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Vorlage - VO/11906/25  

 
 
Betreff: Anpassung der Förderprogramme des Klimafonds sowie der Anschubberatung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Karina Hellmann
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Beteiligt:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Bearbeiter/-in:Dr. Hellmann, Karina  Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
   02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
   DEZERNAT II
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Vorberatung
04.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez.III)    
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.06.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.06.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

1) Entwicklung des Klimafonds

Der Klimafonds wurde 2021 aufgelegt. Im Anhang befindet sich eine Übersicht des Haushaltsansatzes und der Mittelverwendung in den Jahren 2021 bis 2025.

 

2) Änderungen für den Haushalt 2026

Der Bereich 34 hatte für das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien 125.000 €r den Haushalt 2026 investiv angemeldet. Gemäß dem Beschluss des Rates vom 19.12.24 zum Doppelhaushalt 2025/2026 erfolgte eine Reduzierung des Ansatzes bei dem Förderprogramm auf 0 €. Die Mittel sollten im Rahmen des Klimafonds zugunsten der Ansätze im Bereich 74/Grünplanung für Maßnahmen des Programmes „KluG“ (Klima und Grün) eingesetzt werden.

 

In der Folge des Haushaltsbeschlusses wäre ab 2026 die Förderung von investiven Zuschüssen an private Haushalte für den Umstieg auf erneuerbare Energien einzustellen.

 

Unstrittig ist, dass eine Förderung von PV-Anlagen für Hauseigentümer:innen mit privatem Wohneigentum ab 2026 nicht mehr geboten ist. Die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen wird auch ohne Förderung in verhältnismäßig kurzer Zeit erreicht. Zudem sind gesetzliche Vorgaben zur PV-Pflicht bei Neubauten und Dachsanierungen gegeben. Das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien umfasst aber auch die rderung von Erdwärme- und Solarkollektoranlagenr Hauseigentümer:innen mit privatem Wohneigentum und die Förderung von Steckersolargeräten für Mieter:innen.

 

Diese Förderungen sollten aufrechterhalten und möglichst bedarfsgerecht ausgeweitet werden. Im Gebäudesektor spielen neben den notwendigen Maßnahmen der energetischen Sanierung die Möglichkeiten zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle. In dem kommunalen Wärmeplan, der in der Entwurfsfassung vorliegt (abschließende Ratsbefassung für 19.06.2025 vorgesehen), wird aufgezeigt, dass in vielen Wohngebieten im Stadtgebiet dezentrale Lösungen erforderlich werden, weil Wärmenetze nicht bereitgestellt werden können. Für diese Zielgruppe sollte die Hansestadt für den Umstieg auf erneuerbare Energien einen Anreiz schaffen, indem die Bürger:innen nicht nur durch Beratung (s. Punkt 3 Anschubberatung im Folgenden) unterstützt werden, sondern auch eine kommunale Subvention erlangen können.

 

Die Förderung von Steckersolargeräten für Mieter:innen soll zudem bestehen bleiben, da es bisher kein Förderprogramm für Bürger:innen ohne Wohneigentum gibt. Für diese Zielgruppe ist es wichtig, Anreize zum Energiesparen zu erhalten.

 

Es wird vorgeschlagen, dass für das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien 50.000 € in den Haushalt 2026 bereitgestellt werden. Der Betrag soll für die folgende Förderung verwendet werden:

 

      30.000 € für Erdwärmeanlagen (ca. 15 Anträge; Förderhöhe je nach Anlage 1.000 € – 3.750 €)

      10.000 € für Solarkollektoranlagen (ca. 15 Anträge; Förderhöhe Einfamilienhaus: 500 €, Zweifamilienhaus: 1.000 €, Mehrfamilienhaus: max. 1.500 €)

      10.000 € für Steckersolargeräte (ca. 10 Anträge; Förderhöhe 30% der Investitionskosten)

 

Angesichts des für 2026 gestrichenen Ansatzes für das Förderprogramm wird der Ansatz von 50.000 € im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit (Budgetvermerk für den FB 3b) aus bereits beschiedenen Fördermittelzusagen für die Investitionsnummer 552-007 „Sanierung von Uferwänden“ bereitgestellt.

 

3) Anschubberatung „Klimaschutz daheim“

Die sogenannte Anschubberatung „Klimaschutz daheim“ wird seit 2022 angeboten und über die als Energie-Effizienz-Experten (EEE) gelisteten Energieberaterinnen und Energieberater im Landkreis realisiert. Die einstündige Vor-Ort-Beratung kostet 200 €. Die zu Beratenden zahlen einen Eigenanteil von 50 €, den Rest übernehmen Stadt und Landkreis. Diese können zwischen einer Beratung zur „energetischen Sanierung Ihres Wohneigentums“, zur „Nutzung von PV & Solarthermie“ und zur „Nutzung einer Wärmepumpe“ wählen.

