Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt am 08.06.2023 wurde folgende Empfehlung beschlossen (VO/10688/23): 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Stellenplan 2024 eine Stelle 0,5 VZE für die Hebammenzentrale bei der Hansestadt Lüneburg auszuschreiben, diese zu besetzen und die Tätigkeit im Ausschuss zu evaluieren. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Lüneburg über eine Mittfinanzierung der Hebammenzentrale zu verhandeln, die ist aber keine zwingende Bedingung für Punkt eins. 3. Nach Besetzung der Stelle soll ein Arbeitskreis eingesetzt werden und regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt berichten.
Eine entsprechende Stelle wurde in den Stellenplan aufgenommen.
Die Koordinierungsstelle Hebammenzentrale wurde im November 2024 mit zwei Mitarbeiterinnen mit je 5 Wochenstunden besetzt. Die Stellenbesetzung erfolgte durch Stundenerhöhung bzw. Rückkehr aus der Elternzeit, mit zwei Mitarbeiterinnen die Erfahrungen im Bereich der Frühe Hilfen haben.
In seiner Sitzung am 16.11.2023 beschloss der Kreistag des Landkreises Lüneburg sich an keiner Einrichtung einer gemeinsamen Hebammenzentrale zu beteiligen. Eine mögliche Mitfinanzierung durch den Landkreis ergibt sich somit nicht.
Vor den Hintergrund des deutlichen Geburtenrückgangs und um die Bedarfe der Hansestadt passgenau ermitteln zu können aber auch um den Beschluss der Politik ressourcenschonend umzusetzen, fand zunächst eine Befragung zur Hebammenversorgung in der Hansestadt statt. Die Abstimmung des Fragebogens erfolgte mit der Arbeitsgruppe der Hebammen. Die Befragung erfolgte anonym in deutsch und englisch digital über einen QR Code. Zielgruppe waren Frauen, die ab dem 01.01.2024 schwanger waren/ sind. Die Befragung erfolgte darüberhinaus über Hebammen, Geburtsklinik, Fachkräfte der Frühen Hilfen und Willkommensbesuche. Die Auswertung der Befragung wurde am 22.05.2025 dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt vorgestellt. Als Fazit der Befragung wurde festgestelt, dass Schwangere eine Hebamme finden und es keine Unversorgtheit in der Hansestadt gibt. Portale wie hebammensuche.de und ammely.de sind bereits vorhaben und werden genutzt. Eine Hebammenzentrale kann nicht mehr Kapazitäten schaffen bzw. Schwierigkeiten in den Sommermonate und Ferienzeiten abdecken. Informationen über Unterstützungs- und Beratungsangebote sind bereits jetzt niederschwellig etabliert.
Schlußendlich kam der Auschuss zu dem Ergebnis, dass die Zielsetzung des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erfüllt ist, und damit die Beschlussempfehlung hinfällig ist.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 45 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die Beschlussempfehlung vom 08.06.2023 des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt wird aufgehoben. Es besteht in der Hanserstadt kein Bedarf für die Einrichtung einer Hebammenzentrale. Die im Stellenplan eingebrachte 0,5 VZÄ bedarf es über den Haushalt 2025 nicht.
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