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Vorlage - VO/11939/25  

 
 
Betreff: Benennung der dauerhaften Mitglieder für die Arbeitsgruppe "Sportpark Bilmer Berg II"
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 42 - Sport Bearbeiter/-in: Beye, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Kenntnisnahme
24.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Sport      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Wie in der vorigen Sitzung des Sportausschusses (06.03.2025) angekündigt, beabsichtigt die Verwaltung die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, um ein Konzept für den Sportpark Bilmer Berg II zu entwickeln. Mit Schreiben vom 14. April 2025, welches über das Ratsbüro versendet wurde, hat die Verwaltung die Fraktionen aufgefordert, je ein dauerhaftes Mitglied für diese Arbeitsgruppe zu benennen. Sportbeirat und Kreissportbund sind ebenfalls aufgefordert, dauerhafte Mitglieder zu nennen.

Bislang liegen der Verwaltung lediglich zwei Namen aus den Fraktionen vor:

SPD: Uwe Nehring

FDP: Frank Soldan

Die übrigen Fraktionen werden in der Sitzung des Sportausschusses erneut gebeten, ihr Mitglied zu benennen.

CDU:

Grüne:

Die Partei/Die Linke:

AfD:

Der Kreissportbund Lüneburg hat zwei Personen benannt:

Vorsitzender Philpp Meyn

Geschäftsführerin Susanne Pöss (Eine Vertretung wird noch benannt.)

Aktuell fehlt noch die Rückmeldung des Sportbeirats.

Neben diesen dauerhaften Mitgliedern behält sich die Verwaltung vor, punktuell externe Vertreter:innen zu einzelnen Sitzungen der Arbeitsgruppe einzuladen zum Beispiel Sportvereine, die konkrete Bedarfe für den Sportpark Bilmer Berg II angemeldet haben.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: