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Vorlage - VO/11911/25  

 
 
Betreff: Thema für den Bürger:innenrat 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Kern, Eva  DEZERNAT I
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.06.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.06.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2024 beschlossen, Bürger:innenräte als neues Instrument der Bürger:innenbeteiligung in Lüneburg einzuführen (VO/09822/21-1-1-1). Gemäß Beschluss soll jährlich ein Bürger:innenrat mit 30 zufällig gelosten Bürger:innen durchgeführt werden.

 

r den Bürger:innenrat im Jahr 2025 wurden die Lüneburger:innen im Zeitraum vom 17. Februar bis zum 16. März 2025 dazu aufgerufen, Themenvorschläge einzureichen. Eine Beteiligung war sowohl online als auch per Post oder persönlich im Dialograum der Innenstadt möglich. Insgesamt gingen 39 Vorschläge ein; darunter ein Vorschlag, der, mit gleichem Wortlaut, doppelt eingereicht wurde. Nach thematischer Bündelung lagen der Verwaltung 27 unterschiedliche Themenvorschläge vor.

 

Diese Vorschläge wurden einer formellen und fachlichen Bewertung durch die Verwaltung unterzogen.

 

Die Ergebnisse dieser Bewertung wurden der interfraktionellen Arbeitsgruppe (AG) Bürger:innenräte zur Verfügung gestellt, die sich in ihrer Sitzung am 20. Mai 2025 mit den Vorschlägen befasste.

 

Die interfraktionelle AG hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dem Rat zwei Themen zur Auswahl für den Bürger:innenrat 2025 vorzulegen:

 

a) Konsumfreie Orte für Kinder in der Innenstadt (mit Empfehlungen für den Schrangenplatz)

b) Maßnahmen gegen Einsamkeit

 


Die Entscheidung über die Anzahl der Sitzungen des Bürger:innenrats überlässt die AG der Verwaltung. Möglich sind bis zu sechs Sitzungen. Die konkrete Anzahl richtet sich nach dem gewählten Thema sowie nach organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen.

Sollte sich im Prozess herausstellen, dass weniger Sitzungen benötigt werden, ist dies zulässig und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der Ergebnisse.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

0

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Der Bürger:innenrat trägt zu einer partizipativen Stadtgestaltung im Sinne einer sozialen Nachhaltigkeit bei.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

0

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

0

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

0

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Der Bürger:innenrat kann als Teil der Demokratiebildung verstanden werden.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

0

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

0

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

0

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen.
 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

x Die Vorgaben wurden eingehalten: Wenn zur Durchführung des Bürger:innenrates Material, Verpflegung u.ä. beschafft wird, wird die Beschaffungsrichtlinie berücksichtigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.: 109€

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: ---

c)  an Folgekosten: 20.000€ (Durchführung Bürger:innenrat)

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  01100, KTR: 11104002

 Produkt / Kostenträger: Bürger:innenbeteiligung

 Haushaltsjahr: 2025

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Themenvorschlag „Konsumfreie Orte für Kinder in der Innenstadt (mit

Empfehlungen für den Schrangenplatz)“

Anlage 2: Themenvorschlag „Maßnahmen gegen Einsamkeit“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_Themenvorschlag_BR-LG-2025_Konsumfreie-Orte-Kinder (170 KB)      
Anlage 2 2 Anlage2_Themenvorschlag_BR-LG-2025_Maßnahmen-gegen-Einsamkeit (242 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürger:innenrat 2025 wird mit folgendem Thema durchgeführt: __________________

 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Bürger:innenrates 2025 beauftragt.