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Vorlage - VO/1271/04  

 
 
Betreff: Jahresabschluss des Städtischen Klinikums Lüneburg für das Wirtschaftsjahr 2003
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Städtisches Klinikum, Herr Böhning
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
12.11.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.11.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss wurde von der Firma WRG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft. Der Bericht über die Prüfung enthält den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Die weiteren Einzelheiten können aus dem Jahresabschlussbericht und dem Lagebericht entnommen werden. Der testierte Jahresabschlussbericht liegt im Ratsbüro zur Einsichtnahme vor.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      25,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 lagebericht2003 (411 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt den Lagebericht des Städtischen Klinikums für das Wirtschaftsjahr 2003 zur Kenntnis.

 

2.    Der Jahresabschluss 2003 des Städtischen Klinikums zum 31.12.2003 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 1.030.898,05 € festgestellt. Das Klinikum hat einen Betrag in Höhe von 305.000 € (Vorjahr: 254,500 €) zur Finanzierung der Kreditzinsen gezahlt, der im Jahresfehlbetrag enthalten ist.

 

3.    Der Jahresfehlbetrag wird durch den Träger ausgeglichen.