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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg sieht im Haushalt für das Jahr 2025 Maßnahmen zur Förderung des Sports sowie zur Stärkung der Sportinfrastruktur vor. Unter anderem stehen in den freiwilligen Leistungen Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro im Sportfördertopf zur Verfügung. Daraus werden auf Antrag Zuschüsse an Sport- und Schützenvereine als Projektförderung ausgezahlt. Im vergangenen Jahr wurden einzelne Anträge in verschiedenen Sportausschusssitzungen beraten. Um in diesem Jahr eine gemeinsame Beratung aller Anträge zu ermöglichen, hat die Sportverwaltung mit Schreiben vom 11.04.2025 die Sport- und Schützenvereine in der Hansestadt Lüneburg kontaktiert. Darin wies die Verwaltung darauf hin, dass beabsichtigt ist, in der Sitzung des Sportausschusses am 24.06.2025 über die Zuschüsse aus dem Sportfördertopf zu beraten. Als Frist für die Einreichung von Anträgen wurde der 08.06.2025 benannt. Der Verwaltung liegen sieben Anträge von fünf Vereinen vor. Diese sind als Anlage beigefügt. Das beantragte Fördervolumen beträgt 82.355,00 Euro und übersteigt die im Sportfördertopf zur Verfügung stehenden Mittel deutlich. Daher schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor:
Der Vorschlag der Verwaltung ist mit den jeweiligen Vereinen abgestimmt. Das Fördervolumen liegt bei insgesamt 49.083,00 Euro und damit genau im Rahmen des Sportfördertopfs.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 167,00 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 49.083,00 Euro c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 42020 Produkt / Kostenträger: 42100102 Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Sportausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Bewilligung der Zuschüsse wie oben beschrieben zu beschließen.
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