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Vorlage - VO/1389/05  

 
 
Betreff: Antrag auf einmalige Bezuschussung des Frauenhauses e.V. im Haushaltsjahr 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ebrahimi
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales Bearbeiter/-in: Ebrahimi-Koplin, Gissa
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
23.03.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses gemeinsam mit Ausländerbeirat ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg erkannte bereits in den 70-iger Jahren das Erfordernis einer Bezuschussung des hiesigen Frauenhauses. Seit dieser Zeit wird das Frauenhaus regelmäßig mit Zuschüssen von Seiten des Fachbereiches Jugend und Soziales, Stadt Lüneburg bedacht.

Im Jahr 2002 mündete die jahrelange Einzelbezuschussung in eine Budgetvereinbarung zwischen dem Verein "Frauen helfen Frauen e.V." und Stadt und Landkreis Lüneburg (jährlicher Zuschuss in Höhe von 71.500,-- €, der städtische Anteil beträgt hierbei 37.000,-- €). Jene Vereinbarung wurde im Jahr 2004 für weitere drei Jahre (2005 bis 2007) bestätigt. Auf die Beratung und Beschlussfassung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 28.04.2004 zu Tagesordnungspunkt 6 - Vereinbarung über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege, Verlängerung des Vertrages zwischen Frauen helfen Frauen e.V. und der Stadt Lüneburg - wird Bezug genommen.

 

Mit dem vereinbarten Jahresbudget ist dem Verein eine auf mehrere Jahre gesicherte anteilige Finanzierung von drei Vollzeitkräften ermöglicht worden.

Für etwaige Ersatzbeschaffungen, z.B. Mobiliar, war und ist das Frauenhaus auf weitere Geldmittel Dritter angewiesen.

 

Für das Haushaltsjahr 2005 liegt der Stadt Lüneburg mit Schreiben v. 23.12.2004 ein Antrag des Vereines "Frauen helfen Frauen e.V." auf einen einmaligen Sachmittelzuschuss von insgesamt 2.000,-- € vor. Jener Betrag soll für eine Ersatzbeschaffung u.a. folgender Gegenstände dienen:

 

Ø      Betten mit Matratzen

Ø      1 Standkühlschrank

Ø      Kleiderschränke

Ø      Nachtschränkchen

 

Aus der Antragsbegründung geht näher hervor, dass durch die ständige Fluktuation im Haus ein hoher Verschleiß an Mobiliar vorliege. Weitere Einzelheiten sind aus der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Frauenbeauftragten Frau Holste zu entnehmen.

 

Im Rahmen der Finanzberatungen zum laufenden Haushaltsjahr wurde der erforderliche Investitionszuschuss (Zweckbindung zugunsten Frauen helfen Frauen) in Höhe von 2.000,-- € - einem Ratsantrag folgend - in den Haushalt 2005 gestellt. Die haushaltsrechtliche Absicherung ist somit gewährleistet.

Die Auszahlung des einmaligen Zuschusses kann somit - vorbehaltlich einer Genehmigung der Haushaltssatzung 2005 - erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      30,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja            x

            Nein    

            Haushaltsstelle:            43700.98800  Investitionszuschuss Frauenhaus

            Haushaltsjahr:            2005

 

e)   mögliche Einnahmen:


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ZuschussFrauenhaus2005 StellungnahmeFrauenbeauftragte (20 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des Vereines "Frauen helfen Frauen e.V." auf eine Bezuschussung von (Ersatz-) Mobiliar in Höhe von 2.000,-- € für das Haushaltsjahr 2005 wird - unter dem Vorbehalt einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltes 2005 - stattgegeben.