 

Das Beratungsformat erfreut sich einer hohen Nachfrage. Seit Beginn des Jahres wurden bereits 90 Beratungen (Stand: 21.05.2025) durchgeführt. Weitere Beratungstermine wurden schon vereinbart.

 

Aufgrund des nach wie vor hohen und zunehmenden Beratungsbedarfs soll die Anschubberatung „Klimaschutz daheim“ verstetigt werden. Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung ist zudem ein steigender Beratungsbedarf erkennbar.

 

Die Verbraucherzentrale (VZ) bietet ein vergleichbares Beratungsformat an. Allerdings kann die VZ keine auskömmlichen Kapazitäten zusichern, den bestehenden und zu erwartenden Beratungsbedarf abzudecken. Da im Rahmen der Antragstellung für die Bewilligung von Fördermitteln bei Stadt und Landkreis aber eine unabhängige Beratung nachgewiesen werden muss (Fördervoraussetzung), ist es essentiell, dass entsprechende Angebote zeitnah und verlässlich verfügbar sind.

 

Bisher wurde die Anschubberatung aus dem investiven Strukturentwicklungsfonds (ISF) des Landkreises und einem Beitrag der Hansestadt finanziert. In 2025 stehen für die Anschubberatung durch den Zuschuss des Landkreises i.H.v. 16.000 € und seitens der Hansestadt i.H.v. 2.000 € insgesamt 18.000 € zur Verfügung. Zudem wird der Hauptteil der Organisation der Umsetzung personell von der Hansestadt übernommen (Personalkosten für die anfallenden Aufgaben ca. 5.500 Euro/Jahr).

 

Der Landkreis ist ebenso wie die Stadt bestrebt, das erfolgreiche und benötigte Beratungsformat der Anschubberatung fortzusetzen.

 

Für die Verstetigung der Anschubberatung beabsichtigt der Landkreis 10.000 Euro pro Jahr bereitzustellen. Allerdings sollte ein Minimum von 100 Beratungen pro Jahr angeboten werden können (Übernahmeanteil von 150 € Honorar pro Beratung). Folglich müssten unter Berücksichtigung auch steigender Honorare für die Energieberater:innen ca. 16.000 € pro Jahr bereitgestellt werden.

 

Geboten ist darüber hinaus, die Anschubberatung zukünftig auch als aufsuchende Beratung in ausgewählten Stadtteilen, in denen dem kommunalen Wärmeplan zufolge (dezentrale) Einzellösungen der Wärmeversorgung erforderlich sein werden, anzubieten. Es wird vorgesehen, hierfür ein Budget von 3.000 € pro Jahr (für 20 Beratungen) bereitzustellen. In Summe ergibt sich ein Betrag von 19.000 € für die Anschubberatung.

 

Die im Rahmen des unter 2) genannten Haushaltsbeschlusses dem Bereich 74 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für „KluG“ werden nicht vollumfänglich verwendet bzw. eingesetzt werden können. Es ist davon auszugehen, dass ein Betrag von rd. 70.000 € nicht in Maßnahmen realisiert werden kann. Die nicht benötigten Mittel können damit anteilig für die zusätzlichen Aufwendungen für die Anschubberatung als Deckungsmittel genutzt werden. Die Ansätze stehen durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit des Klimafonds ohne zusätzliche Bewilligung zur Verfügung.

 

Hiermit wird die Hansestadt unter Berücksichtigung der eingesetzten Personalkosten mehr als die Hälfte der Mittel für die Anschubberatung bereitstellen. Die Hansestadt nimmt damit ihre Verantwortung im Rahmen der freiwilligen Leistungen wahr. Das Angebot der Anschubberatung wird den übrigen kreisangehörigen Gemeinden ohne eigene kommunale Zuschussleistung oder Personalaufwand gewährt und ausschließlich durch den Landkreis finanziert. Beim Landkreis wird die Anschubberatung durch die Zuweisungen des Landes für Klimaschutzaufgaben, die ausschließlich den Landkreisen und kreisfreien Städten nach § 18 Abs. 4 NKlimaG zufließen, zumindest teils gegenfinanziert.

 

Dahingehend ist für die kommenden Jahre auf eine Verstetigung einer überwiegenden Finanzierung des Landkreises hinzuwirken, welche die Finanzierungskonnexität des Landkreises zum Land Niedersachen würdigt, die der Hansestadt nicht zu Teil wird. Der Eigenanteil der Hansestadt sollte sich auf eine Eigeninteressensquote beschränken, die auch bereits durch die Personalressource bedient wird.

