Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: sh. Anfrage des ADFC vom 22.05.2025 (Anlage)
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Der ADFC weist zurecht darauf hin, dass die Problematik des widerrechtlichen Parkens auf dem Radfahrstreifen an der Einmündung Goethestraße / Willy-Brandt-Straße im Bereich der dort aufgestellten Wertstoffcontainer war bereits Gegenstand früherer Diskussionen im Mobilitätsausschuss war (vgl. VO/10557/23). Wie damals angekündigt, wurde mittlerweile durch den Bereich Mobilität gemeinsam mit den Bereichen Ordnung und Verkehr sowie Umwelt geprüft, inwiefern eine Veränderung der Aufstellung der Container zur Auflösung der Problematik beitragen kann.
In enger Abstimmung der genannten Bereiche wurde nun eine Lösung erarbeitet, die sowohl den Anliegen des Radverkehrs als auch der wohnortnahen Erreichbarkeit der Wertstoffcontainer Rechnung trägt:
Die Container werden um zwei Meter von der Fahrbahn abgerückt, wodurch der Radverkehr künftig nicht mehr durch haltende Fahrzeuge beim Glas- oder Papierentsorgen blockiert wird und zwischen Gehweg und Containern die Fahrbahn nutzen kann. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde planerisch vorbereitet (siehe Skizze) und befindet sich in der operativen Umsetzung.
Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, die Verkehrssicherheit für Radfahrende spürbar zu erhöhen, ohne dabei den zentralen Standort des Containerplatzes infrage zu stellen. Dieser Standort erfüllt eine wichtige Versorgungsfunktion für die angrenzenden Stadtteile Rotes Feld und Wilschenbruch. Ein vollständiger Wegfall oder eine umfassende Verlagerung wurde daher bewusst nicht angestrebt.
Die Einigung auf die Umsetzungsvariante stellt eine ausgewogene Lösung im Sinne der Verkehrssicherheit und der wohnortnahen Abfallentsorgung dar. Der Bereich Ordnung und Verkehr wird ergänzend verstärkt darauf achten, dass die Fläche künftig nicht mehr als regulärer Parkplatz zweckentfremdet wird.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anfrage des ADFC vom 22.05.2025
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