Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
Stadt Lüneburg erkannte bereits in den 70-iger Jahren das Erfordernis einer
Bezuschussung des hiesigen Frauenhauses. Seit dieser Zeit wird das Frauenhaus
regelmäßig mit Zuschüssen von Seiten des Fachbereiches Jugend und Soziales,
Stadt Lüneburg bedacht. Im
Jahr 2002 mündete die jahrelange Einzelbezuschussung in eine Budgetvereinbarung
zwischen dem Verein "Frauen helfen Frauen e.V." und Stadt und
Landkreis Lüneburg (jährlicher Zuschuss in Höhe von 71.500,-- €, der städtische
Anteil beträgt hierbei 37.000,-- €). Jene Vereinbarung wurde im Jahr 2004 für
weitere drei Jahre (2005 bis 2007) bestätigt. Auf die Beratung und
Beschlussfassung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 28.04.2004 zu
Tagesordnungspunkt 6 - Vereinbarung über die Förderung der freien
Wohlfahrtspflege, Verlängerung des Vertrages zwischen Frauen helfen Frauen e.V.
und der Stadt Lüneburg - wird Bezug genommen. Mit
dem vereinbarten Jahresbudget ist dem Verein eine auf mehrere Jahre gesicherte
anteilige Finanzierung von drei Vollzeitkräften ermöglicht worden. Für
etwaige Ersatzbeschaffungen, z.B. Mobiliar, war und ist das Frauenhaus auf
weitere Geldmittel Dritter angewiesen. Für
das Haushaltsjahr 2005 liegt der Stadt Lüneburg mit Schreiben v. 23.12.2004 ein
Antrag des Vereines "Frauen helfen Frauen e.V." auf einen einmaligen
Sachmittelzuschuss von insgesamt 2.000,-- € vor. Jener Betrag soll für eine
Ersatzbeschaffung u.a. folgender Gegenstände dienen: Ø
Betten
mit Matratzen Ø
1
Standkühlschrank Ø
Kleiderschränke Ø
Nachtschränkchen Aus
der Antragsbegründung geht näher hervor, dass durch die ständige Fluktuation im
Haus ein hoher Verschleiß an Mobiliar vorliege. Weitere Einzelheiten sind aus
der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Frauenbeauftragten Frau Holste zu
entnehmen. Im
Rahmen der Finanzberatungen zum laufenden Haushaltsjahr wurde der erforderliche
Investitionszuschuss (Zweckbindung zugunsten Frauen helfen Frauen) in Höhe von
2.000,-- € - einem Ratsantrag folgend - in den Haushalt 2005 gestellt. Die
haushaltsrechtliche Absicherung ist somit gewährleistet. Die
Auszahlung des einmaligen Zuschusses kann somit - vorbehaltlich einer
Genehmigung der Haushaltssatzung 2005 - erfolgen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 30,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Haushaltsstelle: 43700.98800 Investitionszuschuss Frauenhaus Haushaltsjahr: 2005 e) mögliche
Einnahmen:
Beschlussvorschlag: Dem
Antrag des Vereines "Frauen helfen Frauen e.V." auf eine
Bezuschussung von (Ersatz-) Mobiliar in Höhe von 2.000,-- € für das
Haushaltsjahr 2005 wird - unter dem Vorbehalt einer kommunalaufsichtlichen
Genehmigung des Haushaltes 2005 - stattgegeben. |
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