Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Landkreis Lüneburg ist als verantwortlicher Träger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig einen Nahverkehrsplan (NVP) zu erstellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 6 Absatz 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG). Der NVP dient dabei als zentrales Planungsinstrument für den ÖPNV und soll sämtliche Leistungs- und Qualitätskriterien für diesen abbilden. Des Weiteren soll der NVP das vorhandene Mobilitätsangebot im Zuständigkeitsgebiet des Aufgabenträgers analysieren und einen Ausblick für die Entwicklung des ÖPNV geben. Der Aufgabenträger des ÖPNV ist bei der Aufstellung des NVP verpflichtet, verschiedenen Institutionen, Organisationen, Verbänden und Kommunen die Möglichkeit zu geben, Stellungnahmen zum Inhalt des NVP abzugeben. Stellungnahmen zum Entwurf des 5. NVP des Landkreises Lüneburg 2026 - 2030 konnten vom 4. April 2025 bis einschließlich 6. Juni 2025 abgegeben werden. Des Weiteren hat der Landkreis Lüneburg Beteiligungsformate in Präsenz am 24.04.2025 und online/digital am 28.04.2025 angeboten, an welchen die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg teilgenommen hat.
Der Entwurf des 5. NVP 2026 – 2030 für den Landkreis Lüneburg kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.landkreis-lueneburg.de/fuer-unsere-buergerinnen-und-buerger/mobil-im-landkreis/bus-und-bahn/nahverkehrsplan.html
Auf Grundlage der inhaltlichen Diskussion in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 02.04.2025 und der durch die Verwaltung im Ausschuss vorgetragenen Kritik am Entwurf des 5. NVP (VO/11758/25) hat die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg inhaltliche und formale Kritikpunkte zum Entwurf des 5. NVP dem Landkreis Lüneburg am 03.04.2025 per E-Mail zukommen lassen.
Zusätzlich fand am 20.05.2025 eine außerordentliche Sitzung des städtischen Mobilitätsausschusses statt, in der der Landkreis und die MOIN die für das Stadtgebiet relevanten Maßnahmensteckbriefe des 5. NVP vorgestellt haben. Die Anregungen und Impulse aus der außerordentlichen Sitzung und die durch die Verwaltung erarbeiteten Aspekte wurden in einer abschließenden Stellungnahme zum Entwurf des 5. NVP 2026 – 2030 zusammengeführt und ausgearbeitet, ergänzend zu den bereits vorgetragenen Kritikpunkten. Die vervollständigte und erweiterte Stellungnahme wurde dem Aufgabenträger zur Berücksichtigung bei der Erstellung des 5. NVP fristgerecht übersandt.
Des Weiteren hat sich die Hansestadt Lüneburg dafür eingesetzt, dass die Frist zur Stellungnahme bis mindestens zum 18.06.2025 verlängert wird, um für diese Stellungnahme eine formale Beschlusslage des Verwaltungsausschusses (Sitzung am 17.06.2025) herbeiführen zu können. Dies konnte seitens des Landkreises aufgrund der Terminschiene nicht zugesagt werden, sodass die Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg zum 5. NVP des Landkreises Lüneburg dem Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 17.06.2025 und dem Ausschuss für Mobilität am 25.06.2025 zur Kenntnis gegeben wird. Diese Vorgehensweise wurde bereits in der Ausschusssitzung am 20.05.2025 als wahrscheinliche Vorgehensweise kommuniziert.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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