Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: sh. Anfrage des VCD vom 11.06.2025
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Ausgangslage Die Hansestadt Lüneburg verzeichnet jährlich mehr als 1.600 – mit steigendem Trend – Meldungen verkehrsrechtlicher Anordnungen im Bereich der Baustelleneinrichtung im öffentlichen Raum. Diese Vorgänge werden von 2,5 Mitarbeitenden bearbeitet, wodurch sich Bearbeitungszeiten von bis zu zehn Tagen ergeben können. Aufgrund der hohen Anzahl können kurzfristige Bearbeitungen in dringenden Fällen oft nicht realisiert werden.
Regelungsrahmen und Herausforderungen Die verkehrsrechtlichen Anordnungen im Bereich Ordnung und Verkehr beinhalten beispielsweise die Genehmigung, öffentliche Räume verändernd zu nutzen. Sie werden ausschließlich unter Einhaltung der geltenden Rechts- und Gesetzesvorgaben, wie etwa den Bestimmungen der RSA 21 sowie aus den zugehörigen Aufbauplänen und Hinweisen, erlassen.
Ein wiederkehrendes Problem besteht darin, dass es Baustellen gibt, bei denen entweder keine Genehmigung eingeholt wurde oder die erteilte Genehmigung nicht in der vorgeschriebenen Weise umgesetzt wird. Die Ursachen hierfür liegen zum einen im Pragmatismus und in der Bequemlichkeit mancher Akteure und zum anderen in den sich rasch ändernden Bedingungen vor Ort.
Kontrollebenen und Reaktionsmechanismen Der Bereich Ordnung und Verkehr kann nur in begrenztem Umfang Kontrollen durchführen – in der Regel basierend auf Hinweisen. Bei Feststellung von Verstößen werden Anhörungsverfahren eingeleitet, Nachbesserungen angeordnet oder Bußgeldverfahren eingeleitet. Um eine effektivere Überwachung fehlerhafter Aufbauten und nicht genehmigter Baustellen sicherzustellen, wird diese Kontrollfunktion künftig verstärkt als Aufgabe des kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ausgeweitet. Erste Schulungen für den zuständigen KOD finden bereits statt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anfrage des VCD vom 11.06.2025
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