Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11945/25  

 
 
Betreff: Antrag "Einführung eines Sozialtickets" (Antrag des VCD vom 11.06.2025, eingegangen 11.06.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  03 - Steuerung und Service
   Bereich 35 - Mobilität
   DEZERNAT V
   05-1 - Strategische Führungsunterstützung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
25.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Antrag des VCD vom 11.06.2025

 

Die Verwaltung nimmt zu dem eingegangenen Antrag wie folgt Stellung:

 

Der VCD ist als beratendes Mitglied im Ausschuss für Mobilität formal nicht befugt Anträge an den Rat zu richten. Dahingehend wird die Formulierung sinngemäß als Antrag an den Ausschuss für Mobilität verstanden, der eine Beschlussempfehlung für den Rat geben möge.

 

In der Sache fällt eine Vorberatung über eine finanzielle Unterstützung von Einzelpersonen zur individuellen Mobilität im ÖPNV nicht in die Zuständigkeit des Ausschusses für Mobilität, sondern liegt vielmehr in die Verantwortung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt.

 

Ein ähnlich gelagerter Antrag (Antrag des Beirates für Seniorinnen und Senioren auf Zuschuss für das Deutschlandticket – VO/11607/24) wurde am 21.11.2024 im Sozialausschuss mehrheitlich abgelehnt.

 

In dem Zusammenhang wird auch auf die themenverwandte Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der FDP vom 04.04.2025 verwiesen (vgl. VO/11830/25).

 

Zum Themenkomplex der Mobilität von Menschen mit geringem Einkommen steht die Verwaltung im Austausch mit dem Landkreis Lüneburg als Aufgabenträger für den ÖPNV.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag des VCD vom 11.06.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25_06_11_Antrag_VCD_Sozialticket (93 KB)