der “Richtlinien für die Aufnahme und
Betreuung von Kindern in der hortähnlichen Einrichtung der Hermann-Löns-Schule”
wird beschlossen. |
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