 

 

4) Förderung von Maßnahmen der energetischen Sanierung

Gebäude haben nach wie vor einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen in Deutschland. Durch Maßnahmen der energetischen Sanierung kann ein hohes Einsparpotenzial an Energie, Kosten und Treibhausgasen ausgeschöpft werden. Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 27.02.2020rdert die Hansestadt Lüneburg Maßnahmen der energetischen Sanierung von privaten Wohngebäuden. Ziel des Förderprogramms ist es, einen Anstoßr umfassende Sanierungsmaßnahmen an privatem Wohneigentum zur Senkung des Energieverbrauchs in der Hansestadt Lüneburg zu geben.

 

Das Förderprogramm ist stark nachgefragt und die in 2025 bereitgestellten Fördermittel i.H.v. 90.000 € sind im Mai bereits ausgeschöpft. Es ist davon auszugehen, dass die Fördermittel i.H.v. 90.000 €r 2026 ähnlich schnell aufgebraucht sein werden.

 

Die im Rahmen des unter 2) genannten Haushaltsbeschlusses dem Bereich 74 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für „KluG“ werden nicht vollumfänglich verwendet bzw. eingesetzt werden können. Die nicht benötigten Mittel (voraussichtlich ca. 70.000 €) können damit anteilig für die zusätzlichen Aufwendungen für die Anschubberatung und anteilig zur Aufstockung der Fördermittel für Maßnahmen der energetischen Sanierung als Deckungsmittel genutzt werden. Die Ansätze stehen durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit des Klimafonds ohne zusätzliche Bewilligung zur Verfügung.

 

 

5.) Zusammenfassung: Klimafonds in 2026

 

Konsumtiv

Haushaltsplan gem. Ratsbeschluss

Vorschlag der Verwaltung

„KluG“ Klima und Grün Lüneburg

245.000 €

178.000 €

Anschubberatung „Klimaschutz daheim“

12.000 €

(davon 2.000 € Eigenmittel)

19.000 €

(davon 9.000 € Eigenmittel)

Förderung Maßnahmen der energetischen Sanierung

90.000 €

150.000 €

Förderung Dach-/Fassadenbegrünung

30.000 €

30.000 €

Förderung Steckersolargeräte

20.000 €

20.000 €

Summe:

397.000 €

397.000 €

 

Die aufgeführten Ansätze sind deckungsfähig, es müssen keine Mittel zusätzlich bereitgestellt werden.

 

Investiv

Haushaltsplan gem. Ratsbeschluss

Vorschlag der Verwaltung

Förderung Nutzung regenerativer Energien

--

50.000 €

Förderung Regenwassernutzung

10.000 €

10.000 €

Summe:

10.000 €

60.000 €

 

Die Aufnahme des reduzierten Ansatzes für die Förderung regenerativer Energien erfolgt unter Inanspruchnahme des Budgetvermerkes für den FB 3b.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

rderung von Energieeinsparungen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

rderung der Nutzung regenerativer Energien

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Unabhängige Beratung als Grundlage der Investitionsentscheidung

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:  

      X Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:    Gegenseitige Deckungsfähigkeit im Klimafonds,  

 Produkt / Kostenträger:          bzw. Budgetvermerk des FB 3b. Daher keine Mehr-

 Haushaltsjahr:                    belastung sondern nur eine techn. Mittelverschiebung

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Haushaltsansatz und Mittelverwendung des Klimafonds in den Jahren 2021 bis 2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klimafonds Entwicklung 2021-2025 (34 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Rat nimmt die Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln sowie deren Deckung wie folgt zur Kenntnis:

a) für das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien im Jahr 2026 in Höhe von 50.000 €

b) für die Anschubberatung „Klimaschutz daheim“ im Jahr 2026 in Höhe von 7.000 € sowie

c) für das Förderprogramm zur Energetischen Sanierung in 2026 in Höhe von 60.000,- €.
 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien dahingehend zu ändern, dass zukünftig nur noch Erdwärme- und Solarkollektoranlagen für Hauseigentümer:innen mit privatem Wohneigentum und Steckersolargeräte für Mieter:innen gefördert werden. Hierzu sollen die Fördergegenstände PV-Anlagen (2), Innovationsbonus (3), Umstellung auf Überschusseinspeisung (5) aus der Förderrichtlinie gestrichen.
     
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit dem Landkreis aufzunehmen, um eine Verstetigung der überwiegenden Finanzierung der Anschubberatung durch den Landkreis zu gewährleisten.