Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2024 beschlossen, Bürger:innenräte als neues Instrument der Bürger:innenbeteiligung in Lüneburg einzuführen (VO/09822/21-1-1-1). Gemäß Beschluss soll jährlich ein Bürger:innenrat mit 30 zufällig gelosten Bürger:innen durchgeführt werden.
Für den Bürger:innenrat im Jahr 2025 wurden die Lüneburger:innen im Zeitraum vom 17. Februar bis zum 16. März 2025 dazu aufgerufen, Themenvorschläge einzureichen. Eine Beteiligung war sowohl online als auch per Post oder persönlich im Dialograum der Innenstadt möglich. Insgesamt gingen 39 Vorschläge ein; darunter ein Vorschlag, der, mit gleichem Wortlaut, doppelt eingereicht wurde. Nach thematischer Bündelung lagen der Verwaltung 27 unterschiedliche Themenvorschläge vor.
Diese Vorschläge wurden einer formellen und fachlichen Bewertung durch die Verwaltung unterzogen.
Die Ergebnisse dieser Bewertung wurden der interfraktionellen Arbeitsgruppe (AG) Bürger:innenräte zur Verfügung gestellt, die sich in ihrer Sitzung am 20. Mai 2025 mit den Vorschlägen befasste.
Die interfraktionelle AG hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dem Rat zwei Themen zur Auswahl für den Bürger:innenrat 2025 vorzulegen:
a) Konsumfreie Orte für Kinder in der Innenstadt (mit Empfehlungen für den Schrangenplatz) b) Maßnahmen gegen Einsamkeit
Sollte sich im Prozess herausstellen, dass weniger Sitzungen benötigt werden, ist dies zulässig und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der Ergebnisse.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen. b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
x Die Vorgaben wurden eingehalten: Wenn zur Durchführung des Bürger:innenrates Material, Verpflegung u.ä. beschafft wird, wird die Beschaffungsrichtlinie berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.: 109€ b) für die Umsetzung der Maßnahmen: --- c) an Folgekosten: 20.000€ (Durchführung Bürger:innenrat) d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: 01100, KTR: 11104002 Produkt / Kostenträger: Bürger:innenbeteiligung Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1: Themenvorschlag „Konsumfreie Orte für Kinder in der Innenstadt (mit Empfehlungen für den Schrangenplatz)“ Anlage 2: Themenvorschlag „Maßnahmen gegen Einsamkeit“
Beschlussvorschlag:
Der Bürger:innenrat 2025 wird mit folgendem Thema durchgeführt: __________________
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Bürger:innenrates 2025 beauftragt.
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