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Vorlage - VO/11905/25  

 
 
Betreff: Anfrage "Goethestraße/Willy-Brandt-Straße - Blockieren der Radfahrspur durch parkende KFZ unterbinden?" (Anfrage des ADFC vom 22.05.2025, eingegangen 22.05.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  03 - Steuerung und Service
   Bereich 35 - Mobilität
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
25.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Anfrage des ADFC vom 22.05.2025 (Anlage)

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Der ADFC weist zurecht darauf hin, dass die Problematik des widerrechtlichen Parkens auf dem Radfahrstreifen an der Einmündung Goethestraße / Willy-Brandt-Straße im Bereich der dort aufgestellten Wertstoffcontainer war bereits Gegenstand früherer Diskussionen im Mobilitätsausschuss war (vgl. VO/10557/23). Wie damals angekündigt, wurde mittlerweile durch den Bereich Mobilität gemeinsam mit den Bereichen Ordnung und Verkehr sowie Umwelt geprüft, inwiefern eine Veränderung der Aufstellung der Container zur Auflösung der Problematik beitragen kann.

 

In enger Abstimmung der genannten Bereiche wurde nun eine Lösung erarbeitet, die sowohl den Anliegen des Radverkehrs als auch der wohnortnahen Erreichbarkeit der Wertstoffcontainer Rechnung trägt:

 

Die Container werden um zwei Meter von der Fahrbahn abgerückt, wodurch der Radverkehrnftig nicht mehr durch haltende Fahrzeuge beim Glas- oder Papierentsorgen blockiert wird und zwischen Gehweg und Containern die Fahrbahn nutzen kann. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde planerisch vorbereitet (siehe Skizze) und befindet sich in der operativen Umsetzung.

 

Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, die Verkehrssicherheit für Radfahrende spürbar zu erhöhen, ohne dabei den zentralen Standort des Containerplatzes infrage zu stellen. Dieser Standort erfüllt eine wichtige Versorgungsfunktion für die angrenzenden Stadtteile Rotes Feld und Wilschenbruch. Ein vollständiger Wegfall oder eine umfassende Verlagerung wurde daher bewusst nicht angestrebt.

 

Die Einigung auf die Umsetzungsvariante stellt eine ausgewogene Lösung im Sinne der Verkehrssicherheit und der wohnortnahen Abfallentsorgung dar. Der Bereich Ordnung und Verkehr wird ergänzend verstärkt darauf achten, dass die Fläche künftig nicht mehr als regulärer Parkplatz zweckentfremdet wird.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anfrage des ADFC vom 22.05.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25_05_22_Anfrage ADFC - Goethestraße Blockieren des Radfahrstreifens durch parkende KFZ unterbinden (1021 KB)