Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Grundlagen
für die Genehmigung neuer Ganztagsschulen sind § 23 des Nds. Schulgesetzes in
Verbindung mit dem Erlass „Die Arbeit
in der öffentlichen Ganztagsschule“ (Erl. MK 08.03.2002) sowie insbesondere den
„Hinweisen zur Einrichtung von zusätzlichen Standorten für Ganztagsschulen“.
Erforderlich ist ein Antrag des Schulträgers oder der Schule (dann im
Einvernehmen mit dem Schulträger) sowie die Sicherstellung der organisatorischen,
personellen und sächlichen Voraussetzungen. Nach derzeitiger Fassung der
Hinweise ist Antragsschluss für die Genehmigung einer neuen Ganztagsschule der
01.09. eines Jahres zum jeweils darauf folgenden Schuljahresbeginn. Für
die Hauptschule Kreideberg ergibt sich die Besonderheit, dass zwar im
vergangenen Jahr die Entwicklung der Schülerzahlen Anlass zu der Überlegung
gab, die Schule evtl. mit anderen Hauptschulen zusammenzuführen und den
Gebäudebestand anderweitig für Schulen zu verplanen. Der Schulausschuss war dem
Verwaltungsvorschlag indessen nicht gefolgt, sondern nur den Auftrag erteilt,
die weitere Entwicklung der Anmelde- und Aufnahmezahlen an dieser Schule
besonders kritisch zu prüfen. Das tut die Verwaltung natürlich, dies ist jedoch
von der Frage der Arbeitsform der HS Kreideberg zu trennen. Insofern war
vielmehr bereits am 30.08.2002 ein Antrag für ein künftiges Ganztagszentrum
am Kreideberg, beginnend zum 01.08.2003 mit der Christianischule,
gestellt und vom MK so genehmigt worden. Insofern liegt ein grundsätzlicher
Antrag für ein Ganztagszentrum Kreideberg dem MK bereits vor. Am 24.09.2002 hat
der Verwaltungsausschuss bereits grundsätzlich die Einrichtung der
Ganztagszentren Kreideberg und Kaltenmoor beschlossen. Der
spezifische Antrag – in diesem Fall für die Hauptschule Kreideberg mit dem
dazugehörigen pädagogischen Konzept - ist jedoch noch zu stellen und soll
Gegenstand der Beratung des Schulausschusses sein. Zum
Stichtag der Schülerstatistik 2004/5 sahen die Schülerzahlen der HS Kreideberg
wie folgt aus:
Die
aktuelle Schülerzahl (Stand: 01.11.04) beträgt 197. Die
aktuelle Antragsfassung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Sowohl
die Gesamtkonferenz als auch der Schulelternrat und die Schülervertretung der
HS Kreideberg haben der Einführung des Ganztagsangebotes zugestimmt. Im
Anschluss an die Genehmigung der Ganztagsschule HS Kreideberg ist die Antragstellung für eine Zuwendung
aus dem (Bund-Länder-)Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“
vorgesehen; diesen wird die Verwaltung rechtzeitig vorbereiten. Zu
der Konzeption der Ganztagsschule Hauptschule Kreideberg wird der Schulleiter,
Herr Selzer, vortragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 15,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Antrag
auf Genehmigung der Ganztagsschule Hauptschule Kreideberg
Beschlussvorschlag: Der
Schulausschuss empfiehlt zu beschließen, der Einrichtung der Ganztagsschule
Hauptschule Kreideberg als weitere Schule des Ganztagszentrums Kreideberg
zuzustimmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||