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Vorlage - VO/11933/25  

 
 
Betreff: Energetische Sanierung von Sportstätten - hier: Antrag des Ochtmisser SV
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 42 - Sport Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Beye, Florian  Fachbereich 4 - Kultur
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Vorberatung
24.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Sport    
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Ochtmisser SV möchte sich vor dem Hintergrund steigender Energiekosten für die Zukunft besser aufstellen und plant deshalb die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der vereinseigenen Sporthalle in der Vögelser Straße. Die Projektkosten belaufen sich auf knapp 38.000,00 Euro. Für die Umsetzung dieses nachhaltigen Vorhabens hat der OSV einen Antrag auf Projektförderung an die Hansestadt Lüneburg gestellt. Die Antragssumme beläuft sich auf 12.500 Euro. Dies entspricht etwa einem Drittel der Projektsumme.

Diese Maßnahme hätte sicherlich als Projektförderung auch aus Mitteln aus dem Sportfördertopf finanziell unterstützt werden können. Allerdings sind diese Mittel schon durch andere Anträge voll erschöpft bzw. überzogen. Daher schlägt die Verwaltung vor, die PV-Anlage auf der OSV-Sporthalle aus Mitteln der Invest.-Nr. 421-010 zu fördern.

Dabei handelt es sich um Haushaltsreste aus einem Topf, der explizit für die energetische Sanierung von Sportstätten vorgesehen war. Haushaltsreste sind in einer Höhe von 24.528,00 Euro vorhanden und damit ausreichend, um den gewünschten Betrag zur Finanzierung beizusteuern.


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67,00 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 12.500,00 Euro

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja  X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 42020 

 Produkt / Kostenträger: 42100102

 Haushaltsjahr: 2025

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderantrag OSV_PV-Anlage (326 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Zuschuss wie beantragt zu bewilligen.